Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Es werden kontinuierlich alle Arbeits- und Wegeunfälle mit Ausfallzeiten >1 Tag registriert und dokumentiert. Aus diesen Daten wird quartalsweise eine Unfallstatistik erstellt. Ferner wird eine Unfallanalyse nach festgelegten Unfallursachen erstellt, aus der die Häufungen prozentual sowie die Änderungen zum Vergleichszeitraum des Vorjahres ersichtlich werden.
Die Statistik basiert auf einer Quotendarstellung, die auf die Mitarbeitenden-Zahl (Köpfe) bezogen wird. Aus dem Unfallgeschehen werden Präventionsmaßnahmen abgeleitet (z.B. zur Minimierung von Unfällen durch Trittunsicherheiten).

Aufgrund der auch im Jahr 2022 pandemiebedingt temporär deutlich veränderten Betriebsabläufe (u.a. hoher Anteil von mobil  - d.h. nicht am betrieblichen Arbeitsplatz - arbeitenden Beschäftigten) entsprechen nachfolgend dargelegte spezifischen Daten aus dem Berichtsjahr 2022 nicht in allen Werten & Angaben einem vergleichbar regulären Geschäftsjahr. 

Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf das Berichtsjahr 2022:

 Jahr 2022 Anzahl Rate
a. Für alle Angestellten (GRI SRS-403-10 spezifische Anzahl der BVG-Beschäftigten / hier BVG AöR ohne Azubi): 13.352  
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen 0 0%
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen) (meldepflichtige Arbeitsunfälle AU, meldepflichtige Wegeunfälle WU) AU: 527 
WU: 206
27,53%
10,76%
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen (Unfallursachen, meldepflichtige und nicht meldepflichtige Unfälle)    
Verkehrsunfall oder Fahrgastunfall 87 4,54%
Kontrollgänge 11 0,57%
AU Trittunsicherheit 256 13,37 %
WU Trittunsicherheit 114 5,95%
Schock 202 10,55%
Fehlhandlung 179 9,35%
Angriffe 168 8,78%
WU Verkehrsunfall 106 5,54%
Mängel in der Technik 27 1,41%
Strom 8 0,42%
Sonstige 106 5,54%
Rollstuhl / Rampe 37 1,93%
Verkehrsunfall oder Fahrradunfall 79 4,13%
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen    
Hinweis: Aussagen bzgl. Ausfallzeiten vs. Erholungszeiten werden beim Arbeitsschutz nicht erfasst  k. A.  k. A.
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden 19.144.136
b. Für alle Mitarbeiter*innen, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden: ggf. Fremdfirmenkoordination mit Stichprobenkontrollen
c. Die arbeitsbedingten Gefahren, die das Risiko von Verletzungen mit schweren Folgen bergen, einschließlich:  
i. wie diese Gefahren bestimmt worden sind: Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG, DGUV V1 Gefährdungsbeurteilung psychische Erkrankung, Gefährdungsbeurteilung Corona
ii. welche dieser Gefahren im Berichtszeitraum Verletzungen mit schweren Folgen verursacht oder Schockunfälle, Trittunsicherheiten, Fehlhandlungen, Angriffe
iii. ergriffene oder eingeleitete Maßnahmen zur Beseitigung dieser Gefahren und zur Minimierung von Risiken unter Anwendung der Hierarchie von Kontrollmaßnahmen Unfallnachuntersuchungen durch Verantwortliche, Unterweisung der Beschäftigten, Einsatz von PSA
d. Sämtliche ergriffene oder eingeleitete Maßnahmen zur Beseitigung sonstiger arbeitsbedingter Gefahren und zur Minimierung von Risiken unter Anwendung der Hierarchie von Kontrollmaßnahmen. spezielle fachliche Unterweisungen, Messungen und abgeleitete Maßnahmen, Infos zu Maßnahmen über Intranet
e. Ob die Raten auf der Grundlage von 200.000 oder 1.000.000 gearbeiteten Stunden berechnet wurden. 1.000.000
f. Ob und, falls ja, warum Mitarbeiter*innen von dieser Angabe ausgeschlossen wurden, einschließlich der Arten entfällt
g. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen Innerbetriebliche Regelungen zur Eingabe in ein Personalsystem zur Generierung von Unfallanzeigen, Statistiken, Abfragen

zu a)
i.:   keine Todesfälle
ii.:  3 Corona BK anerkannt aus der Werkstatt im Jahr 2022
iii.: keine Angabe, da nichtzutreffend


zu b) keine Angabe, da nichtzutreffend  

zu c)
i.: Gefährdungsbeurteilung (GB) nach §5 ASG
ii.: nicht relevant
iii.: Mutterschutz für alle Arbeitsplätze; STOP ... Substitution chemischer Gefahrstoffe: Technisch-Organisatorisch-Persönlich  

zu d) und e)  keine Angabe, da nichtzutreffend  

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

zu a) Mitarbeitendebeteiligung im Arbeitsschutz   zu b) Beteiligung von Mitarbeitenden

