Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Anerkannte Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Todesfälle wurden im Berichtszeitraum 2022 in der WESSLING GmbH nicht verzeichnet.

Nachfolgend Kennzahlen zur Arbeitssicherheit:
Anzahl Mitarbeiter (FTE) 1.007 (853)
Anzahl Arbeitsstunden ca. 1.354.734
Anzahl meldepflichtiger Unfälle 10
Anzahl dokumentierbarer Unfälle 18
Anzahl Unfälle (BG) pro  geleistete Arbeitsstunden x1.000.000 7,38
1.000 Mannquote 11,72
Gemeldete Beinahunfälle 8

Überwiegend sind die meldepflichtigen Unfälle der Kategorie SRS (Stolpern, Rutschen, Stürzen) zuzuordnen. Darüber hinaus wurden Betriebswegeunfälle, Verätzungen, Quetschungen und Schnittverletzungen verzeichnet. 
Neben den 10 meldepflichtigen Arbeitsunfällen wurden 5 Wegeunfälle festgestellt.  

WESSLING setzt grundsätzlich keine Leiharbeitskräfte oder sonstigen Arbeitskräfte ein, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz von WESSLING kontrolliert  werden, die aber nicht bei WESSLING angestellt sind. Soweit im Einzelfall von der Regelung abgewichen worden ist, wurden keine Berufskrankheiten, Verletzungen oder Todesfälle verzeichnet.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Seit 2012 ist eine WESSLING Organisationseinheit von der Geschäftsführung beauftragt, die Aufgaben zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes wahrzunehmen. Oberstes Ziel dieser Organisation ist es, einen einheitlichen hohen sicherheitstechnischen Standard in der WESSLING GmbH zu sichern und diesen fortlaufend zu verbessern. ASA-Sitzungen werden mindestens vierteljährlich oder anlassbezogen durchgeführt. 

Teilnehmer der ASA-Sitzungen sind die Geschäftsführung, Vertreter der beauftragten WESSLING Organisationseinheit, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsarzt, Leitungsfunktionen sowie der Betriebsrat als Vertreter der Mitarbeiterschaft. 

Der Betreuungsaufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrug in 2022 für die Sicherheitsfachkräfte 1.200 Stunden. Darüber hinaus wurden ca. 600 Stunden  durch weitere Mitarbeiter der Abteilung AGS geleistet.

Mit dem Arbeitssicherheitsmanagementsystem "Sicher mit System" und der Organisation aus Sicherheitsfachkräften, den Standortbeauftragten, Ersthelfern etc. ist sichergestellt, dass Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in die Mitarbeiterschaft getragen werden und ein Informationsrückfluss an Entscheidungsfunktionen erfolgt. In 2022 wurde die Implementierung bzw. Aufrechterhaltung des  Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) fortgeführt.

Jährlich wird ein Managementbewertungsbericht für die Geschäftsführung erstellt, dem - neben Angaben zur Arbeitssicherheitsperformance - Ziele und Möglichkeiten der fortlaufenden Verbesserung zu entnehmen sind. 

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die Dienstleistungen der WESSLING GmbH erfolgen ganz wesentlich im gesetzlich geregelten Bereich. Je nach Art und Maß an rechtlichen und normenbezogenen Änderungen unterscheidet sich die Notwendigkeit von Schulungen und Fortbildungen. Diese werden nach Möglichkeit jährlich gemeinsam in Absprache zwischen Führungskraft und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geplant oder im Bedarfsfall auch ungeplant umgesetzt.
Die Schulungshäufigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht nicht in Zusammenhang mit der Angestelltenkategorie oder dem Geschlecht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie ergibt sich insbesondere aus der Notwendigkeit der Sicherstellung einer hochqualifizierten Dienstleistung. Eine Kennzahl zu Aus- und Weiterbildungen wird wegen fehlender Aussagekraft nicht geführt.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Kontrollorgane
Die Kontrollorgane der WESSLING GmbH sind insbesondere der Beirat, die Geschäftsführung sowie das Geschäftsleitungsmeeting.

Die Kontrollorgane setzen sich 2022 wie folgt zusammen:

Kontrollorgan Anzahl Personen Anteil männlich Anteil weiblich Alter < 30 Jahre Alter von 30 bis 50 Jahre Alter > 50 Jahre
Beirat 4 75 % 25 % 0 % 0 % 100 %
Geschäftsführung 3 67 % 33 % 0 % 100 % 0 %
Geschäftsleitungsmeeting 7 86 % 14 % 0 % 43 %  57 %



Angestellte
Die Angestellten lassen sich in rein operativ/administrativ tätig, in operativ/strategisch tätig und in vorwiegend strategisch tätig gliedern. Operativ/administrativ beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter agieren gemäß den betrieblichen Vorgaben und den Vorgaben der entsprechenden Führungskräfte. Operativ/strategisch tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können je nach Stelle bereits Führungsaufgaben wahrnehmen und bewältigen komplexe Aufgaben in hohem Maße eigenverantwortlich. Die vorwiegend strategisch ausgerichteten Stellen sind im Regelfall mit Führungsaufgaben betraut und tragen signifikante Verantwortung für den Erfolg des Unternehmens. Die zugewiesene und in den Stellenbeschreibungen dokumentierte Verantwortung spiegelt sich in dem für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter transparenten Gehaltssystem wider, das im Intranet erläutert wird. Die rein operativ/administrativ tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind den Gehaltsstufen G1 - G3, die operativ/strategisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Gehaltsstufen G4 - G5 und die vorwiegend strategisch agierenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Gehaltsstufen G6 - G7 zugeordnet.

Die Angestellten setzen sich wie folgt zusammen:
Angestelltenkategorie Anzahl  Anteil männlich Anteil weiblich Alter
< 30 Jahre
Alter von 30 bis 50 Jahre Alter
> 50 Jahre
operativ/administrativ 509 209 (41%) 300 (59%) 84 (16%) 270 (53%) 155 (30%)
operativ/strategisch 308 153 (50%)  155 (50%) 29 (9%) 201 (65%) 78 (25%)
vorwiegend strategisch 53 41 (77%) 12 (23%) 0 (0 %) 25 (47%) 28 (53%)

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Im Berichtszeitraum 2022 wurden keine Fälle von Diskriminierung gemeldet. Soweit vorliegend, werden Diskriminierungsfälle der Geschäftsführung mitgeteilt, in deren Verantwortung disziplinarische Maßnahmen erfolgen.