Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Das Geschäftsgebiet und der Sitz des ALTE LEIPZIGER - HALLESCHE Konzerns einschließlich aller Beteiligungen befindet sich in Deutschland. Daher gelten für unsere eigene Tätigkeit die strengen deutschen gesetzlichen Vorgaben, deren Einhaltung wir durch verschiedene Maßnahmen sicherstellen (siehe Kriterium 20). Auch Menschenrechte sind damit Teil unserer Compliance-Risikoanalysen, -Abfragen und -Schulungen. Im Rahmen der Analyse der Nachhaltigkeitsrisiken konnten hierzu keine wesentlichen Risiken identifiziert werden. Ein potenzielles, jedoch nicht wesentliches, Risiko könnte z.B. in der Diskriminierung oder Benachteiligung von Menschen aufgrund von Ethnie, Behinderung oder Geschlecht liegen. Diesem Risiko wird durch umfassende im Unternehmen implementierte Maßnahmen zur Chancengleichheit (s. Kriterium 15) entgegengewirkt. Bei Verstößen stehen die gleichen internen und externen Meldestrukturen wie bei anderen Compliance-Fällen zur Verfügung.
Auch unsere Beschaffungsrichtlinie enthält Menschenrechtskriterien. Damit ebenso unsere Zulieferer die Menschenrechte und weitere Anforderungen achten, führten wir 2018 unseren „Lieferanten-Verhaltenskodex“ ein. Ein Hinweis auf die Beachtung des Kodex ist Bestandteil aller Verträge mit neuen Lieferanten sowie bei Vertragsanpassungen mit bestehenden Lieferanten. Der Kodex verweist in einem eigenen Absatz auf national und international anzuwendende Vorschriften und Bestimmungen einschließlich der ILO-Grundkonventionen, der UN-Menschenrechtscharta und der Vorschriften und Standards der entsprechenden Geschäftsfelder. Die Einhaltung des Kodex prüfen wir durch repräsentative Stichproben, bei denen die Compliance-Organisation des Konzerns kontrolliert, ob den Verträgen unser Lieferanten-Verhaltenskodex oder eine vergleichbare Regelung zugrunde liegt. Diese Kontrolle umfasst die Prüfung bei zufällig ausgewählten Lieferanten, welche Maßnahmen diese Unternehmen zur Einhaltung des Lieferanten-Verhaltenskodex ergreifen. Sollten wir bei dieser Prüfung feststellen, dass sich einer unserer Lieferanten wiederholt nicht an unsere Vorgaben hält, so behalten wir es uns vor, ihn von unserer Lieferantenliste zu streichen.
Darüber hinaus besteht auch hier die Möglichkeit einer Meldung von Verstößen über das Hinweisportal: sowohl eigene Mitarbeiter als auch Mitarbeiter der Lieferanten, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit können etwaige Verstöße oder zweifelhafte Vorgänge anonym an den Compliance Officer des Konzerns melden.
Unseren Kunden bei der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung bieten wir bei fondsgebundenen Produkten darüber hinaus die Möglichkeit, Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen. So können sie beispielsweise Fonds auswählen, die Staaten oder Unternehmen ausschließen, bei denen das Risiko für Menschenrechtsverletzungen besonders hoch ist. Wir haben bereits einige solcher und anderer Fonds mit unterschiedlichsten Nachhaltigkeitskriterien im Programm. Da das Interesse an solchen ökologischen und ethischen Anlagen stetig steigt, möchten wir die Auswahl noch weiter ausbauen.
Unsere Ziele in diesem Bereich sind in Kriterium 3 dargestellt.