Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die Einhaltung deutscher Gesetze und somit auch der Menschenrechte ist integraler Bestandteil unserer Geschäftstätigkeit. Die Verantwortung hierfür trägt der Vorstand. Die Maßnahmen, die wir ergreifen, um rechtskonformes Verhalten in unserem Unternehmen zu gewährleisten, ergeben sich aus dem Kriterium 20.
Als Dienstleister und Zulieferer werden grundsätzlich regionale mittelständische Unternehmen beauftragt, die in vollem Umfang der deutschen Rechtsprechung und der behördlichen Kontrolle in Bezug auf die Beachtung der Menschenrechte, die Vermeidung von Zwangs- und Kinderarbeit sowie die Einhaltung der geltenden Vorschriften des Mindestlohngesetzes unterliegen.
Wesentliche Risiken, dass unsere Dienstleister und Zulieferer Menschenrechte missachten, Zwangs- und Kinderarbeit fördern oder Ausbeutung begünstigen, sehen wir aufgrund der engen meist regionalen Partnerschaft nicht. Daher sehen wir keine Notwendigkeit, diesbezügliche Überprüfungen vorzunehmen oder entsprechende Konzepte zu erstellen. Im Umfeld der Förde Sparkasse ist es noch nie zu Auffälligkeiten in diesem Bereich gekommen. Wesentliche Risiken sind bei einer konsequenten Anwendung dieses Vorgehens daher nicht erkennbar.
Unabhängig davon haben wir in den Jahren 2018 und 2019 mit wesentlichen Dienstleistern und Lieferanten Workshops zum Thema 'Nachhaltigkeit' durchgeführt und darin unter anderem auch die vorgenannten Fragestellungen zu Menschenrechten thematisiert. Weitere Ausführungen zu unseren Vertragspartnern lassen sich dem Kriterium 4 entnehmen.
Wir haben im Berichtsjahr freiwillig am Monitoring der Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten durch Unternehmen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) teilgenommen, um das Bewusstsein für menschenrechtliche Sorgfalt in Deutschland zu fördern.
Bei der Gestaltung unseres Produkt- und Dienstleistungsangebotes achten wir darauf, dass unsere Geschäftstätigkeit keine negativen Auswirkungen auf die Achtung von Menschenrechten hat (siehe Kriterium 10).