Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Eine spezifische Strategie, die das Thema Menschenrechte adressiert, wurde seitens der apoBank nicht ausgearbeitet. Die apoBank verfolgt in Bezug auf die Nachhaltigkeitsstrategie ein integriertes Konzept. Seitens des Vorstands beschlossene Maßnahmen und vorgegebene Prozesse zu Menschenrechten sind Teilergebnisse davon (siehe Ausführungen zu Kriterium 1).
In der Wesentlichkeitsanalyse wurde unter anderem das Reputationsrisiko im Zusammenhang mit der Anlage in Unternehmen, die Menschenrechtsverstöße begehen könnten, identifiziert.
Um dem eingangs dargestellten Risiko entgegenzuwirken, hat die apoBank den Anspruch, jeden ihrer Kooperationspartner zu kennen. Dabei legt die apoBank Wert darauf, dass diese Partner ebenso wie die apoBank selbst die Menschenrechte achten.
Im Wertpapiergeschäft bietet die Bank daher unter anderem Produkte an, die einen klaren Fokus auf nachhaltiges Wirtschaften legen und „Best-in-class“-, „Best-in-progress“-Ansätze oder an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals der UN) ausgerichtete Ansätze haben.
Die apoBank achtet auf die Vermeidung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung sowie die Vermeidung von negativen Umweltbeeinträchtigungen. Anlagen in Agrarrohstoffe, die einen negativen Einfluss auf die weltweit verfügbaren Nahrungsbestände haben können, schließt die apoBank aus ihrem Dienstleistungsangebot aus.
Als konkrete Maßnahme zur Vermeidung einer Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen durch Kapitalanlagen in Wertpapieren und Fonds (Depot B) setzt die apoBank seit 2018 verstärkt Zusatzvereinbarungen ein, mit denen sich die Drittpartner (Produktanbieter) zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichten.
Die Bank ist bestrebt, diese Anzahl kontinuierlich zu erhöhen. Die für das Jahr 2020 geplanten drei neuen Vereinbarungen wurden abgeschlossen. Zusammen mit diesen Vereinbarungen sind insgesamt rund 37 % des Depotvolumens im Geschäftsfeld Privatkunden abgedeckt (2019: 29 %). Für 2021 nimmt sich die apoBank vor, drei weitere Vereinbarungen abzuschließen. Es sind der apoBank bei keinem Drittpartner im Wertpapierbereich Menschenrechtsverletzungen bekannt. Ein diesbezüglicher Monitoringprozess wird ab 2021 auf Basis der extern eingekauften Daten des Nachhaltigkeitshauses Sustainalytics erfolgen. Um entsprechende Menschenrechtsverletzungen aufzudecken, werden sowohl Daten über die Unterzeichnung des UN Global Compacts (jährlicher Turnus) als auch über aufkommende menschenrechtsverletzende Kontroversen (ad-Hoc) betrachtet.
Bei Bekanntwerden entsprechender Verletzungen prüft die apoBank den Sachverhalt und schließt gegebenenfalls eine weitere Zusammenarbeit, solange der Verstoß Bestand hat, mit dem Unternehmen aus.
Zusätzlich zum Wertpapiergeschäft arbeitet die Bank an einer verstärkten Integration des Themas Menschenrechte in ihren Lieferketten (siehe Kriterium 4). Der ganz überwiegende Teil unserer Lieferanten und Dienstleister ist in Deutschland oder im deutschsprachigen europäischen Wirtschaftsraum ansässig. Für Lieferanten und Dienstleister wurde die bestehende Einkaufsrichtlinie weiterentwickelt und insbesondere die Ansprüche an die Arbeitnehmerbelange und die Menschenrechte konkretisiert (siehe Kriterium 4). Die neue Richtlinie gilt seit Oktober 2020.
Auf Tochterunternehmen wendet die apoBank die Kriterien 1-20 nicht an, da die Bank dort entweder keinen beherrschenden Einfluss hat oder diese gemäß Artikel 18 und 19 CRR (Capital Requirements Regulation) nicht zum Konsolidierungskreis gehören.
Durch die Berücksichtigung des Themas Menschenrechte ist nicht davon auszugehen, dass für die Bank oder deren Tochterunternehmen zusätzliche Risiken entstehen.