Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
GRI SRS-403-9a. Die Unfallstatistik wird im Jahresbericht der Arbeitssicherheit des UKE bereitgestellt.
- keine;
- keine;
- 441 (inkl. AKK);
- mechanische Verletzungen inkl. Wegeunfälle, Prellungen, Stich- und Schnittverletzungen und Kontaminationen;
- keine Angaben für UKE möglich l für AKK 1.076.496
b. Hierzu liegen keine Daten vor.
GRI SRS-403-10
a.
- 0
- 17
- Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen sowie physikalisch-chemischer Noxen beruhende Erkrankungen, Kontakt mit Infektionskrankheiten, auf mechanische Einwirkung beruhende Berufserkrankungen, psychosoziale Erkrankungen, Hautprobleme
b. Hierzu liegen keine Daten vor.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
a. Ausführliche Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz finden die Mitarbeitenden auf den Intranet-Seiten des UKE unter den Rubriken Geschäftsbereich Sicherheit und Compliance, Betriebsärztlicher Dienst und UKE INside. Diese umfassen u. a. das Arbeitsschutzgesetz, Checklisten für Gefährdungsbeurteilungen und biologische Arbeitsstoffe, Hinweise zum Mutterschutz, Präventionsmaßnahmen und Check-up-Angebote sowie weitere Möglichkeiten zu einem gesunden Lebensstil. Bei neuen oder sich wiederholenden Angeboten erfolgt eine Mitteilung per E-Mail-Newsletter. Jeder Bereich verfügt über einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragen, die speziell geschult werden. Zudem finden regelmäßige Sicherheitsbegehungen statt. Jedem Bereich ist eine Ansprechpartner:innen der Arbeitssicherheit (Geschäftsbereich Sicherheit und Compliance) zugeteilt. Zur Unterstützung der Führungskräfte steht ein E-Learning-Modul zur Verfügung. Weitere Arbeitssicherheitsschulungen werden durchgeführt für: Auszubildende, Führungskräfte - „Führungsschein“, neue Mitarbeitende während der Einführungstage, die Ausbildung der Hygienementor:innen und die Qualifizierung der Sicherheitsbeauftragten.
Jährlich finden ca. 2.200 Beratungen der Mitarbeitenden durch den Betriebsärztlichen Dienst zu Nadelstichverletzungen, Bildschirmarbeitsbrillen, Integration, Mutterschutz, Rehabilitationsmaßnahmen usw. statt.
b. Es existiert ein Arbeitssicherheitsausschuss für das UKE sowie für alle Tochterunternehmen. Diese tauschen sich jeweils in vier regelhaften Veranstaltungen im Jahr aus. Der Vorsitz wird jeweils durch die Geschäftsführung gehalten. Weiterhin festgelegt sind die Teilnehmenden (Führungskräfte, Beauftragte, Schnittstellen), der Vorabversand von Einladungen und Tagesordnung, die Dokumentation über Protokoll und Anwesenheitslisten.
Seit 2010 entwickelt das UKE kontinuierlich ein ganzheitliches betriebliches Gesundheitsmanagement, das in die Aufbau- und Ablauforganisation des Unternehmens integriert ist und damit wesentlicher Bestandteil einer beschäftigtenorientierten Personalpolitik unter dem Dach von UKE INside.
Die AG ‚Gesundheit‘ als zentrales Gremium des UKE-Gesundheitsmanagements, unter Beteiligung des Betriebsärztlichen Dienstes, trifft sich viermal jährlich mit den dazugehörigen Projekten /Unterarbeitsgruppen (UAG):
- UAG individuelle Prävention
- UAG psychische Gesundheit
- UAG Inklusion
- UAG Nichtraucherschutz
- UAG Stress- und Traumaprävention
- UAG Diagnose UKE INside
- UAG Kommunikation (Intranet UKE INside, Broschüren, Roadshow, Nuggets, Intranet, UKE news).
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Im Jahr 2020 sind insgesamt 800 Stunden für alle Mitarbeitenden des UKE in Aus- und Weiterbildung geflossen. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten viele Angebote in digitaler Form angeboten und durchgeführt werden, jedoch war die Teilnahme an den Bildungsangeboten der Akademie für Bildung und Karriere im Vergleich zu den Vorjahren deutlich geringer.
