Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

SÜLZLE monitort Vorfälle auf Basis der ISO 45001 nach internationalem Standard. Dadurch bedingt unterscheiden sich die Einstufungen zum Leistungsindikator.

Arbeitsbedingte Verletzungen

a. für alle Angestellten

i. keine Arbeitsunfälle mit Todesfolge (Unfallhäufigkeit UH = 0 / Mio. Arbeitsstunden)
ii. 56 meldepflichtige Unfälle (Unfallhäufigkeit UH = 40 / Mio. Ah)
iii. 32 arbeitsbedingte Verletzungen (Verbandbucheinträge VE = 23 / Mio Ah)
iv. Die wichtigsten Verletzungsarten sind stumpfe Verletzungen und Schnittverletzungen.  
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden: 1,67 Mio Ah

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden
i. keine Arbeitsunfälle mit Todesfolge (Unfallhäufigkeit UH = 0 / Mio. Arbeitsstunden)
ii. ein meldepflichtiger Unfall (Unfallhäufigkeit UH = 253 / Mio. Ah)
iii. keine arbeitsbedingten Verletzungen (Verbandbucheinträge VE = 0 / Mio Ah)
iv. Die wichtigsten Verletzungsarten sind stumpfe Verletzungen.  
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden: 0,00395 Mio Ah

Arbeitsbedingte Erkrankungen

a. für alle Angestellten
i, keine Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. keine dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. keine arbeitsbedingten Erkrankungen;

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden
i, keine Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. keine dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. keine arbeitsbedingten Erkrankungen

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

SÜLZLE setzt an allen deutschen Standorten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eine Softwarelösung ein. Alle Mitarbeitenden sowie AÜG-Kräfte haben auf diese entweder direkten Zugriff über PC, Laptop, Tablet oder Handy oder in den Fertigungsbereichen über eigens eingerichtete Workplaces.

SÜLZLE setzt die Software in folgenden Bereichen ein:
Relevante Inhalte werden den Mitarbeitenden in ihren "Lesezimmern" innerhalb der Software zur Verfügung gestellt. Durch aktive Kommentarfunktionen können sich die Mitarbeitenden innerhalb der Software zu Aus- und Weiterbildungsinhalten sowie Unterweisungen direkt an die Fachbereiche wenden. 

SÜLZLE führt in allen deutschen Unternehmen der Gruppe - unabhängig von der Unternehmensgröße - mindestens vier ASA-Sitzungen /a durch. An größeren Niederlassungen werden zusätzlich ebenfalls vier ASA-Sitzungen /a durchgeführt. An den Sitzungen nehmen in unterschiedlicher Ausprägung neben der jeweiligen Geschäftsführung  Vorgesetzte, die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und soweit vorhanden Vertreter der Mitarbeitenden teil. SÜLZLE arbeitet bundesweit mit einer Betriebsarztpraxis zusammen, die ebenfalls an den ASA-Sitzungen regelmäßig, jedoch mindestens 2x/a teilnehmen. Die Geschäftsordnung zur ASA sieht folgende Punkte vor:

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Im Berichtszeitraum wurden lediglich die Stunden erfasst, die im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Unterweisungen an den deutschen Standorten der SÜLZLE Gruppe erbracht wurden. Für eine Aufschlüsselung nach Geschlecht oder Angestelltenkatagorie lag zum Zeitpunkt der Berichtserstellung keine geeignete Datenbasis vor.

In absoluten Zahlen wurden 9596 Stunden erbracht.  

In diesen wurden u.a. folgende Befähigungen ausgebildet:
Spätestens für das Jahr 2023 soll eine Erhebung der gesamten Weiterbildungsstunden erfolgen. 

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

a. 
i. w = 10,48%
   m = 89,52%

ii. unter 30 Jahre = 3,81%
    30-50 Jahre = 59,05%
    über 50 Jahre = 37,14%

b.
i. w = 23,60%
   m = 76,40%

ii. unter 30 Jahre = 20,12%
    30-50 Jahre = 43,60%
    über 50 Jahre = 36,28%

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Im Berichtsjahr hat es keine Diskriminierungsvorfälle gegeben.