Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Im REWE Group Nachhaltigkeitsbericht 2020 finden Sie im Abschnitt
Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement folgende Kennzahlen:
- Anzahl Unfälle Gesamt pro 1.000 FTE
- Anzahl verunfallte Mitarbeiter:innen (Arbeits- und Wegeunfälle)
- Anzahl verunfallte Mitarbeiter:innen (Arbeitsunfälle)
- Anzahl verunfallte Mitarbeiter:innen (Wegeunfälle)
- Durch Raubüberfälle betroffene Arbeitnehmer:innen
- Tödliche Unfälle
- Ausfalltage durch Unfälle
- Krankenstand
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
In nahezu allen Entscheidungen der REWE Group sind Vertreter:innen der Belegschaft als gewählte Gremienvertreter:innen der Betriebsräte oder Aufsichtsräte eingebunden. Den vorgegebenen Mitbestimmungs- und sonstigen Beteiligungsrechten entsprechend werden die Arbeitnehmergremien rechtzeitig informiert, Stellungnahmen eingeholt und Einigungen mit ihnen erzielt. Die REWE Group arbeitet konsequent, intensiv und vertrauensvoll mit den Betriebsräten zusammen. Ihre Vertreter:innen sind in zahlreiche Organe wie beispielsweise den IT- oder Logistikausschuss eingebunden. Betriebliche Veränderungen werden frühzeitig gemeinsam erörtert.
Zum Stichtag 31.12.2020 waren 192.350 von den insgesamt 195.762 Mitarbeiter:innen des Konzernunternehmens (ohne die Mitarbeiter:innen bei den selbstständigen REWE-Kaufleuten im Partnerschaftsmodell) durch Tarifverträge und/oder Betriebsvereinbarungen abgedeckt. Das entspricht einer Abdeckung von 98,3 Prozent. Bezogen auf den Geltungsbereich des Nachhaltigkeitsberichts inklusive der selbstständigen Kaufleute waren 72,8 Prozent der Mitarbeiter:innen durch Tarifverträge und/oder Betriebsvereinbarungen abgedeckt. Die REWEKaufleute sind selbstständige Unternehmen mit der Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft (oHG). Eine Tarifbindung wird in der Regel durch einen Vereinsbeitritt eines Unternehmens in einen Arbeitgeberverband hergestellt. Der Beitritt ist die autonome Entscheidung der selbstständigen REWE-Kaufleute. Die Kaufleute müssen sich gegenüber der REWE Group zu Mindeststandards bei Personalangelegenheiten verpflichten. Selbstverständlich gehört dazu die Einhaltung aller Gesetze, z. B. den Mindestlohn betreffend.
Die REWE Group begrüßt den im Jahr 2014 in Deutschland eingeführten gesetzlichen Mindestlohn und trägt die jährlichen Anpassungen stets mit. Dieser gilt bei der REWE Group für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, im Ausland orientiert sich das Unternehmen an den Tarifen des jeweiligen Landes. Beim Einsatz von Fremdfirmen achten die Unternehmen der REWE Group auf die Einhaltung sozialer Mindeststandards. Seit 2011 gilt bei der REWE Group auf nationaler Ebene die „Konzernrichtlinie zum Einsatz von Fremdpersonal“. Diese gilt sowohl für die Zusammenarbeit mit Zeitarbeitsunternehmen als auch für den Einsatz von Fremdkräften im Rahmen von Werk- oder Dienstleistungsverträgen. Nach dieser Richtlinie werden nur Vertragspartner eingesetzt, die zusichern, für ihre Mitarbeiter:innen soziale Mindeststandards und etwaige tarifliche Mindestlöhne sowie den gesetzlichen Mindestlohn einzuhalten. Um sicherzustellen, dass die Vertragspartner die Standards respektieren, hat die REWE Group gemeinsam mit dem TÜV Rheinland ein Auditierungsverfahren entwickelt, welches der TÜV Rheinland durchführt. Die Audits werden z. B. in den Bereichen Warenverräumung, Kommissionierung und beim Reinigungspersonal umgesetzt.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement Unter Berücksichtigung der staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften finden regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten, systematische Analysen von Unfällen, Auswertungen der im Arbeitsschutz eingehenden Berichte von Behörden (wie Bezirksregierung, Gewerbeaufsicht, Amt für Arbeitsschutz oder Berufsgenossenschaft) sowie regelmäßige Abstimmungstermine mit Verantwortlichen wie Vertrieb oder Bauabteilung und Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen entsprechend den Führungs- und Verantwortlichkeitsstrukturen in den Geschäftseinheiten auf regionaler oder nationaler Ebene statt. Entscheidend ist zudem, Führungskräfte und Mitarbeiter:innen für Arbeitssicherheit sowie gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen und -prozesse zu sensibilisieren. Als mögliche Ansprechpartner:innen bei Fragen oder Vorschlägen werden an den Standorten die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen beispielsweise durch Aushänge bekannt gemacht.
