Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Arbeitsbedingte Verletzungen

Alle Angaben bezogen auf das Basisjahr 2021.  

Für alle Beschäftigten:  
Arbeitsbedingte Erkrankungen

Vor dem Hintergrund, dass weder die Auswertung der Arbeitsunfähigkeitsdaten noch das be­trieb­liche Eingliederungsmanagement (BEM) und die entsprechende Dokumentation eine kon­krete Zuordnung auf arbeitsbedingte Erkrankungen ermöglicht, kann keine zuverlässige Aus­sage zu den arbeitsbedingten Erkrankungen gemacht werden. Seit dem 08.07.2020 wird dieses Verfahren durch eine Betriebsvereinbarung geregelt.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Die Beschäftigten organisieren ihre Beteiligung im Betriebsrat sowie im Aufsichtsrat des Un­ter­nehmens. Der Aufsichtsrat entscheidet über die grundsätzliche Ausrichtung, während der Betriebsrat sich an der konkreten Ausgestaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheits­schutzes im Unternehmen beteiligt. Zudem gibt es Sicherheitsbeauftragte, die sich ent­spre­chend einbringen.
Zusätzlich existiert ein Arbeits­schutz­ausschuss, in dem neben dem Arbeitgeber, den Betriebs­ärztinnen und -ärzte und Fachkräften für Arbeits­sicher­heit auch der Betriebsrat sowie die Sicherheits­beauf­trag­ten vertreten sind und in dem alle Themen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheits­schutz erörtert werden. Die Beschäf­tigten werden im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheits­schutz zudem re­gel­mäßig geschult. Elektronische Schulungen können zu unterschiedlichen Themen auch am PC durchgeführt werden, bei denen die Beschäftigten jederzeit die Möglichkeit haben, sich in die Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes einzubringen. Außerdem werden unter­schied­liche Aspekte der Arbeitssicherheit und des Gesundheits­schut­zes immer wieder in den Betriebsversamm­lungen thematisiert.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) kümmert sich um die Belange der Arbeits­sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei einzelnen Beschäf­tigten. In diesem Rahmen wer­den potenzielle Lösungsmöglichkeiten gemeinsam mit den jeweiligen Be­schäf­tigten erar­beitet.   

Zu einzelnen Aspekten der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes finden sowohl Um­fra­gen und Auswertungen als auch Präventionsmaßnahmen statt, über die informiert wird.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die Stundenzahlen für die Auszubildenden, die Fortbildungen zum Kraftwerker sowie zum Kraft­werksmeister, die Qualifizierung zu Kraftfahrern, den Weiterbildungen der Beauftragten, der Vorgesetzten, der Facharbeiter und der Fahrer werden aufgrund des Erhebungsaufwandes und der begrenzten Aussagekraft nicht gesondert erfasst, sodass keine durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung genannt werden kann.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Der Aufsichtsrat besteht aus 4 Frauen und 15 Männern (21,05 Prozent).  
Die AWG beschäftigt 38 Frauen und 442 Männer (7,92 Prozent).  
Die Beschäftigten stammen aus 13 Nationen.

Altersstruktur und -verteilung:

Die Altersstruktur stellt sich wie folgt dar:

17 Jahre - 19 Jahre 1,25%
20 Jahre - 29 Jahre 13,33%
30 Jahre - 39 Jahre 20,00%
40 Jahre - 49 Jahre 20,63%
50 Jahre - 59 Jahre 28,75%
>60 16,04%

Anteil weiblicher Mitarbeitenden an der Gesamtzahl der Mitarbeitenden: 7,92 Prozent.  
Anteil weiblicher VZÄ in Führungspositionen im Verhältnis zu gesamten VZÄ in Führungspositionen: 12,5 Prozent.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Betrieblich sind für das Berichtsjahr keine Diskriminierungsvorfälle bekannt, sodass auch kei­ne Abhilfemaß­nah­men getroffen werden mussten.  
Sollte es betriebliche Diskriminierungsfälle geben, werden diese aufgeklärt und abgestellt.  
Bei Diskriminierungsvorfälle vonseiten Dritter gegenüber den Beschäftigten werden diese bei der Aufklärung und Abstellung unterstützt.