Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Art der Verletzung / Anzahl
Schnittwunden: 23
Todesfälle: 0

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Die Michael Koch GmbH hat keinerlei formelle Vereinbarungen mit lokalen bzw. globalen Gewerkschaften.
Die Themen Gesundheit und Sicherheit sind Bestandteil von EMAS und auch in der Betriebsordnung "Zur Organisation" festgelegt.
Des Weiteren gibt es einmal jährlich eine Sicherheitsunterweisung durch die externe Sicherheitsfachkraft, sowie Schulungen/Auffrischungen alle zwei Jahre für die Ersthelfer und Brandschutzhelfer. Es werden regelmäßig Räumungsübungen durchgeführt, sowie die notwendigen Untersuchungen durch den Betriebsarzt.
Das Unternehmen bietet außerdem noch ADAC Fahrsicherheitstrainings für alle interessierten Mitarbeiter, verpflichtend für Firmenfahrzeugnutzer, an.
Zusätzlich werden regelmäßig Schulungen mit Inhalten, die auf der BG Homepage verfügbar sind, wie zum Beispiel Stolpern und Rutschen, angeboten.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Wir haben insgesamt 6 Auszubildende die im Blockunterricht abwechselnd in der Schule und im Unternehmen sind. Eine genaue Aufteilung in Stunden ist hier leider nicht möglich.
i. 2 weiblich, 4 männlich
Des Weiteren haben wir 2 DHBW Studenten, die wie die Auszubildenden abwechselnd im Betrieb oder an der FH sind. Auch hier ist keine Aufteilung der Stunden möglich.
i. 1 weiblich, 1 männlich

Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit in Absprache mit der Geschäftsleitung Fort- und Weiterbildungen durchzuführen. Nachfolgend einige Beispiele.

Mitarbeiterin T&L: Autocad Fortbildung 4 Tage
Mitarbeiterin Auftragsabwicklung: Fachkraft für Zollangelegenheiten, 6 Monate, 2-3 Tage im Monat (Freitags und Samstags)
Mitarbeiter Vertrieb: Nebenberuflich Masterstudiengang

Eine detailliertere Aufschlüsselung in Stunden ist nicht möglich

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Kontrollorgane
Geschäftsführung 2 Personen:
i. 50% männlich, 50% weiblich
ii. über 50 Jahre
Teamleiter 5 Personen:
i. 80% männlich, 20% weiblich. Unternehmen sehr techniklastig
ii. über 50 Jahre: 1x, 30-50 Jahre 4x

Angestellten
i. 63% männlich, 37% weiblich
ii. über 50 Jahre 14x, 30-50 Jahre 14x, unter 30 Jahre 13x


Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Gesamtzahl Diskriminierungsvorfälle: 0