Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

In 2021 gab es keine arbeitsbedingten Verletzungen. Unsere Angestellten arbeiteten insgesamt 246.064 Stunden, externe Mitarbeiter*innen 863,75 Stunden.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Mitarbeitende der Edekabank werden jährlich zu Arbeitssicherheit und Brandschutz unterwiesen. In Fragen zur Ergonomie können sie von der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsärztin eine Beratung in Anspruch nehmen. Im Intranet stehen außerdem umfangreiche Informationen zu den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zur Verfügung, darunter sind auch Hinweise zu gefahrenfreiem Arbeiten im Home Office.

Es gibt einen Ausschuss für Arbeitssicherheit, der zwei bis vier Mal jährlich tagt. Mitglieder des Ausschusses sind die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Betriebsärztin sowie jeweils ein*e Vertreter*in des Arbeitgebers. Mitarbeitende sind durch ein Mitglied des Betriebsrats vertreten. Der Ausschuss bewertet relevante Informationen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz, beschließt, sofern nötig, Maßnahmen und steuert ihre Umsetzung.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Insgesamt absolvierten unsere Mitarbeitenden in 2021 durchschnittlich 11,7 Stunden Weiterbildung.
Die Aufteilung nach Geschlecht und Angestelltenkategorie sah dabei wie folgt aus (Angabe in Stunden):
  Männer Frauen  
Vorstand 27,3 0,0 27,3
Bereichsleitung 132,2 71,8 204,0
Gruppenleitung 158,7 98,7 257,4
Mitarbeitende 813,5 734,8 1548,3
Gesamt 1131,8 905,2 2037,0

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Für das Jahr 2021 sehen die Diversitätskategorien für Kontrollorgane und Angestelltenkategorien wie folgt aus
  Männer Frauen  
Aufsichtsrat 83,3% 16,7%  
Vorstand 100,0% 0,0%  
Bereichsleitung 72,7% 27,3%  
Gruppenleitung 53,9% 46,2%  
Mitarbeitende 44,8% 55,2%  
Gesamt 48,0% 52,0%  
       
  unter 30 Jahre 30-50 Jahre über 50 Jahre
Aufsichtsrat 0,0% 16,7% 83,3%
Vorstand 0,0% 0,0% 100,0%
Bereichsleitung 0,0% 81,8% 18,2%
Gruppenleitung 0,0% 61,5% 38,5%
Mitarbeitende 13,8% 51,7% 34,5%
Gesamt 11,7% 54,4% 33,9%

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Im Berichtszeitraum wurden keine Diskriminierungsvorfälle dokumentiert.