Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

 
Im Berichtsjahr 2021 gab es keine tödlichen Unfälle in der gesamten Dussmann Group. Alle Arbeitsunfälle mit Ausfallzeiten sind nachfolgend anhand der von uns entwickelten Leistungskennzahlen und Definitionen dargestellt:

Anmerkung:
*Aufgrund der geänderten Datenerfassung im aktuellen Berichtsjahr ist die Darstellung für 2020 nicht vergleichbar.    


Die Basisformel lautet: Unfallhäufigkeit (LTAF) = Anzahl Arbeitsbedingte (betriebliche) Unfälle mit Ausfallzeiten (LTA) x 1 Millionen Stunden / Anzahl geleistete Arbeitsstunden
Die Basisformel lautet: Ausfallzeit-Fallrate (LTCR) = Ausfalltage / Anzahl Unfälle mit Ausfallzeiten (LTA)
Die Basisformel lautet: Unfallschwere Rate (ASR) = Anzahl Ausfalltage x 1 Millionen Stunden / Anzahl geleistete Arbeitsstunden

Die häufigste Unfallart ist Stolpern, Rutschen, Stürzen (SRS).

 
Im Rahmen unseres Nachhaltigkeitskonzepts (siehe Kriterium 3) konzentrieren wir uns auf die Meldung von „unsicheren Situationen“ als ein zusätzliches und präventives Element der Unfallverhütung. Unsere interne Definition von unsicheren Situationen* ist nachfolgend dargestellt: 

Die Basisformel lautet: Rate unsicherer Situationen = Anzahl der gemeldeten unsicheren Situationen (unsichere Bedingungen + unsichere Handlungen + Beinaheunfälle) / Gesamtzahl der Produktiv-/Arbeitsstunden (eigenes Personal)
Anmerkungen:  
*Unsichere Situationen (unsichere Bedingungen + unsichere Handlungen + Beinaheunfälle) sind ungeplante Ereignisse, die potenziell zu Verletzungen von Personen, Umwelt- oder Geräteschäden oder zu einer Unterbrechung des normalen Betriebs führen können, aber nicht tatsächlich dazu geführt haben. Die „unsichere Bedingung“ ist ein gefährlicher physischer Zustand oder Umstand, der direkt zum Auftreten eines Unfalls führen könnte. Die „unsichere Handlung“ ist ein Verstoß gegen ein anerkanntes sicherheitsgerechtes Vorgehen, welche das Auftreten eines Unfalls zulassen könnte. Ein "Beinaheunfall" ist ein Vorfall, bei dem kein Sach- oder Personenschaden entstanden ist, bei dem es aber bei einer geringfügigen Verschiebung des Zeitpunkts oder der Position leicht zu einem Schaden oder einer Verletzung hätte kommen können.  
**Aufgrund der fortschreitenden Entwicklung der Erfassung von Daten, die im letzten Berichtsjahr nur teilweise für gemeldete unsichere Situationen erhoben werden konnten, erklärt dies die Steigerung zwischen den Jahren. Aufgrund der geänderten Datenerfassung im aktuellen Berichtsjahr, ist die Darstellung für 2020 nicht vergleichbar.  

 
Wir arbeiten weiter daran, die unsicheren Situationen so umfassend und vollständig wie möglich zu erfassen. Dafür beabsichtigen wir den Einsatz elektronischer Meldemöglichkeiten über eine mobile App. Die Krankheitsquote wurde für die gesamte Dussmann Group auch für das Berichtsjahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt ermittelt:

Die Basisformel lautet: Krankheitsquote = Anzahl der bezahlten Krankheitstage / Anzahl vertraglich vereinbarte Arbeitstage


Die Dussmann Group hat den Bedarf festgestellt, eine unternehmensinterne Mitarbeiterfluktuation zu berechnen, die den Personalwechsel innerhalb eines Unternehmens aufgrund von unerwünschten Stellenwechseln beschreibt. Hierbei grenzen wir Kündigungen durch Arbeitnehmende (= unerwünscht) von branchentypischen Betriebsübergängen oder Abgängen nach Vertragsende ab. In Anlehnung an unser strategisches Ziel, "Employer of Choice" zu werden (siehe Kriterium 3), wollen wir die Ursachen und wichtigen Einflussfaktoren, die zu unerwünschten Stellenwechseln führen, untersuchen, um ein nachhaltiges Fluktuationscontrolling zu gewährleisten.


