17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Achtung der Menschenrechte und der Ausschluss von Kinder- und Zwangsarbeit ergibt sich aus dem Selbstverständnis des Unternehmens, seinem Agieren auf dem Boden des Grundgesetzes und seiner ausschließlichen Geschäftstätigkeit im Bereich der Bundesrepublik Deutschland. Als Partner der badischen Kommunen in der Region ist der BGV dem Gemeinwohl verpflichtet.

Aufgrund der regionalen Geschäftstätigkeit verfolgen wir hier kein explizites Konzept zur Einhaltung der Menschenrechte und sehen auch keine wesentlichen Risiken. Wir arbeiten auschließlich mit Partnern zusammen, die sich zur Einhaltung der Menschenrechte bekennen und verpflichten. Ein diesbezüglicher Verstoß ist uns nicht bekannt.