Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Daten zu arbeitsbedingten Erkrankungen werden durch die GIZ nicht erhoben; bei krankheitsbedingten Abwesenheiten wird nur die Krankheit erfasst, nicht die Diagnose. Einzig Wegeunfälle werden statistisch erfasst. Auch zu Todesfällen liegen keine gesammelten Daten vor.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

In Deutschland stellt das Betriebsverfassungsgesetz sicher, dass Mitarbeiter*innen am Prozess der Entscheidungsfindung teilhaben können. Dabei vertritt sie der örtliche Betriebsrat und im Fall von Themen mit unternehmensweiter Bedeutung der Gesamtbetriebsrat. Für Auslandsmitarbeiter*innen ist der Personalvertretungsausschuss Ausland (PVA) zuständig, der einen Ausschuss des Gesamtbetriebsrats bildet. Um den Austausch der diversen Gremien mit der GIZ zu fördern und ein Klima konstruktiver Zusammenarbeit zu schaffen, existieren verschiedene Dialogformate in der GIZ. Sie reichen von monatlichen Treffen mit den örtlichen Betriebsräten bis hin zu jährlichen gemeinsamen Sitzungen. Damit entspricht die GIZ im Übrigen den rechtlichen Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes. Auch das Nationale Personal wählt Vertreter*innen aus seiner Mitte, allerdings auf Landesebene, aber nach denselben Regeln wie in Deutschland. Die gewählten Repräsentant*innen können bei Konflikten im Unternehmen zurate gezogen werden. Sie bilden eine Brücke zwischen den Beschäftigten und der Landesdirektion, indem sie Meinungen und Vorschläge der Mitarbeiter*innen sammeln und weiterleiten. Außerdem gibt es eine spezielle Auskunftsstelle in Deutschland, die von den nationalen Kolleg*innen kontaktiert werden kann und Unterstützung bietet.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die Akademie für Internationale Zusammenarbeit (AIZ) ist die unternehmenseigene Weiterbildungseinrichtung der GIZ. Sie gestaltet Lernprozesse und Kompetenzentwicklung in der internationalen Zusammenarbeit und leistet einen zentralen Beitrag zur Personalentwicklung des Unternehmens. Sie bietet den Mitarbeiter*innen im In- und Ausland ein umfangreiches Angebot an Fort- und Weiterbildungen an. Das Programm richtet sich an alle Beschäftigten der GIZ. Ein Teil dieser Angebote steht auch Partnerfachkräften sowie der (Fach-)Öffentlichkeit offen, beispielsweise Gutachter*innen oder Mitarbeitenden von Nichtregierungsorganisationen und anderen Institutionen.

Zahlen aufgeschlüsselt nach Inland, Ausland und Externen:
  Akademieprogramm 2021 Onboarding 2021
     
Gruppe Teilnehmende Teilnehmertage Teilnehmende Teilnehmertage
Inland 3.828 6.429 1.760 2.248
Ausland 8.919 17.029 1.688 2.384
Externe 462 1.084 7 1
Gesamt 13.209 24.541 3.455 4.633

Zahlen aufgeschlüsselt nach Angestelltenkategorie:
  Akademieprogramm 2021 Onboarding 2021
Angestelltenkategorie Teilnehmende Teilnehmertage Teilnehmende Teilnehmertage
IMA 3.828 6.429 1.760 2.248
AMA 3.389 6.089 1.163 1.098
NMA 4.683 9.553 142 249
EH und IF 256 343 383 1.037
Partnerfachkräfte 591 1.044    
Externe 462 1.084 7 1
Gesamt 13.209 24.541 3.455 4.633
   
Zahlen aufgeschlüsselt nach Geschlecht:
  Akademieprogramm 2021 Onboarding 2021
Geschlecht Teilnehmende Teilnehmertage Teilnehmende Teilnehmertage
Männlich 5.270 10.376 1.371 1.813
Weiblich 7.938 14.164 2.084 2.820
Divers 1 1    
Gesamt 13.209 24.541 3.455 4.633

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Zum Stichtag 31. Dezember 2021 hatte der Aufsichtsrat der GIZ insgesamt 19 Mitglieder. Der Anteil der Frauen im Aufsichtsrat lag bei 47,37 %, der Anteil der Männer lag bei 52,63 %.  

