Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen:
Für alle Angestellten:
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen:
Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/od. Arbeitsplatz jedoch vond der Organisation kontrolliert werden:

Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Für alle Angestellten
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren ARbeit und/od. Arbeitsplatz jedoch von der Organisatinkontrolliert werden:

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

a. Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes werden im Arbeitsschutzausschuss (ASA) bearbeitet (s.u.).

Gesundheits- und Sicherheitsthemen werden außerdem in einer Vielzahl unterschiedlicher Betriebsvereinbarungen behandelt. Exemplarisch können hierfür die beiden Betriebsvereinbarungen zum Thema Mobbing und Sucht genannt werden.

Mobbing
Mit der Betriebsvereinbarung zum Thema Mobbing setzen wir ein positives Signal für wertschätzenden Umgang und gegen Ausgrenzung. Leistungsthemen sollen fair und kritisch angesprochen werden, dürfen aber keinesfalls in persönliche Abwertungen oder Ausgrenzungen münden. In der BV werden konkrete Ansprechpartner des Betriebsrates und auf Personalseite definiert, die bei Verdachtsfällen oder Übergriffen Gespräche anbieten. Wenn ein Fall auftritt bildet sich die Steuerungsgruppe aus bereits vorab benannten Teilnehmenden, die Schritt für Schritt in einem definierten Prozess die Vorfälle klärt und löst.

Sucht
Aus aktuellem Anlass greifen wir dieses Thema auf und stellen einen Prozess zur Handhabung im Sinne aller Mitarbeitenden und Führungskräfte vor. Als Arbeitgeber nehmen wir unsere Verantwortung und Fürsorgepflicht wahr, zeigen aber auch Konsequenzen auf, wenn Gespräche nicht zum Ziel führen.

b. Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) tagt  mindestens einmal vierteljährlich. Mitglieder sind neben zwei Vertretern des Arbeitsgebers, der Betriebsarzt, zwei Sicherheitsbeauftragte, zwei Betriebsräte und die Frachkraft für Arbetissicherheit.
Der Arbeitssicherheitsausschuss soll:
- das Unfallgeschehen im Betrieb analysieren.
- über Maßnahmen und Einrichtungen beraten, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
- umgesetzte Maßnahmen in einem Erfahrungsaustausch reflektieren
- die Arbeitssicherheitsaufgaben reflektieren
- ein Arbeitsschutz- oder Aktionsprogramms erarbeiten
- über sicherheitstechnische Aspekte neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeitsstoffe beraten

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Da über die tatsächliche Anzahl der absolvierten Tage und Fortbildungen nur unzureichend ermittelt wird, ob die qualitativen Ziele im Unternehmen, die mit den Schulungen angestrebt wurden, erreicht sind, stellen wir das System von rein quantitaiven Erhebungen auf eine neue Form selbsrtverantwortlichen Lernens um, bei dem die Zeit nicht erhoben wird. Arbeiten und Lernen verschmelzen zunehmend - deshalb macht eine Trennung, auch nur heuristisch, keinen Sinn.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

  • a.i. Geschlecht: In der Geschäftsleitung (GL-Runde, ohne GF Töchter) sind 33,3 % der Mitglieder Frauen.
  • a.ii. Altersgruppe: Zum Stichtag 04.03.2020 sind 40% der Mitglieder der Geschäftsleitung 30-50 Jahre alt, 60% sind über 50 Jahre.
  • b.i. Geschlecht: Zum Stichtag 04.03.2020 sind 51,5% aller Mitarbeitenden der Joseph-Stiftung  (ohne die Mitglieder der GL-Runde) Frauen.
  • b.ii. Altersgruppe: Am 04.03.2020 sind 17 % der Mitarbeiter der Joseph-Stiftung (ohne Mitglieder der GL-Runde) unter 30 Jahre alt, 49% sind 30-50 Jahre alt und 34% sind über 51 Jahre und älter.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es sind keine Diskrimierungsvorfälle bekannt.