Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Arbeitsbedingte Verletzungen Arbeitsbedingte Erkrankungen:

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Interne sowie externe Beschäftigte wurden bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen für technische Anlagen mit konsultiert. Dies betrifft in den Jahren 2019/2020: Aufzüge, Fahrtreppen, Fernwärmeübergabestationen, Kälteanlagen, Kühltürme, Löschanlagen, Lüftungsanlagen, Des Weiteren werden zentrale Informationen zum Arbeitsschutz über das Intranet (vor allem im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie) an alle Beschäftigten verteilt. Allgemeine Hinweise hierzu findet man außerdem vor Ort in den Gebäuden. Die Unterweisung eines jeden Beschäftigten erfolgte über das Schulungstool sam®. Bei den Präsenzschulungen zum Umgang mit Arbeitsbühnen konnten von den zwei geplanten nur eine (Corona-bedingt) durchgeführt werden. Alle externen Servicepartner werden jährlich auf die Einhaltung von allgemeinen Vorschriften und Regelungen hingewiesen. Dieses Schreiben muss die HMC nach Eingang und Unterweisung bestätigt und Retour gesendet werden.

Die Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses (ASA) finden vierteljährlich statt. Teilnehmende sind die Geschäftsführung, Sicherheitsverpflichtete, Sicherheitsbeauftragte, Personalabteilung, Betriebsrat sowie diverse Objekt- bzw. Gruppenleitungen aus den technischen Abteilungen Messe/CCH.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Beschäftigten in 2020 beträgt 4,9 Stunden. Der Grund hierfür sind die Corona-Pandemie und die daraus folgende Kürzung der Mittel für die Fortbildung.

Alle Beschäftigte nahmen an internen/externen Fortbildungen/Schulungen teil. (Erläuterung: Die Beschäftigten hatten aufgrund einer Umstellung auf digitale Formate die Möglichkeit, an verschieden Fortbildungen teilzunehmen.)  

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Die HMC beschäftigt 332 Mitarbeitende (inkl. Mitarbeitende in Elternzeit und Langzeitkranke. Davon zwei Geschäftsführer (männlich), 34 Führungskräfte, 22 Auszubildende.                                                                                                                                 

Verhältnis Geschlecht (Darstellung nach Vollzeitäquivalenten):
209 weiblich (63%)
123 männlich (37%)

Die HMC beschäftigt zum 31.12.2020 bei den Frauen 124 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) und bei den Männern 110 VZÄ. Nach diesem Schlüssel liegt der Anteil weiblicher VZÄ bei 52,9%.

Altersstruktur und -verteilung:
U20:      1,8 %
20-29: 10,8 %
30-39: 24,1 %
40-49: 27,4 %
50-54: 16,6 %
55-59:   9,6 %
Ü60:      9,6 %

Die HMC beschäftigt insgesamt 14 Frauen in Führungspositionen, was konkret 12,88 VZÄ entspricht. Dem gegenüber stehen insgesamt 20 Männer in Führungspositionen, was 20 VZÄ entspricht. Der Anteil weiblicher Führungskräfte liegt bei 39,18 % der VZÄ. Die Besetzung des Aufsichtsrates besteht aus 5 Frauen und 7 Männer und entspricht damit dem Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz-HmbGleiG).

2020 lag die Quote der schwerbehinderten Beschäftigten bei 4,45 %. Dies entspricht im Durchschnitt 14,8 Menschen mit Behinderung. Es werden – falls erforderlich - die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsabgaben getätigt.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es gab im Berichtzeitraum 2020 keinen Diskriminierungsvorfall. Die Beschäftigten haben die Möglichkeit, sich an die Gleichstellungsbeauftragte, den Betriebsrat oder die Vorgesetzten zu wenden.