Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Arbeitsbedingte Verletzungen
Arbeitsbedingte Erkrankungen:

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein fester Bestandteil unseres Unternehmens. Die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere im Bereich der Arbeitssicherheit, ist für uns ein Mindestmaß und auch eine Selbstverständlichkeit an allen Standorten. Zudem wollen wir den Erhalt der physischen und psychischen Gesundheit unserer Beschäftigten kontinuierlich stärken. Bereits 2022 soll es neue Trainingsangebote zum Thema „Mindfullness“ (Achtsamkeit, Wellbeing) geben. Aber auch der medizinische Gesundheitsschutz spielt eine wichtige Rolle. So wollen wir das Angebot an Schutzimpfungen (Grippeschutzimpfung 1x pro Jahr, COVID-19) und allgemeinen Sehtests (3 bis 4x pro Jahr) in Abstimmung mit Betriebsärzten erweitern.  

Der quartalsweise tagende Arbeitsschutzausschuss der NürnbergMesse organisiert die Zusammenarbeit aller am Arbeitsschutz Beteiligten, insbesondere der Sicherheitsfachkräfte, dem Betriebsrat und den Betriebsärzten untereinander. Ziel des Ausschusses ist der Schutz der Mitarbeitenden vor Gefahren. Aus der Analyse des Unfallgeschehens und der Gefährdungsbeurteilungen werden regelmäßig Gegenmaßnahmen entwickelt, angestoßen und umgesetzt.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Weiterbildungstage pro Mitarbeitenden: 1,5  

Weiterbildungskosten pro Mitarbeitenden: € 291


Wir verweisen darauf, dass die Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung unserer Mitarbeitenden bedingt durch die Corona-Pandemie im Jahr 2021 stark eingeschränkt waren. Eine Aufschlüsselung der Weiterbildungstage nach Geschlecht und Angestelltenkategorie nehmen wir gegenwärtig nicht vor. Für uns geeignete Methoden zur Differenzierung der Weiterbildung im Rahmen unserer Frauenförderung evaluieren wir.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Wir verweisen für die entsprechenden Angaben auf das Kriterium 15.

Die Zusammensetzung unseres Aufsichtsrates ist hier einsehbar: https://www.nuernbergmesse.de/de/unternehmen/nuernbergmesse-group/aufsichtsrat. Der Frauenanteil dort liegt gegenwärtig bei 22 %, womit das Erreichen der von uns definierten Zielgröße von 25 % zum 31.12.2023 näher rückt.

Auf der zweiten Führungsebene der NürnbergMesse GmbH betrug der Frauenanteil zum 31.12.2021 rund 10 %. Die nachfolgende Ebene der Abteilungs-/Fachgebietsleitungen verzeichnet bereits einen Anteil von 38 %. Über alle Ebenen hinweg soll der Anteil von Frauen in Führungspositionen bis 2025 von gegenwärtig 32 % auf 40 % gesteigert werden. Eine weitere Differenzierung der Angestellten pro Angestelltenkategorie nach Diversitätskategorien nehmen wir noch nicht vor.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Im Berichtsjahr 2021 ebenso wie in den Vorjahren gab es keine gemeldeten Fälle von Diskriminierung.