Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

a.
Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen 0
Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen 0
Anzahl und Rate der dokumentierten arbeitsbedingten Verletzungen 21
Wichtigste Arten arbeitsbedingter Verletzungen Stolpern, Stoßen
Anzahl der gearbeiteten Stunden 1.259.926

b. dieser Punkt trifft auf die Kreissparkasse Ostalb nicht zu.

GRI SRS 403-10: In den genannten Bereichen gab es 2020 keine Vorfälle.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Themen der Arbeitssicherheit werden im Arbeitsschutzausschuss (ASA) aufgegriffen und unter Einbringung der Fachkompetenz des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet. Identifizierte Handlungsbedarfe werden durch die Fachabteilungen zeitnah abgearbeitet. Der Themenbereich ist beim „Arbeitsschutzbeauftragten “ gebündelt. Hierdurch ist gewährleistet, dass alle relevanten Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Der Personalrat ist Mitglied im ASA und somit im Rahmen der Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes in alle relevanten Maßnahmen einbezogen. Zudem erfolgt für die Mitarbeiter regelmäßig eine Sicherheitsunterweisung bzgl. Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften Kassen (UVV-Kassen).  

Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten und tagt in der Regel einmal pro Quartal.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die durchschnittliche Abwesenheit für Fortbildung pro Mitarbeiter betrug 2020: 2,6 Tage (20,17 Stunden). Eine Erhebung nach Angestelltenkategorie und Geschlecht erfolgt nicht.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

a. Der Verwaltungsrat setzt sich wie folgt zusammen:  
   
Ordentlicher Verwaltungsrat:

Stellvertretender Verwaltungsrat:   
  Ordentl. VR Stellvertr. VR
unter 30 Jahren 0 0
30 bis unter 50 Jahren 4 7
über 50 Jahren 14 10


b. Der Personalbestand (aktive, bankspezifische Beschäftigte) der KSK Ostalb setzt sich zum 31.12.2020 wie folgt zusammen:

  KSK Ostalb Weiblich Männlich
unter 30 Jahren 126 71 55
30 bis unter 50 Jahre 375 244 131
ab 50 Jahren 268 183 85

Der Anteil weiblicher Führungskräfte betrug zum 31.12.2020 27,6%. Weitere Diversitätsindikatoren erheben wir derzeit nicht.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es sind keine Vorfälle bekannt.