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Aufgrund der im Jahr 2022 intensivierten Neueinstellungen als auch aufgrund zuvor pandemiebedingter Einschränkungen ist die Aus- und Weiterbildung im Berichtszeitraum 2022 gegenüber der vorherigen DNK-Berichterstattung deutlich angestiegen. Dies spiegelt jedoch  -insbesondere vor dem Hintergrund der im mobilen Arbeiten genutzten webbasierten Aus- und Weiterbildungsangebote - nicht die Inanspruchnahme von derartigen Angeboten wider. Es wird unternehmensseitig eingeschätzt, dass somit Aus- und Weiterbildungen im Unternehmen bereits einen signifikanten Anteil an der Gesamtarbeitszeit haben und mit Blick auf beispielsweise Technologiewechsel wie auch IKT-Entwicklungen für die Verkehrsunternehmen eine wesentliche Bedeutung behalten werden.  


Eine weitergehende Aufschlüsselung auf Angestelltenkategorie erfolgt in der BVG nicht und wird Teil der Vorbereitung der Berichts-Anforderungen aus der CSRD ab dem Geschäftsjahr 2025 werden.  


Kennzahlenermittlung Aus- und Weiterbildungsdauer 2022   
 
Bildungs-
anbieter
Anzahl
Veranstal-
tungen
(VA)
Teilneh-
mende
(TN)
TN
männlich
TN weiblich TN
divers
VA-Tage  
Interne
Seminare
3.666 16.000 Im
Berichtszeit-
raum
nicht für alle
Veranstaltungen
vollständig
erfasst
Im
Berichtszeit-
raum
nicht für alle
Veranstaltungen
vollständig
erfasst
Erfassung
in
Vorbereitung
 k. A.  
Externe
Fort-
und Weiter-
bildung
652 1.391 938 453 Erfassung
in
Vorbereitung
 16.358  

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen (Führungsebenen)
   i. Geschlecht
   Frauen Männer Divers  
Führung BVG AöR 26% 74% 0%  
         
   ii. Altersgruppen unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt
   <30 30-50 >50  
Führung BVG AöR 1% 46% 52%  
  iii. gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren wie z.B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen
Führung BVG AöR  
andere Nationalität 3%  
deutsch 97%  
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
   i. Geschlecht 
Kategorien Frauen Männer Divers
1 sonstiger Verkehr 21% 79% 0%
2 sonstige Funktion 26% 74% 0%
3 Verwaltung 55% 45% 0%
4 Technik/Werkstätten 11% 89% 0%
5 Fahrer 15% 85% 0%
6 Angebot und Vertrieb 45% 55% 0%
Σ BVG AöR 21% 79% 0%
  ii. Altersgruppen unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt 
Kategorien <30 in % 30-50 in % >50 in %
1 sonstiger Verkehr 3% 35% 62%
2 sonstige Funktion 15% 37% 48%
3 Verwaltung 8% 43% 50%
4 Technik/Werkstätten 14% 39% 47%
5 Fahrer 6% 49% 44%
6 Angebot und Vertrieb 5% 30% 65%
Σ BVG AöR 9% 43% 48%
  iii. gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren wie z.B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen
Kategorien deutsch andere Nationalitäten  
1 sonstiger Verkehr 97% 3%  
2 sonstige Funktion 90% 10%  
3 Verwaltung 97% 3%  
4 Technik/Werkstätten 96% 4%  
5 Fahrer 88% 12%  
6 Angebot und Vertrieb 95% 5%  
Σ BVG AöR 93% 7%  

  Hinweise:

Enthaltene Differenzen von +/-1 in der Tabelle resultieren aus Rundungen der Nachkommastellen von präzise hinterlegten Werten. Durch die Aufsummierung innerhalb des Tabellenwerks können auch geringfügig größere Differenzen entstehen.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

zu a)
Im Berichtsjahr 2022 sind 364 Diskriminierungsbeschwerden gegenüber BVG eingereicht worden.    

zu b)
i.-iv) Davon betrafen 7 Vorfälle Diskriminierungen durch die Arbeitgeberin, Vorgesetzte oder andere Beschäftigte bzw. standen im Zusammenhang mit Bewerbungsverfahren. In Verbindung mit der Erbringung von Dienstleistungen im öffentlichen Nahverkehr (bspw. in der Abwicklung der Beförderung oder bei Fahrgastkontrollen) erreichten die BVG 357 Beschwerden. Diesbezügliche Maßnahmen der BVG sind bspw. das Führen von Gesprächen bis hin zu Mediationen mit bzw. zwischen den betroffenen Personen (Täter als auch Opfer) und waren - sofern notwendig - von disziplinarischer / arbeitsrechtlicher Tragweite.
Darüber hinaus werden Kampagnen der BVG nunmehr inhaltlich vertiefend geprüft, inwiefern sie Beschwerdepotential enthalten könnten.

ebenso zu b)
i.-iv) Alle Vorgänge sind abgeschlossen.