Zum Stichtag 31. Dezember 2021 zählten zu den insgesamt 8.090 Beschäftigten der GIZ mit deutschem Arbeitsvertrag 60% Frauen - im Ausland beträgt der Frauenanteil knapp 48%, im Inland 66%. Auf Ebene der Bereichs- und Stabsstellenleitungen ist die Genderparität erreicht. Auf der Ebene Gruppenleitung, Clusterkoordination, Landesdirektion, Abteilungs- und Stabsstellenleitung hat sich der Frauenanteil seit 2014 kontinuierlich erhöht und liegt mittlerweile bei knapp 45%. Bei Koordinations- und Führungsaufgaben der Seniorpositionen zeigt sich ein ähnlicher Trend: Auch hier hat sich der Frauenanteil kontinuierlich erhöht und erreicht fast die 50%. 2021 hat sich insgesamt in allen Führungspositionen der Frauenanteil erhöht. Insgesamt werden die Mitarbeiter*innen mit deutschem Arbeitsvertrag immer jünger: Das Durchschnittsalter der GIZ-Beschäftigten lag zum 32. Dezember 2021 bei 42,2 Jahren. Das Durchschnittsalter der Frauen beträgt 41,3 Jahre. Sie sind damit im Schnitt rund 2 Jahre jünger als ihre männlichen Kollegen, deren Durchschnittsalter 43,6 Jahre beträgt.  

Die Mitarbeiter*innen mit deutschem Arbeitsvertrag repräsentierten zum Stichtag 31. Dezember 2021 insgesamt 119 Nationen. EU-Angehörige machen den höchsten Anteil aus, innerhalb der EU wiederum Mitarbeiter*innen mit französischer (134) und österreichischer (96) Nationalität. Außerhalb der EU sind Mitarbeiter*innen mit britischer (49) und schweizer Nationalität (45) am stärksten vertreten. Kolleg*innen mit kenianischer (27) und kamerunischer (23) Nationalität stellen die größte Gruppe mit Herkunft aus den Partnerländern. Mit Einführung der Inklusionsvereinbarung in 2020 wurde in der GIZ ein besonderer Fokus auf die dauerhafte Teilhabe von Mitarbeiter*innen mit Behinderung gelegt. Zum 31. Dezember 2021 beträgt ihr Anteil 3,2%, das entspricht einem Zuwachs von 0,3 Prozent im Vergleich zum Ende des ersten Halbjahres 2021. Insgesamt 260 von 8.090 Kolleginnen und Kollegen haben einen Schwerbehindertengrad von mindestens 50 Prozent oder eine Schwerbehinderung mit anerkannter Gleichstellung.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

In unserem Ethik- und Verhaltenskodex ist der Schutz vor Diskriminierung, besonders aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Identität und Orientierung, verankert. Dies gilt gleichermaßen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weltweit.  

Jede und jeder Betroffene von Diskriminierung im Unternehmen kann sich beratend oder mit einer Beschwerde an die Stabsstelle Compliance und Integrität wenden, in die auch die AGG-Beschwerdestelle integriert ist. Darüber hinaus stehen den Mitarbeiter*innen die Mitglieder der Personalvertretung, Beauftragte für Gleichberechtigung, Vertreterinnen und Vertreter für junge Menschen und Auszubildende, für Menschen mit Behinderung und für LBGTI-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter beratend zur Verfügung. Weil die betreffenden Themen häufig sehr vertraulich sind, sind Konsultationen immer anonym. Daher können keine Statistiken dieser Anfragen erstellt werden.