Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Die StEB Köln berichten an dieser Stelle aufgrund der verfügbaren Daten die meldepflichtigen Arbeitsunfälle inkl. der 1.000-Personen-Quote sowie die Krankenquote.

Arbeitsunfälle
Meldepflichtige Arbeitsunfälle 14 Unfälle
    davon Arbeitsunfälle 13 Unfälle
    davon Wegeunfälle 1 Unfälle
je 1.000 Angestellte 20,7 Unfälle
Tödliche Arbeitsunfälle 0 Unfälle
je 1.000 Angestellte 0 Unfälle

Alle Arbeitsunfälle betrafen Mitarbeitende der StEB Köln. Die Unfallursachen waren Finger gestoßen oder gequetscht, Ausgerutscht oder gestolpert, Verätzung mit Chemikalien, Schürfungen oder Prellungen. Der Wegeunfall war ein Autounfall mit Verletzungen an Bein, Knie und Kopf.


Krankenquote
Krankenquote 8,1 %

Die Krankenquote beinhaltet auch die Fehlzeiten von Langzeiterkrankten.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Im Unternehmen wird die gesetzliche Mitbestimmung zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Personalrats und dem Management gelebt. Über die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung hinaus wird der Personalrat über die Pläne des Managements informiert. Dieser ständige, regelmäßige Dialog schließt auch die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ein, die anlassbezogen besprochen werden.

Beispielhaft werden die umfassenden Maßnahmen des präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes festgelegt, die arbeitsbedingte, körperliche und seelische Belastungen so weit wie nur möglich vermeiden bzw. verringern sollen (Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit).

Nach § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ist ein Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten dazu verpflichtet, einen Arbeitssicherheitsausschuss (ASA) zu bilden. Pflichtmitglieder des ASA bei den StEB Köln sind der Beauftragte des Arbeitgebers, zwei vom Personalrat bestimmte Personalratsmitglieder, Betriebsärzte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine qualitative Auswahl der  bestellten Sicherheitsbeauftragte nach §22 SGB7. Der ASA hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Auszubildende
gesamt 31 Personen
Frauen 5 Personen
Männer 26 Personen
Anteil der Auszubildenden an der Gesamtzahl der Mitarbeitenden 5 %


Weiterbildungstage
gesamt 2.001 Tage
Frauen 551 Tage
Männer 1.450 Tage
Durchschnittliche Weiterbildungstage pro Person 3 Tage
Frauen 3,2 Tage
Männer 2,9 Tage

Eine Erhebung nach Angestelltenkategorie fand für das Berichtsjahr nicht statt.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Gesamtes Unternehmen    
Beschäftigte 677 Personen
Anteil Frauen 25 %
Altersstruktur    
unter 30 Jahre 15 %
30-50 Jahre 41 %
über 50 Jahre 44 %
Altersdurchschnitt 45 Jahre
Anzahl verschiedene Nationalitäten 9 Nationalitäten
Anteil Beschäftigte mit Schwerbehinderung 7 %
Anzahl der minderjährigen Auszubildenden1 5 Personen
nach Hauptabteilungen    
Planung und Bau 97 Personen
Anteil Frauen 31 %
Betrieb 377 Personen
Anteil Frauen 11 %
Management 136 Personen
Anteil Frauen 45 %
Sonstige Abteilungen 62 Personen
Anteil Frauen 61 %
Beurlaubt / ruhend 5 Personen
Anteil Frauen 20 %

Vorstand und Hauptabteilungsleitung  
gesamt 4 Personen
Anteil Frauen 0 %
Altersstruktur    
unter 30 Jahre 0 %
30-50 Jahre 0 %
über 50 Jahre 100 %
Anzahl verschiedene Nationalitäten 1 Nationalitäten

Verwaltungsratsmitglieder    
gesamt 14 Personen
Anteil Frauen 50 %

Betriebsratsmitglieder    
gesamt 11 Personen
Anteil Frauen 18 %
 
 

1 Minderjährige Auszubildende unterliegen u. a. dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Im Berichtsjahr wurden keine Diskriminierungsfälle im Unternehmen bekannt.