Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
a.
Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen:
0 (in Bonn)
international: noch keine Daten erhoben
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen):
0 (in Bonn)
international: noch keine Daten erhoben.
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen:
1 (Bonn)
international: noch keine Daten erhoben.
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen:
ein leichter Arbeitsunfall (Bonn)
international: noch keine Daten erhoben.
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden:
61.288 (Bonn)
international: noch keine Daten erhoben.

b. Für alle Mitarbeitende, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
Diese Daten konnten noch nicht erhoben werden.

Die Erhebungen sollen im Zuge der nächsten Berichterstattung vollständig erfolgen.

Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen:
0 (in Bonn)
international: noch keine Daten erhoben
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen:
1 (Bonn)
international: noch keine Daten erhoben
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen:
Bonn: eine leichte Erkrankung durch Auslandsaufenthalt
international: noch keine Daten erhoben

b. Für alle Mitarbeitende, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
Diese Daten konnten noch nicht erhoben werden.

Die Erhebungen sollen im Zuge der nächsten Berichterstattung vollständig erfolgen.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Zu a) Das Ziel des umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutzes erreichen wir durch folgende Maßnahmen, die auch eine Mitarbeiterbeteiligung und die kontinuierliche Umsetzung von Verbesserungen im Bereich Brandschutz, Ergonomie, Unfallquellen, Hygiene beinhalten, wie beispielsweise:   Zu b) Geplant ist, ab 2020 ein Managementsystem für Arbeitssicherheit- und Gesundheitsschutz zu etablieren. Ein Arbeitssicherheitsausschuss (ASA) wird eingerichtet. Die ASA Sitzungen werden viermal pro Jahr stattfinden. Im ASA sind Mitarbeitende vertreten, zudem Sicherheitsbeauftragte und Vertreter des Betriebsrats, die Geschäftsführungsvertreter sowie eine externe Arbeitsmedizinerin.  

Wir planen die Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Der außerbetriebliche Dienstleister wird eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Betriebsärztin stellen. Beide sollen beraten, Begehungen durchführen und an Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses teilnehmen.  

Ab März 2021 planen wir jährliche Unterweisungen über eine online-Plattform, zu Themen wie Arbeitsschutz allgemein, Arbeits- und Wegeunfälle, Erste Hilfe, Brandschutz, Auslandsreisen, Home Office, Gefahrenquellen im Büro oder ergonomischer Arbeitsplatz.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

2019: 19,6 Stunden im Durchschnitt für die Beschäftigten in Bonn
international: noch keine Daten erhoben

Weitere Daten lagen noch nicht vor. Weitere Erhebungen und Aufschlüsselungen sollen im Zuge der nächsten Berichterstattung erfolgen.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht:

Kontrollorgane der Zentrale in Bonn:
Vorstand: zehn Personen, davon vier Frauen (40 %) und sechs Männer (60%)
Besonderes Aufsichtsorgan: drei Personen, davon eine Frau (33 %) und zwei Männer (66 %)

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht. 57,5 % (23 Frauen), 42,5 % (17 Männer)
ii. Altersgruppe:
unter 30 Jahre alt: 17,5 % (7 Personen)
30-50 Jahre alt: 52,5 % (21 Personen)
über 50 Jahre alt: 30 % (12 Personen)

Weitere Daten lagen noch nicht vor. Weitere Erhebungen sollen im Zuge der nächsten Berichterstattung erfolgen.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es wurden keine Diskriminierungsvorfälle gemeldet, weder in Deutschland noch international.