Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die Achtung der Menschenrechte ist für die d-fine GmbH sowie deren Tochtergesellschaften (d-fine Ltd, d-fine Austria GmbH, d-fine AG) selbstverständlich. d-fine übt im Einklang mit dem Deutschen Grundgesetz Artikel 1 sowie der europäischen Menschrechtskonvention seine Geschäftstätigkeit aus. Zudem gilt unternehmensweit eine Nachhaltigkeitsrichtlinie, welche auch die Achtung der Menschenrechte sowie die Ausrichtung an den Grundprinzipien der internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) umfasst. Die Verantwortung für diese Richtlinie sowie die Einhaltung der Menschenrechte liegt beim Sustainability Board, in welchem in welchem zwei Partner und ein Principal von d-fine vertreten sind. Da wir fast ausschließlich in Ländern tätig sind, in denen die Menschenrechtslage durch die gültigen (und auch angewandten) Gesetze gewährleistet wird, stufen wir die Gefährdung von Menschenrechten durch unsere Geschäftstätigkeit als gering ein. Die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland und Europa, wo d-fine den überwiegenden Anteil seiner Geschäftstätigkeit erbringt, stellen die Einhaltung der ILO Grundprinzipien sicher.
Aufgrund unserer Einschätzung, dass keine Verletzungen von Menschenrechten durch unsere Geschäftstätigkeit zu erwarten ist, gibt es aktuell keine unternehmensweiten Schulungen zu Menschenrechten. Über faire Arbeitsbedingungen, ohne welche wir unser hochqualifiziertes Personal nicht halten könnten, stellen wir die Einhaltung der Arbeitnehmer- und Menschenrechte sicher. In Zweifelsfällen können sich Mitarbeitende an unsere Gleichstellungsbeauftragte wenden.
Da wir als Beratungsunternehmen keine Wertschöpfungskette im eigentlichen Sinne haben und Lieferunternehmen kaum relevant sind für die Erbringung unserer Dienstleistungen, gibt es keinen gesonderten Whistle-Blowing-Mechanismus für sie. Aus diesem Grund haben wir auch keinen Verhaltenskodex für zuliefernde Unternehmen. Da wir jedoch hauptsächlich auf regionale Firmen setzen, für die wiederum die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland bzw. Europa gelten, schätzen wir auch hierfür die Gefährdung von Menschenrechten als gering ein.
Darüber hinaus unterziehen wir im Rahmen der Erstellung der DNK-Erklärung die relevanten Unternehmen einem Screening, um festzustellen, welche von ihnen hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten zertifiziert sind beziehungsweise sich selbst mittels einer Erklärung dazu verpflichten. Dieses Screening wird mit jedem Update zum DNK überprüft und erneuert und zeigt, dass fast alle der wichtigsten international tätigen Lieferunternehmen von d-fine Menschenrechte achten und Reports über die Einhaltung erstellen oder über Zertifikate zum Nachweis verfügen.
Bei der Beschaffung achten wir grundsätzlich darauf, dass die gekauften Produkte Zertifizierungen, soweit diese verfügbar sind, aufweisen. Eine umfassende Kontrolle der Wertschöpfungsketten der Lieferunternehmen ist d-fine jedoch nicht möglich. d-fine ist bewusst, dass einige der Firmen auch Produkte, Bauteile und/oder Rohstoffe aus dem nicht-europäischen Ausland beziehen. Gerade im IT-Bereich, bei dem es um die Beschaffung seltener Rohstoffe geht, herrscht teilweise wenig Transparenz. Jedoch gibt es für d-fine dort keinen Wirkungsbereich und keine Alternativen. Für Caterings und sonstige Produkte, wie z.B. Möbel für die Ausstattung neuer Büroflächen, werden lokale Lieferunternehmen gewählt, die aufgrund ihrer Größe meist keine Zertifizierungen aufweisen, bei denen jedoch aufgrund ihrer lokalen Ansässigkeit keine Menschenrechtsverletzungen zu erwarten sind.
Auch der überwiegende Anteil unserer Mandantschaft hat seinen Sitz in Deutschland bzw. der EU und weist daher für uns keine Relevanz für die Prüfung auf Menschrechtseinhaltung auf.
Ein Konzept zur Wiedergutmachung haben wir aufgrund der geringen Relevanz bisher nicht entwickelt. Bisher sind uns keinerlei Menschenrechtsverletzungen durch Lieferunternehmen oder Kundschaft bekannt geworden.
Die Unternehmensführung ist in Form des Sustainability Boards in die Umsetzung der regelmäßigen DNK-Updates und damit auch in die Abschätzung der Risiken, welche durch Menschenrechtsverletzungen entstehen können, eingebunden. Sie stellt sicher, dass diese Risiken im gesamtheitlichen Risikomanagement von d-fine berücksichtigt werden.