Im UKE liegen für den Berichtszeitraum keine in geeigneter Form auswertbaren Daten nach Geschlecht und Angestelltenkategorie vor.
Altonaer Kinderkrankenhaus:
Dienstgruppe |
2020 |
Ärztlicher Dienst |
31 |
Pflegedienst |
31 |
Med.-Technischer Dienst |
4 |
Funktionsdienst |
8 |
Technischer Dienst |
1 |
Verwaltungsdienst |
10 |
Sonderdienst |
0 |
Personal Ausbildungsstätten |
12 |
Krankenpflegeschüler |
2 |
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
a.
- Weiblich 50% und männlich 50%
- 30-50 Jahre: 25%; über 50 Jahre: 75%
b.
i.
Ärztinnen und Ärzte |
2.063 |
Naturwissenschaftler/innen |
1.008 |
Auszubildende |
675 |
Labore & Untersuchung |
1.348 |
Pflege und Therapie |
4.225 |
Technik, Verwaltung, Betriebsdienste |
4.241 |
Gesamt |
13.560 |
ii.
unter 31 |
31,57% |
31-40 |
26,26% |
41-50 |
18,10% |
über 50 |
24,07% |
iii.
Im UKE wurde im Jahr 2020 eine Beauftragte für Migration, Integration und Anti-Rassismus eingesetzt. Diese Stelle entwickelt Strategien und Konzepte, um das Bewusstsein für diese Thematik zu steigern. Die Sensibilisierung soll ein stärkeres Problembewusstsein für das Thema Integration schaffen. Die gewünschten Kennzahlen werden erst entwickelt und konnten bisher nicht erhoben werden. Diversitätsdimensionen, insbesondere die Repräsentanz von Schwarzen Menschen und People of Color werden nicht erhoben. Die Bewertung wird im Rahmen einer noch laufenden Bestandsaufnahme erfolgen.
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
a. Im UKE wurde im Jahr 2020 eine Beauftragte für Migration, Integration und Anti-Rassismus eingesetzt. Diese Stelle ist gerade im Begriff, Strategien und Konzepte zu entwickeln und ein stärkeres Bewusstsein für das Thema Integration und Diskriminierung zu schaffen. Hier werden zukünftig auch die Kennzahlen erhoben werden, die momentan nicht konkret vorliegen.
Teilweise melden sich Betroffene von rassistischer Diskriminierung, teilweise aber auch Beobachtende, die sehr unterschiedliche Anliegen haben. Bei dem Thema ‚Anti-Rassismus‘ geht es im ersten Schritt darum, ein Problembewusstsein zu schaffen, das es ermöglicht, darüber ins Gespräch zu kommen. Eine Dokumentation oder statistische Erhebung wäre für diesen Zweck daher nicht zielführend.
An die AGG-Beschwerdestelle sind im Jahr 2020 insgesamt acht Fälle herangetragen worden, die eine Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zum Gegenstand hatten. Davon sind in 2020 sechs Fälle abgeschlossen worden. Zwei Fälle befinden sich noch im laufenden Verfahren.
b. Die Beauftragte für Migration, Integration und Anti-Rassismus bietet eine Anlaufstelle für Betroffene von rassistischer Diskriminierung. In diesem Rahmen steht ein geschützter Raum zur Verfügung, in dem die Erfahrungen der Betroffenen gehört und ernst genommen werden. Darüber hinaus bietet die Beauftragte erste reflektierende und stärkende Interventionen an. Auf Wunsch erhalten die Betroffenen Unterstützung, ihre Anliegen mit in das Team oder zu Vorgesetzten zu nehmen und dort zu diskutieren oder ihre Diskriminierungserfahrung, wenn von den Betroffenen gewünscht, bei der AGG ‚Beschwerdestelle‘ im UKE zu melden. Darüber hinaus besteht das Angebot von Vorträgen und Kurzfortbildungen, um für die Themenbereiche und Diskriminierungspotenziale zu sensibilisieren. Weiterhin ist für das Jahr 2021 eine Broschüre zum Thema ‚Anti-Rassismus‘ und der Umgang damit am Arbeitsplatz geplant, um Mitarbeitenden Sicherheit und Handlungsorientierung zu geben. Zudem werden regelmäßig Sensibilisierungskampagnen durchgeführt (z. B. die Internationalen Wochen gegen Rassismus).