Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

GRI SRS-403-9:  

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen; 0
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen); 0
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen; 13
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen; 6 Wegeunfälle, 7 Unfälle während der Arbeitszeit, 0 Unfälle Betriebssport, 0 Unfall Berufsschule. Verletzungen:  Quetschung linker Oberarm, Rücken, Bluterguss linkes Schienbein, Sekundenkleber auf Haut, Sturzunfall/Handgelenk verstaucht, rechter Ellenbogen angeschlagen, Fahrradunfall/Handgelenk und Zähne, Sturzunfall/Bluterguss Knie, Unfall beim kräftigen Schieben, Muskelanriss rechte Wade, Schnittverletzung am Finger, Schwindelanfall / mit Kopf auf Schreibtisch gefallen, Gehirnerschütterung
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden. Wochenarbeitszeit 39 Stunden, Anzahl Mitarbeiter zum 31.12.2019: 584,15

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden: nicht relevant  

GRI SRS-403-10:

a.
Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen; 0
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen; 0
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen; -
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden: nicht relevant

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Es gibt ein umfassendes Konzept zum betrieblichen Gesundheitsmanagement und einen Arbeitskreis Gesundheit. In diesem Arbeitskreis sind Personalrat, Betriebsarzt, Referentin für Familie und Gesundheit, Fachkraft für Arbeitssicherheit, eine externe Beraterin für betriebliches Gesundheitsmanagement und die Leiterin Personal vertreten. Der Arbeitskreis plant und begleitet die Umsetzung des verabschiedeten Gesundheitskonzepts, insbesondere auch das Angebot an Präventions- und gesundheitserhaltenden Maßnahmen.   

Wir haben einen Arbeitsschutzausschuss mit insgesamt 11 Mitgliedern (2 Beauftragte des Arbeitgebers; 1 Betriebsarzt; 2 Vertreter des Personalrats; 1 Fachkraft für Arbeitssicherheit; 1 Brandschutzbeauftragter und 4 Sicherheitsbeauftragte). Mit Ausnahme des Betriebsarztes sind alle Mitglieder Mitarbeiter der Sparkasse Bodensee. Das Gremium trifft sich zweimal pro Jahr und ist mit ausreichenden Kompetenzen ausgestattet.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die Sparkasse hat ein Personalentwicklungskonzept für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Sie fördert ganz gezielt die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen. Bei Seminaren und Fachtagungen trägt sie die Kosten vollständig. Bei Studiengängen, die der Höherqualifizierung dienen (z. B. berufsbegleitendes Bachelorstudium) beteiligt sie sich im Rahmen einer Bildungsgarantie. Im Jahr 2019 haben unsere Mitarbeiter insgesamt 1.708 Seminartage absolviert.  

Eine weitergehende Aufschlüsselung nach Geschlecht und Angestelltenkategorie nehmen wir nicht vor.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

a. Kontrollorgane:  

Beirat („Korrektiv-Organ“): männlich 32, weiblich 8;   

Verwaltungsrat (inkl. 3 ständiger Gruppenstellvertreter): männlich 19, weiblich 2; Altersgruppen: unter 30 Jahre alt: 0; 30-50 Jahre alt: 6 (davon männlich 6 / weiblich 0); über 50 Jahre alt: 15 (davon männlich 13 / weiblich 2)  

b. Belegschaft (zum 31.12.2019)  

Zahl der männlichen Mitarbeiter = 284 per 31.12.2019
Zahl der weiblichen Mitarbeiter = 462 per 31.12.2019
Davon Auszubildende = 58 per 31.12.2019 (männlich 20, weiblich 38)
Altersgruppe: unter 30 Jahre alt: 146; 30-50 Jahre alt: 326; über 50 Jahre alt: 274

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es gab im Jahr 2019 keine Diskriminierungsvorfälle.  

Mitarbeiter und Führungskräfte werden beim Eintritt in das Unternehmen über die vorhandene Antidiskriminierungsrichtlinie informiert und schriftlich verpflichtet, diese einzuhalten. Zudem besteht eine Ethikrichtlinie „Werte – Erwartungen –Haltungen“ und zusätzlich schriftlich fixierte Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit. Über den etablierten kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) und ein Vorschlagsportal können Mitarbeiter Vorschläge mit Relevanz für Nachhaltigkeit einreichen.