Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Leistungsindikator GRI SRS-403-9
Die Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen sowie aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen beträgt 0.  

Unfälle im Jahr 2019
  Arbeitsunfall Art der Verletzung Geschlecht Ausfalltage
1 Kreislaufprobleme/niedriger Blutdruck Schwindel w 8
2 Kopf am Tresor angerannt beim Bücken Prellung w 0
3 Autounfall Keine w 0

Es handelt sich lediglich bei Nr. 2 um einen Arbeitsunfall im eigentlichen Sinne.

Es ergeben sich keine Hinweise auf gehäufte Arbeitsunfälle, die bestimmten Kategorien zugeordnet werden können. Spezielle Vorsorgemaßnahmen sind daher nicht erforderlich.

In der Bank sind keine Mitarbeiter beschäftigt, die keine Angestellten in der Bank sind.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10
Es liegen keine Hinweise auf arbeitsbedinge Erkrankungen vor.

In der Bank sind keine Mitarbeiter beschäftigt, die keine Angestellten in der Bank sind.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Für die Mitarbeiter der Bank gibt es in der VR Bank SWW eG einen Arbeitsschutzausschuss. Dieser tagt gesetzeskonform mindestens vierteljährlich. In dem Ausschuss ist der Betriebsrat als Mitarbeitervertreter ständiges Mitglied. Der Arbeitsschutzausschuss koordiniert den gesamten Bereich Arbeitssicherheit.

Die sicherheitstechnische Betreuung durch die bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die betriebsmedizinische Betreuung durch den Betriebsarzt ist sichergestellt. Die Mitarbeiter können auch direkt mit dem Betriebsarzt einen Termin vereinbaren. Ein entsprechendes Kontingent wurde seitens der VR Bank SWW eG bereitgestellt. Die Abrechnung erfolgt anonymisiert über die Bank.

Die entsprechenden Dokumentationen sind im Unternehmenshandbuch (Sicherheitshandbuch/Organisatorische Regelungen im UHB) dargestellt und den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt.

Im Zuge des Demographie-Tarifvertrags wurden freiwillige und tariflich betriebliche Initiativen vereinbart, die die VR Bank SWW eG durchführt.

Im Jahr 2018 wurde ein betriebliches Gesundheitsmanagement gestartet. Der Fokus lag hierbei auf dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Eine entsprechende Betriebsvereinbarung wurde mit dem Betriebsrat im August 2019 geschlossen. Im restlichen Jahr 2019 wurde bereits 8 Mitarbeitern ein Eingliederungsmanagement angeboten. Die große Rückkehrrate zeigt den Erfolg des BEM.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 825 Tage für Aus- und Weiterbildung aufgewendet. Die durchschnittliche jährliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Mitarbeiter nach Geschlecht und Mitarbeiterkategorie wurde bislang nicht dokumentiert. Allerdings wird gegenwärtig daran gearbeitet, ein entsprechendes Datenmanagement für die Zukunft aufzubauen. In 2019 wurde das Personalmanagementsystem Geno HR um das Tool „Mitarbeitergespräche“ (in unserem Hause: Orientierungsgespräche) erweitert. In 2020 ist der Einsatz eines weiteren Tools „Veranstaltungsmanagement“ eingeplant, welches dann künftig ein entsprechendes Datenmanagement ermöglicht.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Aufteilung der Aufsichtsratsmitglieder zum 31.12.2019  
  Insgesamt Weiblich Männlich
Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent
Aufsichtsratsmitglieder 14,00 100,00 3,00 21,43 11,00 78,57
 
  Insgesamt < 30 Jahre 30-50 Jahre > 50 Jahre
Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent
Aufsichtsratsmitglieder 14,00 100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14,00 100,00


Aufteilung der Mitarbeiter zum 31.12.2019
Mitarbeiterkategorie Insgesamt Weiblich Männlich
Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent
Vorstand 3,00 1,13 0,00 0,00 3,00 1,13
Führungskräfte 28,00 10,49 8,00 3,00 20,00 7,49
Mitarbeiter 236,00 88,38 154,00 57,67 82,00 30,71
Gesamt 267,00 100,00 162,00 60,67 105,00 39,33
   
Mitarbeiterkategorie Insgesamt < 30 Jahre 30-50 Jahre > 50 Jahre
Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent
Vorstand 3,00 1,13 0,00 0,00 1,00 0,37 2,00 0,75
Führungskräfte 28,00 9,36 0,00 0,00 18,00 6,74 7,00 2,62
Mitarbeiter 236,00 89,51 58,00 21,72 100,00 37,45 81,00 30,35
Gesamt 267,00 100,00 58,00 21,72 119,00 44,56 90,00 33,72
         
Mitarbeiterkategorie Schwerbehinderte
insgesamt
Schwerbehinderte
männlich
Schwerbehinderte
weiblich
Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent
Vorstand 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Führungskräfte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Mitarbeiter 8,00 100,00 5,00 62,50 3,00 37,50
Gesamt 8,00 100,00 5,00 62,50 3,00 37,50

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Der zuständigen Stelle (Personalabteilung) wurden im Jahr 2019 keine Diskriminierungsvorfälle gemeldet, so dass die Bank auch keine Abhilfemaßnahmen ergreifen musste. Auch seitens des Betriebsrats sind in 2019 keine Diskriminierungsvorfälle gemeldet worden.