Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Im Jahr 2019 ereigneten sich 7 Arbeitsunfälle, die meldepflichtig waren (verursachte Ausfallzeit
von mindestens 3 Arbeitstagen). Drei Wegeunfälle waren ebenfalls zu verzeichnen. Anzuführen ist hier, dass die außerhalb des Betriebes eingetretenen Wegeunfälle nicht dem unmittelbaren Einflussbereich des Unternehmens zuzuordnen sind. Bei einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von 391 ergibt dies in 2019 eine Unfallhäufigkeit von 2,0 Unfällen pro 100 Mitarbeiter. Keine der Arbeitsunfälle und Verletzungen hatten schwere Folgen. 
Mit 54% sind Schnittverletzungen die häufigste Verletzung, danach folgen leichte Prellungen, Quetschungen und Verletzungen aufgrund von Stürzen oder Stolpern.
Arbeitsbedingte Erkrankungen sind dem Unternehmen im Berichtszeitraum und auch in den davorliegenden Jahren keine bekannt und auch durch unsere externen Prüfungen für Arbeitssicherheit nicht kommuniziert wurden.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Durch das Top-Up-Programm haben alle Mitarbeiter die Möglichkeit, sich in das Unternehmensgeschehen mit einzubringen. Außerdem sind Verbesserungsvorschläge auf allen Ebenen jederzeit willkommen, was auch konsequent im Unternehmen kommuniziert wird. 
Die Mitarbeiter werden außerdem in die Planung für unseren betrieblichen Gesundheitstag mit einbezogen. 
Die Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stehen gleichermaßen allen Mitarbeitern zur Verfügung. Die Verantwortlichkeiten sind im Unternehmen klar definiert und kommuniziert, wodurch sich Mitarbeiter bei Bedarf jederzeit an entsprechende Stellen wenden können. Spezielle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind aufgrund unserer offenen und zugänglichen Struktur nicht einberufen.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen wird in unserem Haus nicht ermittelt. An Aus- und Weiterbildungen können alle Mitarbeiter nach Bedarfsermittlung und in Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten teilnehmen. Wir ermutigen unsere gesamte Belegschaft dazu, an Weiterbildungen teilzunehmen da dies unserer Firmenkultur entspricht. Wir unterscheiden nicht nach Geschlecht oder Angestelltenkategorie, weshalb hier auch keine gesonderten Daten vorliegen.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Es ist seit der Firmengründung fester Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie, dass alle Angestellten unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder anderen diskriminierenden Merkmalen behandelt werden. Weder in Kontrollorganen noch in anderen Angestelltenkategorien wird daher die Mitarbeiterstruktur nach diesen Merkmalen differenziert betrachtet.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es sind keine Diskriminierungsvorfälle im Berichtszeitraum bekannt noch sind in den Jahren davor Fälle in unserer Firma bekannt geworden.