Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
ARBEITSBEDINGTE VERLETZUNGEN
a. Für alle Angestellten
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen:
Todesfälle (ohne Wegeunfälle)
2021: 0
2020: 0
2019: 1
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen)
Medizinisch behandelte Verletzungen (ohne Wegeunfälle)
2021: 22
2020: 17
2019: 19
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen
Verletzungen ohne Arbeitsausfall (ohne Wegeunfälle)
2021: 401
2020: 443
2019: 832
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen
2021
Geschäftsbereich Entsorgung: 124 Unfälle
24 davon falsche / abrupte Bewegung*, 18 durch Stolpern/Rutschen/Stürzen, 11 durch "eingeklemmt", 8 durch "getroffen von Gegenstand", 7 durch Schnittverletzung,
Geschäftsbereich Wasser: 9 Unfälle**
davon 2 durch Stolpern/Rutschen/Stürzen, 1 durch schlechter Verkehrsweg, 1 durch mangelnde PSA, 1 durch mangelnde Koordinierung , 1 durch Fremdverschulden, 1 durch Werkzeuge, 1 durch falsche Körperhaltung
Geschäftsbereich Energie: 28 Unfälle
davon 11 Stolpern/Rutschen/Stürzen, 10 durch Umgang mit Werkzeug/Maschinen, 5 durch An-/Gegenstoßen, 1 Verkehrsunfall, 1 Stromunfall
2020
Geschäftsbereich Entsorgung: 182 Unfälle
davon 65 durch Stolpern/Rutschen/Stürzen
Geschäftsbereiche Wasser: 14 Unfälle
davon 8 durch Stolpern/Rutschen/Stürzen, 3 durch mangelnde Koordinierung, durch mangelnde PSA, 1 durch Werkzeuge
Geschäftsbereich Energie: 19 Unfälle
davon 7 durch Stolpern/Rutschen/Stürzen, 1 Stromunfall, 6 beim Umgang mit Maschinen/Werkzeug, 1 durch An- oder Gegenstoßen, 2 durch Medieneinwirkung, 2 durch herabfallende Gegenstände
2019
Geschäftsbereich Entsorgung: 262 Unfälle
davon 117 durch Stolpern/Rutschen/Stürzen
Geschäftsbereich Wasser: 13
davon 7 durch Stolpern/Rutschen/Stürzen
Geschäftsbereich Energie: 12 Unfälle
davon 8 durch Stolpern/Rutschen/Stürzen
*Kategorien leicht angepasst zur besseren Aussagekraft
**Umfang des GB Wasser hat sich zwischen 2020 und 2021 geändert: + 2 neue Unternehmen (VKD, HVT), ca. +120 MA
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden
Anzahl geleisteter Arbeitsstunden
2021: 14 026 047
2020: 14 362 441
2019: 14 436 337
b. Für alle Mitarbeitenden, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen
Todesfälle von Praktikanten und/oder Zeitarbeitern/Leiharbeitern, Angestellten von Subunternehmern und/oder Lieferanten oder Dritten (ohne Wegeunfälle)
2021: 0
2020: 0
2019: 4
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen):
Verletzungen mit Arbeitsausfall (außer Wegeunfälle)
2021: 0
2020: 0
2019: 0
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen
Verletzungen ohne Arbeitsausfal
l2021. n.r.
2020: n.r.
2019: n.r.
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen
2021: n.r.
2020: n.r.
2019: n.r.
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden
2021: 6 012
2020: 4 509
2019: 3 507
ARBEITSBEDINGTE ERKRANKUNGEN
a. Für alle Angestellten
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter ErkrankungenTodesfälle
2021: n.r.
2020: n.r.
2019: n.r.
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen
Anerkannte Berufserkrankungen
2021: 0
2020: 0
2019: 0
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen:
Beruflich bedingte Hauterkrankungen
2021: n.r.
2020: n.r.
2019: 0
b. Für alle Mitarbeitenden, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oderArbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen: n.r.
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen: n.r.
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen: n.r.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
a. Die Unternehmen von Veolia in Deutschland arbeiten zum Thema Arbeitssicherheit koordiniert zusammen. Alle relevanten Informationen - wie Unterlagen zum Managementsystem, Verfahrensrichtlinien, Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsanweisungen, Betriebsanweisungen sowie eine Toolbox mit weiterführenden Dokumenten wie z.B. Präsentationen - werden über das Intranet bzw. Teamablagen allen Beschäftigten der Gruppe zur Verfügung gestellt.
Das Managementsystem für Arbeitssicherheit wird in enger Abstimmung zwischen den QHSE-Verantwortlichen der Geschäftsbereiche und Unternehmen, der Geschäftsführung sowie der Führungskräfte bearbeitet und weiterentwickelt. Wichtige Themen und Entscheidungen werden im Rahmen der regelmäßig tagenden Arbeitssicherheitsausschüsse besprochen und festgelegt. So werden die Vertreter der Geschäftsführung, der Betriebsräte und Beschäftigten sowie Experten wie Betriebsärzte in die Weiterentwicklung der Strategie einbezogen. Das Managementsystem, die Umsetzung sowie Implementierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Betriebsebene sind Bestandteil der jährlichen Audits (intern wie extern) und Zertifizierungen.
b. In allen Geschäftsbereichen existieren die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitssicherheitsausschüsse, die regelmäßig tagen (1x pro Quartal). Daneben wird das Thema Arbeitssicherheit in sämtlichen Managementmeetings (1x monatlich/quartalsweise), im Rahmen von Konzernbetriebsratsmeetings und Arbeitsgemeinschaftsmeetings (jeweils 4x), Meetings des Nationalen Dialogs (2x jährlich) zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat sowie auf Führungskräftemeetings (mindestens 1x jährlich) intensiv thematisiert.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
STUNDENZAHL AUS- UND WEITERBILDUNGEN
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach
i. Geschlecht
Stunden Weiterbildung für Männer
2021: 52 993
2020: 34 088
2019: 66 433
Stunden Weiterbildung für Frauen
2021: 22 712
2020: 27 089
2019: 34 050
ii. Angestelltenkategorie.Weiterbildung für Manager
2021: 6 426
2020: 5 006
2019: 12 791
Weiterbildung für andere Angestellte
2021: 69 279
2020: 56 171
2019: 87 692
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
DIVERSITY
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorieni. Geschlecht
Feminization rate of managers
2021: 20,1%
2020: 19,4%
2019: 18,7%
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt
Anteil der Manager*innen unter 30 Jahre alt
2021: n.r.
2020: n.r.
2019: n.r.
Anteil der Manager*innen 30-50 Jahre alt
2021: n.r.
2020: n.r.
2019: n.r.
Anteil der Manager*innen über 50 Jahre alt
2021: n.r.
2020: n.r.
2019: n.r
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
n.r.
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorieni. Geschlecht
Frauenanteil der Belegschaft
2021: 34,2%
2020: 33,7%
2019: 33,3%
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt
Anteil der unter 30-jährigen Arbeitnehmer
2021: 12,8%
2020: 12,8%
2019: 13,1%
Anteil der Beschäftigten 30-50 Jahre alt
2021: n.r.
2020: n.r.
2019: n.r.
Anteil der über 50-jährigen Arbeitnehmer
2021: 46,3%
2020: 46,0%
2019: 45,5%
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen)
Anteil der behinderten Arbeitnehmer
2021: 3,6%
2020: 3,6%
2019: 3,9%
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums2021 gab es keine gemeldeten Fälle von Diskriminierung.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkten.r.