17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Stadt Geestland achtet bei Vergaben auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns (Tariftreueerklärung), auf die ILO-Kernarbeitszeitnorm (EEE), auf die Anforderung verschiedener Dokumente / Zertifikate, die die entsprechenden Nachweise beinhalten (z.B. GZR und Fair-Trade). Die Einhaltung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, sowie der einschlägigen Vergaberechtsnormen ist selbstverständlich. Auf eine weitergehende Überprüfung in Bezug auf die Menschenrechte soll bei Investitionsvereinbarungen und Vertragsabschlüssen in den Folgejahren verstärkt Augenmerk gelegt werden.
Die Stadt Geestland wird zukünftig bei Beschaffungen neben ökonomischen auch die Nachhaltigkeitskriterien regional, ökologisch und sozial in ihren Entscheidungsprozess mit einbeziehen. Es wird auf Einhaltung sozialer Mindeststandards, der s.g. Kernarbeitszeitnorm der internationale Arbeitsorganisation (ILO) geachtet. Produkte aus fairem und / oder regionalem Handel haben gegenüber den konventionellen Produkten Vorrang.