Die Basisformel lautet: Fluktuationsrate = Anzahl aller Austritte (unerwünschte)/ HC am 1. Januar + HC aller Eintritte im Berichtsjahr

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

 
Die oberste Leitung stellt die Beteiligung und Vertretung der Mitarbeitenden in Bezug auf Fragen der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sicher. Dies erfolgt neben der Regelkommunikation durch Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze und Tätigkeiten, der Untersuchung von Unfällen, der Vereinbarung von Korrekturmaßnahmen, der Formulierung von Zielen und Richtlinien und nicht zuletzt durch die Durchführung von Überwachungsaktivitäten wie Inspektionen und internen System-Audits. Diese Elemente inkludieren den Mitarbeiterdialog sowie die Möglichkeit zur Adressierung von Verbesserungspotenzialen für alle Mitarbeitenden. Andere Mechanismen für die Konsultation und Beteiligung unserer Mitarbeitenden umfassen gezielte Meetings (zum Beispiel Arbeitsschutz-Ausschüsse), Workshops, Mitarbeiterbefragungen und Vorschlagsprogramme, die in unterschiedlicher Ausprägung lokal etabliert sind.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden im Rahmen unseres Integrierten Managementsystems durch verbindliche Schutz- und Verhaltensmaßnahmen in hinterlegten Betriebsanweisungen operationalisiert sowie durch interne System-Audits* überprüft. Ab 2021 setzen wir die Anzahl aller durchgeführten Audits (intern und extern) in Bezug auf den Umsatz, um die Frequenz der Audits pro Organisationseinheit zu berechnen und unser Ziel zu unterstützen, die Häufigkeit der Audits bis Ende 2022 zu erhöhen (siehe Kriterium 3):
Die Basisformel lautet: Auditfrequenz = Gesamtzahl der im Berichtsjahr durchgeführten (System-) Audits (intern + extern)**/ Mio. Umsatz
Anmerkungen:  
*Internes System-Audit: Ein formaler und dokumentierter Bewertungsprozess, der Konformitätsprüfungen in Bezug auf das Integrierte Managementsystem (Qualität, Arbeitsschutz, Umweltschutz) in Übereinstimmung mit den jeweiligen internationalen ISO-Standardanforderungen durchführt.  
**Alle Auditarten und ihre Kombinationen werden hierbei aufsummiert (System-, Prozess und Produktaudits). Typische Beispiele sind: Interne Managementsystem Audits, Externe Überwachungsaudits, behördliche Überwachungen, Lieferanten/Subunternehmern Audits, Gesundheits- und Sicherheitsinspektionen, Hygieneaudits.
 

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Im Berichtsjahr 2021 konnten weitere Daten zu den Schulungen für die gesamte Dussmann Group und aufgeteilt auf die jeweiligen Geschäftsbereiche erhoben werden. Die Datenstruktur befindet sich jedoch nach wie vor im Auf- und Ausbau. Erhebungsmethoden sollen in den kommenden Jahren vereinheitlicht werden, um eine Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten aufgeschlüsselt nach Mitarbeiterkategorie zu gewährleisten.  

Im Jahr 2022 setzen wir auf eine verbesserte Erhebung durch gemeinsames Verständnis und mehr Transparenz in den Daten.  
Anmerkung:  
*In diesem Berichtszeitraum haben wir unsere Definitionen weiterentwickelt, was sich auch auf Compliance-Schulungen ausgewirkt hat. Darunter verstehen wir nun alle Schulungen zur Anti-Korruption und Prävention sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz-, Umwelt- und andere gesetzlich vorgeschriebene Schulungen (E-Learning, sowie auch Präsenz). Die Anzahl der Mitarbeitenden zum Stichtag 31.12. des Berichtsjahres.
**Aufgrund der geänderten Datenerfassung im aktuellen Berichtsjahr ist die Darstellung für 2020 nicht vergleichbar.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Weltweit beschäftigt die Dussmann Group fast 65.000 Mitarbeitende.

Der Prozentsatz des Anteils der Frauen (Gesamt und in Führungspositionen) sieht wie folgt aus:

Die Basisformel lautet: Anteil der Frauen (Gesamt) = Anzahl der Frauen (Head Counts) / Gesamtzahl der Head Counts


Die Basisformel lautet: Anteil der Frauen (Führung) = Anzahl der Frauen in Führungspositionen / Anzahl der Head Counts in Führungspositionen


Die demografische Verteilung der Mitarbeitenden nach Altersgruppen sieht wie folgt aus:


Personen mit Behinderungen beschäftigte die Dussmann Group insgesamt und in den einzelnen Geschäftsbereichen zum Berichtszeitpunkt wie folgt:

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Diskriminierungsvorfälle können im Rahmen des Hinweisgebersystems gemeldet werden (siehe Kriterium 17 und 20). Im Berichtsjahr 2021 gab es drei gemeldete Diskriminierungsvorfälle im Dussmann Service Bereich. Die gemeldeten Vorfälle wurden umfassend geprüft, dies beinhaltet in jedem Fall ein ausführliches Mitarbeitergespräch. Infolgedessen wurden Sensibilisierungsmaßnahmen etabliert und ein regelmäßiger Austausch zwischen betroffenen Parteien vereinbart.