17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Für die VÖB-Service GmbH ist die Achtung der Menschenrechte und der Ausschluss von Zwangs- und Kinderarbeit selbstverständlich. Dank der fast ausschließlichen Geschäftstätigkeit in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie des Rückgriffs auf Zulieferer für Büromaterial und Werbeartikel ausschließlich aus Deutschland stellt sich die Frage einer internationalen Lieferkette nicht.

Auch hinsichtlich der Kooperation mit der Tochter einer englischen Anwaltsgesellschaft gehen wir von
einer selbstverständlichen Einhaltung der entsprechenden Kriterien aus. Ein Anlass zu Zweifeln bestand hier bislang weder ausgehend von Erfahrungen in der Geschäftsbeziehung noch aufgrund von etwaigen Medien- oder sonstigen Berichten.