Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Bisher traten bei Carestone keine Fälle dokumentierbarer arbeitsbedingter Erkrankungen sowie keine  arbeitsbedingten Verletzungen mit schweren Folgen oder gar mit Todesfolge auf.  

Arbeitsbedingte Verletzungen werden im sogenannten Bautagebuch dokumentiert. Im Fall von meldepflichtigen Unfällen wird Carestone noch am Unfalltag informiert. Ein von Carestone auf allen Baustellen bestellter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) legt die erforderlichen Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz fest. In seinen Aufgabenbereich fallen auch die Koordinierung und Überprüfung sämtlicher Maßnahmen.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Angesichts unserer Unternehmensgröße gibt es bei Carestone keine Mitarbeiterausschüsse für Gesundheit und Sicherheit. Die Verantwortung für Planungen und Maßnahmen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement liegt bei der Personalabteilung.  

Die GU übernehmen die Bauleitung auf den Baustellen. Sämtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit auf den Baustellen sind im GU-Vertrag geregelt. Sie sind für die dortige Arbeitssicherheit verantwortlich und stellen die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo). Diese erstellen eine Baustellenordnung sowie einen Sicherheits- und Gesundheitsplan. Dort sind sämtliche potenzielle Gefährdungen und geeignete Abhilfemaßnahmen aufgeführt. Des Weiteren melden sie die Baustellen bei den entsprechenden Arbeitsschutzbehörden an und überprüfen durch regelmäßige Begehungen der Baustellen die Einhaltungen der Baustellenordnung.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Der Indikator konnte für das Berichtsjahr nicht erhoben werden, da die Zeit für Aus- und Weiterbildungen bisher nicht stundenweise erfasst wird. Im Berichtsjahr 2021 haben 41 Mitarbeitende an allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Diversität bei Carestone nach Geschlecht
  Belegschaft gesamt Geschäftsleitung Geschäftsführung
  2020 2021 2020 2021 2020 2021
 insgesamt 78 93 6 7 4 4
 Anzahl Frauen 25 31 0 0 0 0
 Anzahl Männer 53 62 6 7 4 4
 
Diversität bei Carestone nach Altersstufen
  2020 2021
 Belegschaft insgesamt 78 93
 % unter 30 Jahre 22 25
 % 30 – 50 Jahre 56 55
 % über 50 Jahre 22 20

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Im Berichtsjahr 2021 sind bei Carestone keine Diskriminierungsvorfälle bekannt geworden.