17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Für die Sparkasse Leverkusen gehört die Achtung der Menschenrechte zu den Grundwerten. Zwangs- und Kinderarbeit lehnt die Sparkasse ab. Aufträge werden im Rahmen der Angebotsvergabe vornehmlich an ortsansässige kleine und mittlere Unternehmen bzw. verbundene Unternehmen vergeben.

Als gemeinwohlorientiertes, öffentlich-rechtliches Kreditinstitut unterliegt die Sparkasse den Tarifbestimmungen des öffentlichen Dienstes und den deutschen Arbeitsgesetzen.

Die Beachtung der Menschenrechte ist für die Unternehmensleitung und die Beschäftigten der Sparkasse eine Selbstverständlichkeit. Bei der Wahl der Dienstleister beachtet die Sparkasse Leverkusen das Regionalitätsprinzip. Das bedeutet, dass die Sparkasse auf Dienstleister der Region setzt, die sich ebenfalls zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet haben. Die Überwachung obliegt dem jeweiligen Dienstleistungssteuerer bzw. dem Einkäufer der Leistung.

Seit August 2018 werden die Aufgaben im Facility Management zentral durch die Proservice - ebenfalls ein Unternehmen der Sparkassenfinanzgruppe - gesteuert.

Für die Einhaltung der Menschenrechte bei den Dienstleistern ist der Dienstleistungssteuerer verantwortlich. Die Überwachung findet im Rahmen der Risikoanalyse für die Auslagerung und der Jahresgespräche mit den Dienstleistern statt. Da es sich überwiegend um Auslagerungen an langfristige Partner aus der Sparkassenorganisation handelt (zum Beispiel FinanzInformatik, Proservice), wird auf eine weitergehende Überprüfung verzichtet.

Für die Beschäftigten gibt es keine wesentlichen Risiken, da sie durch den Tarifvertrag und durch die in Deutschland geltenden Rechte geschützt sind. Im Bereich Dienstleistungen werden überwiegend regionale Dienstleister genutzt, sollte dies nicht möglich sein, nationale Dienstleister. Es konnten keine wesentlichen Risiken identifizieren werden, da sich diese Dienstleister alle an in Deutschland gültige Gesetze halten müssen.

Da keine wesentlichen Risiken für das Unternehmen in Bezug auf die Verletzung von Menschenrechten bestehen, wird auf eine Überwachung verzichtet. Eine Anpassung der Vorgehensweise würde, sofern notwendig, durch die Abfrage der operationellen Risiken bei den Bereichsleitern angestoßen werden.

Aufgrund des partnerschaftlichen Umgangs mit langjährigen Dienstleistern vertraut die Sparkasse auf die Einhaltung der Verträge und die Berücksichtigung der Menschenrechte durch alle Beteiligte. Die Risikoeinschätzung im Rahmen der Dienstleistersteuerung wird als ausreichend erachtet. Die sachgerechte Durchführung der Dienstleistersteuerung wiederum wird durch die jeweiligen Vorgesetzten und die interne Revision geprüft. Da in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte aus der Vergangenheit keine Verstöße im Haus oder bei den Dienstleistern vorliegen und auch in Zukunft mit keinen gerechnet wird, sind weitere Maßnahmen oder die Erstellung eines Managementkonzeptes entbehrlich. Der Vorstand ist durch die „Zur Kenntnisnahme“ aller Prüfberichte in ausreichendem Maße in die Prüfung der Vorgaben eingebunden.