Als Basisinstrument zur Unterweisung in allen REWE- und PENNY-Märkten sowie in den Verwaltungen existieren seit 2012 E-Learnings zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz, die in regelmäßigen Abständen an die aktuellen Anforderungen angepasst werden – so zuletzt im Mai 2020. Sie werden von allen Mitarbeiter:innen und den Führungskräften (mit einem Zusatzmodul „Verantwortung“) abgeschlossen. Um das Gelernte nachhaltig zu verankern, finden jährliche Wiederholungen statt. Spezielle Themen, insbesondere örtliche Besonderheiten sowie der Einsatz und die Nutzung von Maschinen und Geräten, werden vor Ort regelmäßig durch die Verantwortlichen mit den Nutzer:innen besprochen. Auch toom Baumarkt entwickelt seit Sommer 2020 ein umfängliches E-Learning für die Märkte. Es soll im Frühjahr 2021 fertiggestellt werden.
Die interaktive Schulungsunterlage „Azupoly“ vermittelt Auszubildenden bei PENNY im Sinne einer Unterweisung das Wissen auf spielerische Weise. Das Programm hat sich mittlerweile zu einem jährlichen Standardprogramm entwickelt, das zwischenzeitlich auch flächendeckend auf andere Vertriebslinien wie REWE und toom Baumarkt übertragen wurde.
In allen Märkten werden zudem die gesetzlich geforderten Brandschutz- und Evakuierungshelfer:innen sowie Ersthelfer:innen ausgebildet. Die Qualifizierung der Brandschutzhelfer:innen erfolgt bei REWE und PENNY durch ein spezifisches E-Learning und wird durch praktische Aspekte wie Löschübungen ergänzt. Die Ausbildung der Ersthelfer:innen führen zertifizierte Anbieter, je nach Möglichkeit in Inhouse-Schulungen oder dezentral, durch.
Mehr Informationen finden Sie im REWE Group Nachhaltigkeitsbericht 2020 im Abschnitt
Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Mehr Informationen finden Sie im REWE Group Nachhaltigkeitsbericht 2020 im Abschnitt
Aus- und Weiterbildung.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Folgende Kennzahlen finden Sie im REWE Group Nachhaltigkeitsbericht 2020 im Abschnitt
Vielfalt und Chancengleichheit:
Zusammensetzung der Mitarbeiter:innen nach Mitarbeiterkategorien (Mitarbeiter:innen, Führungskräfte, Top Executives):
- Köpfe gesamt
- Frauen in %
- Männer in %
- Divers in %
- Keine Angabe in %
- bis 30 Jahre in %
- 31–50 Jahre in %
- über 50 Jahre in %
- Quote Menschen mit Behinderung nach Köpfen
Zusammensetzung der leitenden Kontrollorgane:
- Köpfe gesamt
- Frauen in %
- Männer in %
- bis 30 Jahre in %
- 31–50 Jahre in %
- über 50 Jahre in %
Anteil der Mitarbeiter:innen mit ausländischer Nationalität:
- Köpfe gesamt
- Köpfe ausl. Nationalität
- Anteil ausl. Nationalitäten in %
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Die REWE Group verfolgt sämtliche Hinweise auf Diskriminierung konsequent und ahndet sie mit disziplinarischen sowie gegebenenfalls personellen Maßnahmen. Im Berichtszeitraum gab es in Deutschland keine Diskriminierungsfälle, die rechtlich weiterverfolgt wurden.
In Österreich wendeten sich sechs Mitarbeiter:innen aufgrund von sexueller Diskriminierung an ihre Ansprechpartner:innen im Betriebsrat bzw. in der HR-Abteilung. In fünf Fällen wurden die Diskriminierenden entlassen, in einem Fall wünschte die betroffene Person lediglich eine Beratung. Mit der Aktion „Sexuelle Belästigung und Diskriminierung – NEIN danke!“ informiert die REWE Group in Österreich ihre Mitarbeiter:innen über Möglichkeiten, gegen derartige Vorfälle vorzugehen. So stehen eigens geschulte Mitarbeiter:innen betroffenen Personen im Unternehmen jederzeit zur Seite – ob in einem anonymen Gespräch oder auch, um aktiv Schritte einzuleiten. Ergänzend dazu informiert der Betriebsrat in einer Broschüre zum Thema „Gleichbehandlung – keine Chance für Diskriminierung“. Diese wurde im Berichtsjahr für die Auflage 2021 in genderneutraler Sprache verfasst.
Weitere Informationen finden Sie im REWE Group Nachhaltigkeitsbericht 2020 im Abschnitt
Gleichbehandlung.