Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI LA7
Verletzungen, Berufskrankheiten, Ausfalltage und Abwesenheit sowie Summe der arbeitsbedingten Todesfälle nach Region.

Aktuelle Personalzahlen weisen wir auf unserer Website aus (-> Mitarbeiter).

Jenseits der gesetzlichen Anforderungen zu Arbeitssicherheit und Betriebsmedizin bieten wir unseren Mitarbeitern eine Reihe von Beratungsleistungen. Schon bei der Beschaffung von Mobiliar und EDV-Geräten achten wir auf die ergonomische Beschaffenheit. Zudem informieren unsere Betriebsärzte über eine optimale Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie über präventive Maßnahmen gegen Haltungs- und Sehstörungen. Im Rahmen von Arbeitsplatzbegehungen werden die Verhältnisse vor Ort regelmäßig gesichtet. Bei arbeitsbezogenen oder psychosozialen Problemen können sich alle Mitarbeiter an eine neutrale externe Sozialberatung wenden. Im Rahmen unseres betrieblichen Eingliederungsmanagements versuchen wir, chronisch und langzeiterkrankte Mitarbeiter durch individuelle Maßnahmen zu unterstützen.

Auffälligkeiten, wie z. B. Unfallhäufungen an bestimmten Stellen werden von der Fachkraft für Sicherheit überprüft.

Leistungsindikator GRI LA8
Unterricht, Schulungen, Beratungsangebote, Vorsorge- und Risikokontrollprogramme, die Mitarbeiter, ihre Familien oder Gemeindemitglieder in Bezug auf ernste Krankheiten unterstützen.

Als Beschäftigte eines Dienstleistungsunternehmens gehen unsere Mitarbeiter keiner Tätigkeit nach, die als besonders gefährdend oder gesundheitsschädlich einzustufen sind. Eine Herausforderung, die sich auch in anderen Branchen wiederfindet, stellt die Zunahme an psychischen Erkrankungen sowie Erkrankungen der Skelettmuskulatur dar.

Zum Thema „Gesundheitsschutz“ verfügt die Bremer Landesbank über ein betriebliches Gesundheitsmanagement. Mit Themen wie Firmenfitness, Gesundheitschecks, Vorträgen zu gesundheitsbewusstem Verhalten oder Grippeimpfungen wirkt die Bank den geschilderten Herausforderungen präventiv entgegen. Die Bank verfügt zudem über eine externe Sozialberatung, an die sich jeder Mitarbeiter kostenfrei und vertraulich wenden kann.

Mit dem Vorhalten mehrerer Notfallrucksäcke sowie 18 Frühdefibrillationsgeräten geht die Bank in ihren Präventionsbemühungen zudem deutlich über die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen hinaus.

Leistungsindikator GRI LA10
Durchschnittliche jährliche Stundenzahl pro Mitarbeiter und Mitarbeiterkategorie, die der Mitarbeiter aus- oder weitergebildet wurde.

Der durchschnittliche Wert bei Fort- und Weiterbildungen liegt bei rd. 1.500 Euro und fünf Tagen pro Mitarbeiter. Das Weiterbildungsangebot steht allen Mitarbeitern, unabhängig von jeglichen Faktoren (Alter, Geschlecht, Arbeitszeitmodell, Tarifgruppe) gleichermaßen und im gleichen Umfang zur Verfügung.

Leistungsindikator GRI LA13
Zusammensetzung der leitenden Organe und Aufteilung der Mitarbeiter nach Kategorie hinsichtlich Geschlecht, Altersgruppe, Zugehörigkeit zu einer Minderheit und anderen Indikatoren für Vielfalt.

Wir verweisen auf unseren Nachhaltigkeitsbericht 2013 S. 24, in dem Auszüge der für LA13 relevanten Kennzahlen enthalten sind. Die Bremer Landesbank berichtet derzeit noch nicht nach GRI-3, erhebt aber einen Teil der Kennzahlen bereits jetzt.

Aktuelle Personalzahlen weisen wir auf unserer Website aus (-> Mitarbeiter).

Leistungsindikator GRI HR4
Gesamtzahl der Vorfälle von Diskriminierung und ergriffene Maßnahmen.

Bei der Bremer Landesbank gingen 2014 zwei Beschwerden zum Thema Diskriminierung ein. In einem Fall hatte sich ein interner Bewerber bei einer Stellenbesetzung diskriminiert gefühlt. Die Beschwerde wurde von dem Einreicher wieder zurückgezogen. Im zweiten Fall klagte ein externer Bewerber mit Schwerbehinderung vor dem Arbeitsgericht Bremen mit Bezug auf § 82 Satz 2, 3 SGB IX sowie § 2 Abs. 1 Nr. 1 AGG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 AGG. Der Fall endete mit einem Vergleich. Die Bremer Landesbank bekennt sich vollumfänglich zum Thema Diversity und zu der uneingeschränkten Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Im vorliegenden Fall war der Hinweis des Bewerbers in den Bewerbungsunterlagen auf die vorliegende Schwerbehinderung nicht erkannt worden. Die Bank nahm den Fall zum Anlass, ihre Rekrutierungsprozesse anzupassen.