Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die Stadt Geestland achtet bei Vergaben auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns (Tariftreueerklärung), auf die ILO-Kernarbeitszeitnorm (EEE), auf die Anforderung verschiedener Dokumente / Zertifikate, die die entsprechenden Nachweise beinhalten (z.B. GZR und Fair-Trade). Die Einhaltung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, sowie der einschlägigen Vergaberechtsnormen ist selbstverständlich. Auf eine weitergehende Überprüfung in Bezug auf die Menschenrechte soll bei Investitionsvereinbarungen und Vertragsabschlüssen in den Folgejahren verstärkt Augenmerk gelegt werden. Die Stadt Geestland wird zukünftig bei Beschaffungen neben ökonomischen auch die Nachhaltigkeitskriterien regional, ökologisch und sozial in ihren Entscheidungsprozess mit einbeziehen. Es wird auf Einhaltung sozialer Mindeststandards, der s.g. Kernarbeitszeitnorm der internationale Arbeitsorganisation (ILO) geachtet. Produkte aus fairem und / oder regionalem Handel haben gegenüber den konventionellen Produkten Vorrang. Zielsetzung:
- Einhaltung sozialer und ökologischer (Mindest-) Anforderungen über die gesamte Lieferantenkette der Stadt Geestland auf der Basis ökonomischer Nachhaltigkeit
Zeitpunkt der Zielerreichung: Schnellstmöglich
Strategie: Neben ökonomischen Aspekten unterliegen die Beschaffungsentscheidungen der Stadt Geestland im wachsenden Maß der Berücksichtigung ökologischer und sozialer Faktoren. Insbesondere achtet die Stadt Geestland bei der Vergabe auf den Einsatz natürliche Ressourcen (Starke Nachhaltigkeit), die Einhaltung der Generationengerechtigkeit (Enkelkindtauglichkeit) sowie der Menschenrechte. Maßnahmen
- Aufnahme umweltbezogener und sozialer Aspekte in Leistungsbeschreibungen und Vertragsbedingungen
- Aufnahme von Kontroll- und Sanktionsklauseln zur Sicherung der zusätzlichen Vertragsbedingungen
- Festlegung von Nachhaltigkeitsstandards
- Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Thema „Sozialverantwortliche Beschaffung“
- Bieterinformation
Die Stadt Geestland hat mit der Umsetzung 2017 begonnen und befindet sich seit dem in einem stetigen Prozess. Die Nachweispflichten der Bieter sind fester Bestandteil aller Vergaben. Mit der Aufnahme umweltbezogener und sozialer Aspekte in die Leistungsbeschreibungen und Vertragsbedingungen wurde begonnen. Aus den Dienstleistungen der Stadt Geestland ergeben sich keine Risiken, die negative Auswirkungen auf Menschenrechte haben und auch bei ihren Geschäftsbeziehungen achtet die Stadt auf die Einhaltung der Menschenrechte, so dass hier keine Risiken vorliegen.