Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Die StEB Köln berichten an dieser Stelle aufgrund der verfügbaren Daten die meldepflichtigen Arbeitsunfälle inkl. der 1.000-Personen-Quote sowie die Krankenquote.
Arbeitsunfälle
Meldepflichtige Arbeitsunfälle |
14 |
Unfälle |
davon Arbeitsunfälle |
13 |
Unfälle |
davon Wegeunfälle |
1 |
Unfälle |
je 1.000 Angestellte |
20,7 |
Unfälle |
Tödliche Arbeitsunfälle |
0 |
Unfälle |
je 1.000 Angestellte |
0 |
Unfälle |
Alle Arbeitsunfälle betrafen Mitarbeitende der StEB Köln. Die Unfallursachen waren Finger gestoßen oder gequetscht, Ausgerutscht oder gestolpert, Verätzung mit Chemikalien, Schürfungen oder Prellungen. Der Wegeunfall war ein Autounfall mit Verletzungen an Bein, Knie und Kopf.
Krankenquote
Die Krankenquote beinhaltet auch die Fehlzeiten von Langzeiterkrankten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Im Unternehmen wird die gesetzliche Mitbestimmung zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Personalrats und dem Management gelebt. Über die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung hinaus wird der Personalrat über die Pläne des Managements informiert. Dieser ständige, regelmäßige Dialog schließt auch die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ein, die anlassbezogen besprochen werden.
Beispielhaft werden die umfassenden Maßnahmen des präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes festgelegt, die arbeitsbedingte, körperliche und seelische Belastungen so weit wie nur möglich vermeiden bzw. verringern sollen (Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit).
Nach § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ist ein Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten dazu verpflichtet, einen Arbeitssicherheitsausschuss (ASA) zu bilden. Pflichtmitglieder des ASA bei den StEB Köln sind der Beauftragte des Arbeitgebers, zwei vom Personalrat bestimmte Personalratsmitglieder, Betriebsärzte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine qualitative Auswahl der bestellten Sicherheitsbeauftragte nach §22 SGB7. Der ASA hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Auszubildende
gesamt |
31 |
Personen |
Frauen |
5 |
Personen |
Männer |
26 |
Personen |
Anteil der Auszubildenden an der Gesamtzahl der Mitarbeitenden |
5 |
% |
Weiterbildungstage
gesamt |
2.001 |
Tage |
Frauen |
551 |
Tage |
Männer |
1.450 |
Tage |
Durchschnittliche Weiterbildungstage pro Person |
3 |
Tage |
Frauen |
3,2 |
Tage |
Männer |
2,9 |
Tage |
Eine Erhebung nach Angestelltenkategorie fand für das Berichtsjahr nicht statt.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Gesamtes Unternehmen |
|
|
Beschäftigte |
677 |
Personen |
Anteil Frauen |
25 |
% |
Altersstruktur |
|
|
unter 30 Jahre |
15 |
% |
30-50 Jahre |
41 |
% |
über 50 Jahre |
44 |
% |
Altersdurchschnitt |
45 |
Jahre |
Anzahl verschiedene Nationalitäten |
9 |
Nationalitäten |
Anteil Beschäftigte mit Schwerbehinderung |
7 |
% |
Anzahl der minderjährigen Auszubildenden1 |
5 |
Personen |
nach Hauptabteilungen |
|
|
Planung und Bau |
97 |
Personen |
Anteil Frauen |
31 |
% |
Betrieb |
377 |
Personen |
Anteil Frauen |
11 |
% |
Management |
136 |
Personen |
Anteil Frauen |
45 |
% |
Sonstige Abteilungen |
62 |
Personen |
Anteil Frauen |
61 |
% |
Beurlaubt / ruhend |
5 |
Personen |
Anteil Frauen |
20 |
% |
Vorstand und Hauptabteilungsleitung |
|
gesamt |
4 |
Personen |
Anteil Frauen |
0 |
% |
Altersstruktur |
|
|
unter 30 Jahre |
0 |
% |
30-50 Jahre |
0 |
% |
über 50 Jahre |
100 |
% |
Anzahl verschiedene Nationalitäten |
1 |
Nationalitäten |
Verwaltungsratsmitglieder |
|
|
gesamt |
14 |
Personen |
Anteil Frauen |
50 |
% |
Betriebsratsmitglieder |
|
|
gesamt |
11 |
Personen |
Anteil Frauen |
18 |
% |
1 Minderjährige Auszubildende unterliegen u. a. dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Im Berichtsjahr wurden keine Diskriminierungsfälle im Unternehmen bekannt.