Konkreter Handlungsbedarf zur Verhinderung von Menschrechtsverletzungen besteht zurzeit nicht, da keine Verstöße bekannt sind. Jedoch erkennt d-fine die Wichtigkeit der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten einschließlich der Menschenrechte in der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette an, weshalb eine regelmäßige Überprüfung des Konzepts sowie der Liefer- und Wertschöpfungskette im Rahmen der DNK-Erklärungen vorgesehen ist.
Erklärung im Sinne des NAP Wirtschaft und Menschenrechte
1. Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
a. ) Berichten Sie, ob Ihr Unternehmen über eine eigene Unternehmensrichtlinie zur Achtung der Menschenrechte verfügt und ob diese Richtlinie die ILO-Kernarbeitsnormen umfasst.
b. ) Hat die Unternehmensleitung die Grundsatzerklärung verabschiedet?
c. ) Beschreiben Sie die interne und externe Kommunikation Ihres Unternehmens zur Grundsatzerklärung.
d. ) Auf welcher Ebene ist die Verantwortung für menschenrechtliche Belange verankert? (CSR-RUG Checkliste 1b)
e. ) Welche Reichweite hat die Richtlinie (welche Standorte, auch Tochterunternehmen etc.)
d-fine hat eine Nachhaltigkeitsrichtlinie implementiert, welche die Achtung der Menschenrechte sowie die Ausrichtung an den Grundprinzipien der internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) umfasst und für alle Standorte gleichermaßen gilt. Sie wird unseren Mitarbeitern über das interne Wiki zur Verfügung gestellt. Die externe Kommunikation der Grundsatzerklärung erfolgt über die DNK-Erklärung.
Die Verantwortung für diese Nachhaltigkeitsrichtlinie sowie die Einhaltung der Menschenrechte obliegt dem Sustainability Board, in welchem zwei Partner sowie ein Principal von d-fine vertreten sind.
2. Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte
a. ) Berichten Sie, ob und wie Ihr Unternehmen menschenrechtliche Risiken analysiert (durch Ihre Geschäftstätigkeit, durch Geschäftsbeziehungen, durch Produkte und Dienstleistungen, an Standorten, durch politische Rahmenbedingungen) (Kriterium 17, Checkliste Aspekt 4)
b. ) Werden besonders schutzbedürftige Personengruppen in die Risikobetrachtung mit einbezogen?
c. ) Wie hoch werden die menschenrechtlichen Risiken und die eigenen Einflussmöglichkeiten diesen zu begegnen eingeschätzt?
d. ) Wie werden menschenrechtliche Risiken in das Risikomanagement Ihres Unternehmens integriert?
Da wir fast ausschließlich in Ländern tätig sind, in denen die Menschenrechtslage durch die gültigen (und auch angewandten) Gesetze gewährleistet wird, stufen wir die Gefährdung von Menschenrechten durch unsere Geschäftstätigkeit als gering ein. Die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland und Europa, wo d-fine den überwiegenden Anteil seiner Geschäftstätigkeit erbringt, stellen die Einhaltung der ILO Grundprinzipien sicher.
Über faire Arbeitsbedingungen, ohne welche wir unser hochqualifiziertes Personal nicht halten könnten, stellen wir die Einhaltung der Arbeitnehmer- und Menschenrechte sicher. In Zweifelsfällen können sich Mitarbeitende an unsere Gleichstellungsbeauftragte wenden.
Auch der überwiegende Anteil unserer Mandantschaft hat seinen Sitz in Deutschland bzw. der EU und weist daher für uns keine Relevanz für die Prüfung auf Menschrechtseinhaltung auf.
Die Unternehmensführung ist in Form des Sustainability Boards in die Umsetzung der regelmäßigen DNK-Updates und damit auch in die Abschätzung der Risiken, welche durch Menschenrechtsverletzungen entstehen können, eingebunden. Sie stellt sicher, dass diese Risiken im gesamtheitlichen Risikomanagement von d-fine berücksichtigt werden.
3. Maßnahmen zur Wirksamkeitskontrolle / Element: Beschwerdemechanismus
a. ) Gibt es Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Menschenrechten?
b. ) Berichten Sie, ob und wie die Einhaltung von Menschenrechten geprüft wird.
c. ) Beschreiben Sie interne Beschwerdemechanismen und klare Zuständigkeiten im Unternehmen oder erläutern Sie, wie der Zugang zu externen Beschwerdeverfahren sichergestellt wird.
d. ) Gelten Whistle-Blowing-Mechanismen auch für Zulieferer?
Aufgrund unserer Einschätzung, dass keine Verletzungen von Menschenrechten durch unsere Geschäftstätigkeit zu erwarten ist, gibt es aktuell keine unternehmensweiten Schulungen zu Menschenrechten.
