17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Unser Ziel ist es, bei Randstad Deutschland jederzeit die Einhaltung der Menschenrechte zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind wir Mitglied des UN Global Compact der Vereinten Nationen. Weltweit haben wir ein klares Statement zu unserer Menschenrechtspolitik verfasst und es wird vorausgesetzt, dass jeder Beschäftigte des Unternehmens entsprechend den Grundwerten handelt.
Mit unserem Lieferantenkodex formulieren wir klare Erwartungen an Integrität, Gesetzestreue und ethisches Verhalten, die den Prinzipien der Global-Compact-Initiative entsprechen. Hierzu zählen insbesondere die Bekämpfung von Korruption, verbotene Absprachen, illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit sowie die Achtung grundlegender Rechte von Mitarbeiter:innen und der Umwelt.
In unserer Policy legen wir weitere Leitplanken unseres Handelns fest. 

Die Zielsetzungen können nicht berichtet werden, da Randstad Deutschland keine internationalen Zulieferer hat und auch selbst nur in Deutschland tätig ist. Unser Wertschöpfungskette basiert auf der Einstellung und Überlassung von Mitarbeitenden an Kunden. Durch Betriebsbesichtigungen, Einsatzbesprechungen, Einsatzbesichtigungen und einen regelmäßigen Austausch mit den Mitarbeitenden können wir menschenrechtliche Verstöße verhindern. Des weiteren überprüfen wir in internen Audits, ob in unseren Niederlassungen ordnungsgemäß, gesetzes- und richtlinienkonform gehandelt und gearbeitet wird. Dies ist ein laufender Prozess, und wie auch in den Jahren zuvor haben wir im Jahr 2020 keine erheblichen Risiken ermittelt.