Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Es sind keine Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten bekannt.  

Die krankheitsbedingte Fehlzeitenquote lag 2019 bei rund 5,5 %.  

Es gab keine arbeitsbedingten Todesfälle.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Im Rahmen der Personalarbeit der Sparkasse Rhein Neckar Nord sind die Themenfelder Gesundheit und Gehaltsumwandlung in Freizeit verankert worden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Förderung des gesundheitsgerechten Arbeitens, einer entsprechenden Führungskultur sowie die Sicherung der personellen Kapazitäten für das betriebliche Gesundheitsmanagement. Diese Maßnahmen gehen über die gesetzlichen Arbeitsschutzrichtlinien hinaus und sind freiwillige Sozialleistungen, die nicht in förmlichen Vereinbarungen festgelegt sind.  

Den Beschäftigten steht jährlich ein umfassendes internes Bildungsangebot mit sowohl fachlich orientierten Seminaren wie auch Seminaren zur Persönlichkeitsentwicklung zur Verfügung. Darüber hinaus wird das Bildungsangebot des SVBW aktiv genutzt und der Besuch von Seminaren externer Anbieter im Rahmen individueller Gegebenheiten ermöglicht.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

In die Aus- und Weiterbildung wurden bei der Sparkasse Rhein Neckar Nord im Berichtsjahr rund 4.400Tage investiert. Dies sind rechnerisch 5,5 Tage pro Beschäftigten. Eine genaue Kennzahl der durchschnittlichen Jahresstunden pro Beschäftigten nach Geschlecht und Kategorie steht nicht zur Verfügung.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Zum Jahresende 2019 hatte die Sparkasse Rhein Neckar Nord 795 Beschäftigte aus zwölf Nationen. Davon waren 312 männlich (39 %) und 483 weiblich (61 %).     
Altersgruppe Köpfe MAK Anteil % zu Köpfe Anteil % zu MAK
unter 20 Jahre 23 23,00 2,89 3,33
20 bis unter 30 Jahre 134 130,40 16,86 18,89
30 bis unter 40 Jahre 107 95,20 13,46 13,79
40 bis unter 50 Jahre 180 152,20 22,64 22,05
50 bis unter 55 Jahre 134 109,23 16,86 15,83
55 bis unter 60 Jahre 133 107,89 16,73 15,63
60 Jahre und älter 84 72,25 10,57 10,47
Gesamt 795 690,17 100 100
 

Im Jahr 2019 betrug die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Angestellten rund 7,52 % (gesetzliche Anforderung 5,00 %). Ein Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund wird nicht erhoben. Derzeit sind rund ein Viertel der 73 Führungskräfte weiblich.  
Altersstruktur Vorstand: 3 Männer >50 Jahre: 3  

2. Führungsebene: 18 Männer, 1 Frau
<30 Jahre: 0                   30-50 Jahre: 10              >50 Jahre: 9  

Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats: 13 Männer, 4 Frauen
<30 Jahre: 0                   30-50 Jahre: 6              >50 Jahre: 11

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es sind keine Fälle bekannt.