Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die Einhaltung von Menschenrechten ist sowohl im BARMER Verhaltenskodex als auch in unserem Lieferantenkodex als Ziel formuliert. Dort, wo wir in unserer Lieferkette Risiken für Menschenrechtsverstöße identifiziert haben, fordern wir in unseren Ausschreibungen entsprechende Nachhaltigkeitssiegel oder Bestätigungen für die Einhaltung der ILO-Normen. Sowohl für Beschäftigte als auch für externe Stakeholder bietet die BARMER ein anonymes Hinweisgeberportal, das beim Verdacht auf eventuelle Verstöße genutzt werden kann. Quantitative Ziele sind (noch) nicht beschreibbar. Es gilt jedoch die generelle Forderung und der Nachweis zur Einhaltung der Menschenrechte. Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte.