17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Geschäftsstandorte der FBG liegen ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland. Die Einhaltung der Menschenrechte ist grundgesetzlich gesichert. Als öffentlicher Auftraggeber ist die FBG der Einhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie der Menschenrechte in besonderem Maße verpflichtet. Die Beschaffung von Material und Dienstleistungen erfolgt auf Basis des öffentlichen Vergaberechts und wo möglich werden neben dem Preis weitere einschlägig relevante Eignungs- und Zuschlagskriterien benannt. In diesem Rahmen werden die Bieter aufgefordert, Zertifizierungen und Eigenerklärungen vorzulegen, etwa dahingehend, dass gesetzliche Mindestlöhne gezahlt werden. Auffällige Diskrepanzen werden hinterfragt und führen ggf. zum Ausschluss von Angeboten. In unserem Compliance Management System haben wir für den Umgang miteinander Leitlinien formuliert, die gegenseitigen Respekt, wertschätzenden Umgang miteinander und Diskriminierungsfreiheit als Handlungsmaxime verpflichtend vorschreiben. Die Anwendung des AGG ist für uns selbstverständlich. Durch die konsequente Anwendung von EU- und nationalem Recht, die Umsetzung unseres Compliance Management Systems und der innerbetrieblich etablierten Kontrollprozesse vermeiden wir Risken, die negative Auswirkungen auf die Menschenrechte haben könnten. Dies haben wir auch gegenüber unseren Vertragspartner kommuniziert.
Insgesamt erachten wir die von uns geübte Praxis als auskömmlich um den in Rede stehenden Risiken zu begegnen.