Wir unterziehen im Rahmen der Erstellung der DNK-Erklärung die relevanten Lieferunternehmen einem Screening, um festzustellen, welche von ihnen hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten zertifiziert sind beziehungsweise sich selbst mittels einer Erklärung dazu verpflichten. Dieses Screening wird mit jedem Update zum DNK überprüft und erneuert und zeigt, dass fast alle der wichtigsten international tätigen Lieferunternehmen von d-fine Menschenrechte achten und Reports über die Einhaltung erstellen oder über Zertifikate zum Nachweis verfügen.
Zur Verhinderung von Diskriminierung gibt es eine Beschwerdestelle (Gleichstellungsbeauftragte), bei der Verstöße gemeldet werden können. Situativ wird dann auf diese Verstöße reagiert, Gespräche geführt und gegebenenfalls z. B. eine Abmahnung erstellt. Die seltenen Beschwerdefälle, die bei d-fine in der Vergangenheit aufgekommen sind, konnten durch dieses Verfahren zur Zufriedenheit der Betroffenen geklärt werden.
Da wir als Beratungsunternehmen keine Wertschöpfungskette im eigentlichen Sinne haben und Lieferunternehmen kaum relevant sind für die Erbringung unserer Dienstleistungen, gibt es keinen gesonderten Whistle-Blowing-Mechanismus für sie.
4. Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette
a. ) Gibt es einen Verhaltenskodex für zuliefernde Unternehmen, der die vier ILO-Kernarbeitsnormen umfasst?
b. ) Berichten Sie, ob und wie eine Prüfung von menschenrechtlichen Risiken vor dem Eingehen einer Geschäftspartnerschaft durchgeführt wird.
c. ) Werden zuliefernde Unternehmen zu Menschenrechten geschult?
d. ) Mit welchen Prozessen stellt Ihr Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechten bei zuliefernden Unternehmen sicher?
e. ) Ergreifen Sie (gemeinsam mit zuliefernden Unternehmen) Maßnahmen im Konfliktfall oder kooperieren Sie mit weiteren Akteuren? Wenn ja: welchen?
f. ) Welche Konzepte gibt es zur Wiedergutmachung? Berichten Sie über Fälle im Berichtszeitraum.
Da wir als Beratungsunternehmen keine Wertschöpfungskette im eigentlichen Sinne haben und Lieferunternehmen kaum relevant sind für die Erbringung unserer Dienstleistungen, gibt es bisher keinen Verhaltenskodex und keine Schulungen für sie. Da wir jedoch hauptsächlich auf regionale Firmen setzen, für die wiederum die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland bzw. Europa gelten, schätzen wir auch hierfür die Gefährdung von Menschenrechten als gering ein.
Darüber hinaus unterziehen wir im Rahmen der Erstellung der DNK-Erklärung die relevanten Lieferunternehmen einem Screening, um festzustellen, welche von ihnen hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten zertifiziert sind beziehungsweise sich selbst mittels einer Erklärung dazu verpflichten. Dieses Screening wird mit jedem Update zum DNK überprüft und erneuert und zeigt, dass fast alle der wichtigsten international tätigen Lieferfirmen von d-fine Menschenrechte achten und Reports über die Einhaltung erstellen oder über Zertifikate zum Nachweis verfügen.
Bei der Beschaffung achten wir grundsätzlich darauf, dass die gekauften Produkte Zertifizierungen, soweit diese verfügbar sind, aufweisen. Eine umfassende Kontrolle der Wertschöpfungsketten der Lieferfirmen ist d-fine jedoch nicht möglich. d‑fine ist bewusst, dass einige Unternehmen auch Produkte, Bauteile und/oder Rohstoffe aus dem nicht-europäischen Ausland beziehen. Gerade im IT-Bereich, bei dem es um die Beschaffung seltener Rohstoffe geht, herrscht teilweise wenig Transparenz. Jedoch gibt es für d-fine dort keinen Wirkungsbereich und keine Alternativen. Für Caterings und sonstige Produkte, wie z.B. Möbel für die Ausstattung neuer Büroflächen, werden lokale Lieferunternehmen gewählt, die aufgrund ihrer Größe meist keine Zertifizierungen aufweisen, bei denen jedoch aufgrund ihrer lokalen Ansässigkeit keine Menschenrechtsverletzungen zu erwarten sind.
Bisher sind uns keine Konfliktfälle bekannt geworden, die eine Änderung in unseren Beziehungen zu Lieferunternehmen nötig gemacht hätten. Da wir dies auch in Zukunft nicht erwarten, haben wir bisher keine Konzepte zur Wiedergutmachung entwickelt.