Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

  Betriebsunfälle Ausfalltage
Betriebsunfälle
Wegeunfälle Ausfalltage
Wegeunfälle
  2019 2017 2019 2017 2019 2017 2019 2017
SWLH 0 5 0 6 1 0 0 0
SWL 5 5 3 1 14 5 64 23
Netz Lübeck 9 16 52 161 13 6 72 13
TraveKom 0 0 0 0 0 0 0 0
SL 33 31 424 343 5 8 226 156
LVG 1 1 45 0 0 1 0 0

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Der SWLH Konzern legt im Hinblick auf seine soziale Verantwortung ein besonderes Augenmerk auf die Wahrung der Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter:innen. Daher wurden im Konzern zwei Fachkräfte für Arbeitsschutz schriftlich benannt.

Die Entwicklung einer Sicherheitskultur auf Basis eines stetigen Verbesserungsprozesses ist ein zentrales Ziel unseres Unternehmens und seine Umsetzung zugleich Aufgabe wie Verpflichtung für uns alle. Hierfür ist die Einbindung unserer gesamten Belegschaft eine unabdingbare Voraussetzung – denn nur so kann jede Kollegin und jeder Kollege die Verantwortung für sicherheitsbewusstes Arbeiten in seinem Verantwortungsbereich übernehmen und Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitssicherheit erkennen.

Sämtliche meldepflichtigen wie auch nicht meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfälle werden erfasst und untersucht. Gegebenenfalls werden dem Arbeitgeber Schutzmaßnahmen empfohlen und bis zu deren Umsetzung weiter beobachtet.

Auf Grundlage verschiedener Gesetze und Verordnungen – wie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) oder dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) – erstellen wir bei allen Projekten und Arbeitsprozessen Gefährdungsbeurteilungen, empfehlen Maßnahmen zum Arbeitsschutz und kontrollieren deren Wirksamkeit. Wir prüfen, ob bei bestimmten Arbeiten Schutzkleidung getragen werden muss und ob die Arbeitsmittel den Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprechen.

Um die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit konsequent umzusetzen und ständig zu verbessern, wurde die Arbeits- und Gesundheitsschutzorganisation in Anlehnung an 45001 (Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsystem) in das IMS übernommen.

Es ist ein Arbeitssicherheitsausschuss eingesetzt, zu dem Verfahrensanweisungen im IMS des SWLH Konzerns in Kraft sind.

Die Betrachtung von gesundheits- und arbeitssicherheitsrelevanten Themen erfolgt im Rahmen der allgemein gültigen Normen und Regelungen für Unternehmen in Deutschland. Gesonderte Vereinbarungen mit einzelnen Gewerkschaften erfolgen nicht.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

  Einheit Frauen Männer
    2019 2017 2019 2017
Aktive h 13,26 1,35 10,70 13,26
Ltd. Angestellte h 16,41 28,89 19,37 77,34

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Übersicht Hierarchie per 31.12.2019 für SWLH, SWL, Netz Lübeck, SL und LVG:
EBENE FRAUEN MÄNNER GESAMT
2019 2017 2019 2017 2019 2017
1. Ebene Geschäftsführung 1  0 3 3 4 3
2. Ebene Bereichsleitung/ Stabstellenleitung 4 7 14 15 18 22
3. Ebene Abteilungsleitung 12 9 25 26 37 35
4. Ebene Mitarbeiter 291 267 916 900 1.207 1.167
5. Ebene Azubis 13 11 34 38 47 49
Gesamtergebnis 321 294 992 982 1.313 1.276

Prämissen:
Exkl.: Diplomandinnen und Diplomanden, Praktikantinnen und Praktikanten, Werkstudierende, TraveKom, Aushilfen
Inkl.: Mutterschutz, Elternzeit, ATZ, ruhende AV, Azubis

Eine Abbildung nach Altergruppen erfassen wir nicht.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Die Betrachtung von Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder gegen sonstige Normen und Regelungen, die das Verbot von Diskriminierung betreffen, erfolgt im Rahmen unseres Compliance Managements. Im jährlichen Bericht sind keine Fälle bekannt bzw. aufgeführt.