Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Zielsetzungen und geplanter Zeitpunkt der Zielerreichung
Es steht nicht nur in unserem eigenen Interesse, die allgemeinen Menschenrechte einzuhalten - als Unternehmen mit Sitz in Deutschland agieren wir damit auch gesetzeskonform, denn Art. 1 des Grundgesetzes fordert dies ja bereits ein. Darüber hinaus sind wir als Dienstleistungsunternehmen in den Bereichen Klima und Nachhaltigkeit beratend tätig, so dass Nachhaltigkeit in allen Dimensionen auch in unserem Leitbild verankert ist. Die Achtung von Menschen- und allen davon abgeleiteten Rechten ist für uns selbstverständlich und dies erwarten wir auch von unseren Kooperationspartnern, in unserem Netzwerk, von Lieferanten und Dienstleistern. Deshalb sahen wir es von jeher als unnötig an, uns zur Einhaltung von Menschenrechten Ziele zu setzen.
Strategien und konkrete Maßnahmen
Konkrete Maßnahmen zur Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit oder Ausbeutung verfolgen wir nicht, weil auch unsere Dienstleister, Lieferanten (Banken, IT-Dienstleiter, Steuerberater, Büromaterialien und -ausstattung, etc.) und unsere Geschäftspartner ihren Sitz in Deutschland bzw. innerhalb der Europäischen Union haben und damit ihrerseits den einschlägigen rechtlichen Anforderungen unterliegen. International sind wir beispielsweise im Rahmen von Projekten zum Wissensaufbau im Auftrag des Bundesumweltministeriums, der GIZ oder der Weltbank tätig. Unsere (öffentlichen) Auftraggeber verlangen die Einhaltung von Verhaltensregeln und -normen auf dem Niveau deutscher Standards auch im Ausland, was wir diesen garantieren. Wenn wir im Auftrag von privaten Organisationen beispielsweise Klimaschutzprojekte im Ausland durchführen, sorgen schon die dabei angewandten, international anerkannten Standards wie CDM oder Gold Standard dafür, dass internationale Arbeitnehmerrechte eingehalten werden. Beim Materialeinkauf achten wir indirekt auch auf die Einhaltung der Menschenrechte, indem wir z. B. unseren Kaffee nicht nur aus ökologischem Anbau, sondern auch sozialverträglich (Fairtrade-Marke) erwerben.
Zielerreichung
Da die Einhaltung von Menschenrechten in all unserem Tun und unter all unseren Geschäftspartnern gegeben ist, haben wir uns hier keine Ziele gesetzt, die es zu erreichen gälte. FutureCamp selbst hat zu keinem Zeitpunkt Menschenrechte missachtet und hat auch hinsichtlich des Agierens unserer Kunden, Partner und Lieferanten keine Kenntnis über Unregelmäßigkeiten erhalten.
Wesentliche Risiken negativer Auswirkungen auf Menschenrechte, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit-/beziehungen und Dienstleistungen ergeben könnten
Dieses Risiko besteht ausschließlich bei von uns betreuten internationalen Emissionsminderungsprojekten in Entwicklungs- und Schwellenländern. Wir schätzen dieses Risiko als sehr gering ein, da diese Klimaschutzprojekte meist kombiniert werden mit sozialen und ökologischen Zusatzanforderungen lt. Zusatzstandards (etwa bei Aufforstungsprojekten Schaffung von dauerhaften Arbeitsplätzen für die Waldbewirtschaftung, Aufbau einer Infrastruktur in der Region mit Schulen, medizinischen Versorgungsstationen etc.). Dies wird zunehmend von führenden Standards wie dem Gold Standard erwartet.