Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;   
Keine Todesfälle durch Arbeits- und Wegeunfälle.  

ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);   
Keine belastbaren Zahlen dazu vorhanden.

iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
Im Jahr 2020 ereigneten sich 34 meldepflichtige Arbeits- bzw. Wegeunfälle bei F&W (> 3 Tage AU).

iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
Auf Grundlage der Unfallanzeigen zählen folgende Verletzungsarten zu den wichtigsten: 
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden;  
Die Anzahl der gearbeiteten Stunden wird aufgrund des Arbeitszeitmodells überwiegend nicht erfasst. 

Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen;  
Hierzu werden keine Daten erfasst.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
Die Beteiligung erfolgt nach dem Hamburgischen Personalvertretungsgesetz.  

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Laut § 11 ASiG verpflichtet sich der Arbeitgeber dazu, einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden, wenn er mehr als 20 Beschäftigte hat. Der Arbeitsschutzausschuss tagt vierteljährlich und setzt sich zusammen aus:   

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Aus- und Weiterbildungen werden bei F&W nicht nach Stundenzahl erfasst, sondern in Tagen. Eine Differenzierung der Anmeldungen nach Geschlecht wird nicht vorgenommen. Im Berichtszeitraum gab es 1.094 Anmeldungen zu 116 internen Maßnahmen. Davon entfielen 754 Anmeldungen/86 Maßnahmen an durchschnittlich 1,5 Tagen auf den F&W-Katalog des ZAF und 340 Anmeldungen/30 Maßnahmen an durchschnittlich 1,6 Tagen auf das hausinterne Führungskräfte-Entwicklungsprogramm.  

Zu Maßnahmen externer Anbieter/Bildungsträger lagen 417 Anmeldungen für 252 Maßnahmen vor. Die Dauer dieser Maßnahmen variiert stark; im Durchschnitt kann man von zwei Tagen pro Maßnahme ausgehen.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Bei F&W arbeiten zum Stichtag 31.12.2020 1.640 Mitarbeitende, 939 Frauen (57 %) und 701 Männer (43 %).                                      

Nach dem Führungspositionengesetz auf Bundesebene und dem Hamburg Corporate Governance Kodex auf Landesebene ist F&W dazu verpflichtet Frauenquoten für Führungspositionen festzulegen und nachzuhalten.   

F&W hat für die Gleichstellungsperiode 2016-2020 folgende Frauenquoten in den Führungsebenen beschlossen: Geschäftsführung (GF) 50%, Geschäftsbereichsleitung (GBL) 33% und Bereichsleitung (BL) 50%. Im Rückblick auf die Gleichstellungsperiode 2016-2020 und dem Status quo hat F&W in allen Ebenen die Frauenquote vollumfänglich erfüllt und sogar darüber hinaus Führungspositionen mit Frauen besetzt. Die Stellen der Geschäftsführungsebene sind aktuell männlich besetzt.      
Die Geschlechterverteilung auf den Führungsebenen stellt sich wie folgt dar:  

Tabelle 3: Geschlechterverteilung auf den Führungsebenen, Stand 29.10.2020
Führungsebene Gesamt Frauen Männer % Frauen % Männer
Obere Führungsebene 9 4 5 44 56
Mittlere Führungsebene 34 21 13 62 38
Untere Führungsebene 159 96 63 60 40
 
 Die Verteilung der Geschlechter auf den Führungsebenen in Abbildung 9 spiegelt zudem das Geschlechterverhältnis im Gesamtunternehmen ziemlich exakt wider.   

F&W hat zudem für die kommende Gleichstellungsperiode 2021-2024 beschlossen Frauen und Männern gleichberechtigt in Führungspositionen zu besetzen mit einer Frauenquote von 50%  in allen Ebenen (GF,GBL , BL). Der Beschluss tritt ab 1.1.2021 und bis Ende 2024 in Kraft.   

Zusätzlich wird jährlich die Altersstruktur der Mitarbeitenden bei F&W statistisch erhoben und sieht für 2019 wie folgt aus:    
 

Abbildung 9: Altersstruktur der Mitarbeitenden 2019

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Für die Bearbeitung von Diskriminierungsvorfällen sind immer auch die jeweiligen Führungskräfte zuständig. Zusätzlich erarbeitet F&W aktuell eine Dienstvereinbarung zu einer Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungs-gesetz. Im Zuge dessen ist auch eine Dokumentation und Statistik von Beschwerdefällen vorgesehen.