17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Bei unseren Eigenanlagen haben wir Ausschlusskriterien definiert, die unter anderem auch Menschenrechtsverstöße in Ländern oder Kinderarbeit in Unternehmen umfassen.

Die BFS ist ausschließlich in Deutschland tätig und bezieht ihre Waren und Dienstleistungen aus Deutschland. In der Lieferkette besteht somit kein Risiko für Verstöße gegen Menschenrechte, Zwangs- oder Kinderarbeit. Wir pflegen langjährige und vertrauensvolle Beziehungen zu unseren Lieferanten und Dienstleistern. Bei der Auswahl unserer Dienstleister und Lieferanten achten wir auf die Einhaltung der im Code of Coduct formulierten Werte und Grundsätze.