Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

In den Jahren 2018/19 hatten wir keine Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen. Im Jahr 2018 gab es 4 Wegeunfälle, die die einzigen arbeitsbedingten Verletzungen/Unfälle darstellten. Im Jahr 2019 waren es 2 Wegeunfälle und weitere 6 arbeitsbedingte Unfälle/Verletzungen. Es gab in beiden Jahren keine Verletzungen/Unfälle seitens Mitarbeitender, die keine Angestellten sind.

Es gab in den Jahren 2018/19 keine arbeitsbedingten Erkrankungen unter Mitarbeitenden.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Alle relevanten Dokumente zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind im Intranet abgelegt. Zudem hängen in allen Gemeinschaftsküchen Informationen zu Erster Hilfe und Notfallkontakten aus, Erst- und Brandhelferinnen und –helfer sind benannt.     Der Arbeitssicherheitsausschuss hat die Aufgabe zu Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Nach § 11 ASiG setzt sich der Ausschuss aus folgenden Mitgliedern zusammen: Auf den Baustellen beauftragten wir eine/n Sicherheits- und Gesundheitskoordinator/in.
Mitarbeitende sind generell, insbesondere aber zu diesen Themen, angehalten, mit ihren Vorgesetzten, der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Team Personal über Verbesserungsvorschläge zu sprechen.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Unsere Angestellten haben im Jahr 2019 durchschnittlich 29,46 h/VZÄ in Aus-und Weiterbildung investiert. Nicht enthalten sind hier Stunden, die auf Tagungen, Kongressen oder Vorträgen zugebracht wurden.  
Wir erfassen Schulungsdaten erst seit 2019 und nicht pro Geschlecht und Angestelltenkategorie.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

a. Der Aufsichtsrat besteht zu 22,2% aus Frauen und 77,8% aus Männern. Ein Drittel ist zwischen 30 und 50 Jahren, zwei Drittel ist über 50 Jahre alt. Er enthält keine Vertreter von Minderheiten oder schutzbedürftigen Personen.

b. Im Jahr 2018 lag der Anteil Frauen an der Gesamtbelegschaft bei 52,45 %. Knapp 14% der Angestellten unter 30 Jahren, 44% gehörte der Gruppe der 30-50jährigen an, knapp 42% der Angestellten waren über 50.
Im Jahr 2019 lag der Anteil Frauen an der Gesamtbelegschaft bei 51,92%. Der Anteil der unter 30jährigen ist auf 14,6% gestiegen, 45,3% gehörte der Gruppe der 30-50jährigen an, noch 40,1% der Angestellten waren über 50. Eine Ermittlung pro Angestelltenkategorie findet nicht statt.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es gab im Berichtszeitraum keine gemeldeten Diskriminierungsvorfälle.

Ausbildungsquote (optional)

Mit durchschnittlich drei Auszubildenden pro Jahr hatten wir 2018 eine Quote von 3,15%, 2019 von 3,14%.

Mitarbeiterfluktuation (optional)

Unsere Mitarbeiterfluktuation lag 2018 bei 4,95%, 2019 war sie etwas höher mit 5,9%.