Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Im Geschäftsbetrieb eines kleinen Beratungsunternehmens ist das Thema Menschenrechte nicht wesentlich und findet sich daher auch nicht in der strategischen Ausrichtung oder Zielsetzung wieder. Aufgrund der geringfügigen Relevanz des Themas für ein Dienstleistungsunternehmen im Beratungssektor, sehen wir aktuell auch keine wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit dem Thema Menschenrechte.
Wo das Thema jedoch in unsere Arbeit integriert wird, ist in der Beratung und Bewertung von Unternehmen, die in Ländern agieren bzw. Lieferketten haben, in denen Menschenrechtsverletzungen vorkommen. Verstöße gegen Menschenrechte werden dabei häufig als Ausschlusskriterium für Geschäftsbeziehungen, Kreditvergaben oder Investitionen verwendet. Studien zum Thema, die von uns durchgeführt worden, sollen für das Thema sensibilisieren und Unternehmen darin bestärken, uneingeschränkt die Achtung von Menschenrechte sicherzustellen.