Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Im Berichtsjahr verzeichnete der FSB Verbund durchschnittlich ca. 20,9 krankheitsbedingte Fehltage.

Im Berichtsjahr verzeichnete der FSB Verbund vier Betriebsunfälle mit insgesamt 99 Fehltagen, die FKB zwei Betriebsunfälle mit 5 Fehltagen und die RBG drei Betriebsunfälle mit 60 daraus resultierenden betriebsunfallbedingten Fehltagen.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Gem. § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) wurde ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) als ein Organ des betrieblichen Arbeitsschutzes gegründet. Er tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.

Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus:

- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,
- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,
- Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und
- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Im Arbeitsschutzausschuss kommen somit die betrieblichen Experten für Arbeits- und Gesundheitsschutz mit den Verantwortlichen des Betriebes zusammen, sie informieren und beraten sich zu Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Der gesamte FSB Verbund investierte im Berichtsjahr rund 100.000 € in die Fort- und Ausbildung seiner Mitarbeiter_innen, was rund 308 € pro Mitarbeiter_in entspricht. Die Summe splittet sich dabei auf die FSB mit 64.000 € (416 €/MA), die FKB mit 11.000 € (120 €/MA) und die RBG mit ebenfalls 26.000€ (317 €/MA) auf. 55.600 € der gesamten Kosten für Fort- und Weiterbildungen entfielen auf Männer, während 45.400 € auf Frauen entfielen.

Die durchschnittliche Stundezahl, die die Mitarbeiter_innen während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, wird derzeit nicht gesondert erhoben.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Die Geschäftsführung des Freiburger Stadtbau Verbunds setzt sich zusammen aus Herrn Ralf Klausmann, kaufmännischer Geschäftsführer, und Frau Dr. Magdalena Szablewska, technische Geschäftsführerin. Der Aufsichtsrat besteht aktuell aus 24 Mitgliedern (17 Männer, 7 Frauen) (GB 2018).

Im Verbund sind 190 Personen vollzeit- und 104 teilzeitbeschäftigt sowie 37 Personen als Aushilfen tätig. Von den 331 Beschäftigten sind 157 und somit 47,4 Prozent Frauen. Während bei den männlichen Beschäftigten lediglich 16 in Teilzeit arbeiten, so sind es bei den Frauen 73.

Von den insgesamt 29 Führungskräften sind 34,5 Prozent weiblich und 65,5 Prozent männlich.
Die Altersstruktur im FSB-Verbund stellt sich wie folgt dar:

FSB Verbund           Weiblich     Männlich
Bis 30 Jahre                   18                31
31 bis 40 Jahre               23               27
41 bis 50 Jahre               45               44
51 bis 60 Jahre               60               58
Über 60 Jahre                 11               14

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es sind keine Diskriminierungsvorfälle eingetreten.

Ausbildungsquote (optional)

Die Ausbildungsquote beträgt im Berichtsjahr 6,8 Prozent im FSB-Verbund bezogen auf alle Mitarbeiter_innen.

Mitarbeiterfluktuation (optional)

Im Berichtsjahr liegt die Personalfluktuation im FSB Verbund bei 3,61 Prozent (ohne Azubis / altersbedingte Beendigung und Zeitverträge). Während die FSB GmbH eine Personalfluktuation von 4,85 Prozent aufweist, liegt die Quote bei der FKB GmbH bei 3,80 Prozent und bei der RGB GmbH bei 1,64 Prozent.