Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Im Berichtszeitraum 2018 gab es weder Todesfälle noch Verletzungen mit schwerwiegenden Folgen aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen. Es wurde eine arbeitsbedingte Verletzung dokumentiert, bei welcher ein Mitarbeiter auf nassem Boden ausgerutscht ist und sich das Knie verdrehte. Daraufhin wurden vor den Eingängen Teppiche ausgelegt. Andere Arbeitsunfälle wurden nicht gemeldet.
Aus Gründen des Datenschutzes und der Freiwilligkeit der Angaben von Betroffenen gibt es keine Aufzeichnungen zu arbeitsbedingten Erkrankungen. Zu Mitarbeiter/-innen, die keine Angestellten sind, gibt es keine Aufzeichnungen über Kranktage bzw. Erkrankungen.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Zur Arbeitssicherheit nehmen Vertreter des Personalrats an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teil und sind so in die Themen des Ausschusses eingebunden.  
Der Arbeitsschutzausschuss der LfA Förderbank Bayern tagt regulär viermal pro Jahr. Ad hoc-Fragen bzw. Sonderthemen werden kurzfristig von den Ausschuss-Mitgliedern besprochen und nicht erst beim kommenden regulären Sitzungstermin. Für jede Sitzung wird vorab eine Agenda verfasst, alle Ausschuss-Mitglieder können Themen vorab anmelden bzw. direkt in der Sitzung anbringen. Insbesondere die Vertreter des Personalrats können somit die Meldungen aus der Belegschaft in den Ausschuss einbringen bzw. die Ergebnisse via Personalrat an die Belegschaft bzw. einzelne Kolleginnen und Kollegen rückmelden. Es ist aber auch üblich, dass Anliegen direkt an den Arbeitssicherheits-Beauftragen herangetragen werden, die dann ebenfalls im Ausschuss thematisiert werden. Maßnahmen bzw. Entscheidungen werden im Ausschuss gemeinschaftlich getroffen und verabschiedet. Die Umsetzung der Maßnahmen wird direkt vom Ausschuss an die zuständigen Fachabteilungen beauftragt. Über jede Sitzung wird ein Protokoll verfasst, das an die Ausschuss-Mitglieder versandt wird.
Ferner arbeitet die LfA daran, sich nach OHRIS-Standard zertifizieren zu lassen. Hierzu gehören umfassende Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten von Beschäftigten.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Durchschnittlich haben die Mitarbeiter/-innen im Jahr 2018 jeweils 28 Stunden für Aus- und Weiterbildung aufgewendet. Eine nach Geschlecht und Angestelltenkategorie differenzierte Darstellung wird nicht erhoben: Eine Darstellung nach Geschlecht erfolgt nicht, weil kein Mehrwert in einer statistischen Erfassung getrennt nach Männern und Frauen gesehen wird und alle Weiterbildungsangebote grundsätzlich allen Geschlechtern gleichermaßen offen stehen. Eine Darstellung nach Angestelltenkategorie kann nicht erfolgen, da die LfA ein eigenes Entgeltsystem mit eigenen Gehaltsgruppen verwendet, die im Standard Weiterbildungstool des verwendeten Datenverarbeitungsprogramms nicht hinterlegt sind.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Kontrollorgan Vorstand + Verwaltungsrat
     
Diversitätskategorie Anzahl Mitarbeiter Anteil Mitarbeiter (in %)
Gesamt 18 100%
Nach Geschlecht
weiblich 4 22%
männlich 14 78%
Altersgruppen
< 30 Jahre 0 0
30 - 50 Jahre 5 28%
> 50 Jahre 13 72%

Personalrat    
     
Diversitätskategorie Anzahl Mitarbeiter Anteil Mitarbeiter (in %)
Gesamt 10 100%
Nach Geschlecht
weiblich 4 40%
männlich 6 60%
Altersgruppen
< 30 Jahre 0 0
30 - 50 Jahre 5 50%
> 50 Jahre 5 50%


Angestellte  

               
Diversitätskategorie Anzahl Mitarbeiter Sachbearbeiter Spezialisten Führungskräfte
Gesamt 331 129 158 44
Anteil in % 100% 39% 48% 13%
Nach Geschlecht
weiblich 188 99 78 11
Anteil in % 57% 77% 49% 25%
 
männlich 143 30 80 33
Anteil in % 43% 23% 51% 75%
Altersgruppen
< 30 Jahre 10 7 3 0
Anteil in % 3% 5% 2% 0%
 
30 - 50 Jahre 158 54 85 19
Anteil in % 48% 42% 54% 43%
 
> 50 Jahre 163 68 70 25
Anteil in % 49% 53% 44% 57%

Angaben zur Behinderung von Mitarbeitern/-innen sind als vertrauliche Informationen geschützt und ihre Weitergabe, auch zum Zweck statistischer Auswertungen, ist wegen der geringen Auswertungstiefe eingeschränkt.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es sind keine Diskriminierungsvorfälle im Berichtszeitraum bekannt.