Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Bereits unter den Kriterien 14/Arbeitnehmerrechte und 15/Chancengleichheit wurde berichtet, dass es im Unternehmen selbst keine Diskrimierung gibt. Es ist der Gschäftsführung sehr wichtig Gleichberechtigung zu praktizieren und keine Diskriminierung zu dulden. Das betrifft alle Aspekte des Unternehmensalltags. Dazu gehören z. B. die Einstellung von neuen Mitarbeitern, der Vereinbarung von Löhnen und Gehältern, die Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen, der persönliche Umgang miteinander sowie die Respektierung des Geschlechts, der Religion und der Herkunft.
Das Thema Menschenrechte im Zusammenhang mit Lieferkette steht gegenwärtig nicht im Fokus der Nachhaltigkeitsüberlegungen des Unternehmens. Das liegt im Wesentlichen darin begründet, dass der Einkauf für Anker's Hörn und Hilligenley zum überwiegenden Teil bei regionalen Anbietern aus Schleswig-Holstein erfolgt. Artikel aus dem Bereich der Haushaltswaren und Drogerierartikel (einschließlich Reinigungs- und Hygieneartikel) werden gegebenenfalls in anderen Bundesländern, jedoch nicht außerhalb der Europäischen Union eingekauft. Es wird daher vorausgesetzt, dass die die Wahrung der Menschenrechte in den betreffenden Unternehmen durch regionale (Bundesländer), nationale, und/oder europäische Gesetze geregelt ist. Im Rahmen der Aktaulsiserung des Nachhaltigkeitsberichts in 2018 soll dennoch ein Fragebogen erstellt werden, mit dem gezielt die Wahrung der Menschenrechte bei den Lieferanten und/oder Einkausmärkten (einschließlich Discountern) erfragt werden soll.
Die Geschäftsführung wird darüber hinaus ein Schreiben an alle Geschäftspartner und Anspruchsgruppen verfassen, in dem darauf hingewiesen wird, dass Anker's Hörn und Hilligenley sich der Anwendung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) verpflichtet fühlen. Es soll darauf hingewiesen werden, dass mit der Erstellung der Entpsrechenserklärung nach den Grundsätzen des DNK (Nachhaltigkeitsbericht), die beiden Betriebe sich nun "Anwender des Deutschen Nachhaltigkeitskodex" nennen dürfen. Sie möchten auf diese Weise ihren Beitrag zum Erhalt des Kultur- und Naturerbes der Halligen und des Wattenmeeres transparent gestalten und den Geschäftspartnern und der interessierten Öffentlichkeit uneingeschränkt zur Verfügung stellen.