Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Die Einhaltung der Vorschriften zur Arbeitssicherheit wird in vollem Umfang sichergestellt. In 2018 gab es insgesamt 33 Unfallmeldungen, wobei es sich überwiegend um Wegeunfälle handelte. Sollten sich feststellbare Schwerpunkte innerhalb des Unternehmens ergeben, werden kurzfristige Maßnahmen erfolgen.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Vereinbarungen mit Gewerkschaften sowie förmliche Betriebsvereinbarungen zu Gesundheits- und Sicherheitsthemen bestehen nicht. Der Personalrat ist jedoch festes Mitglied in unserem Arbeitsschutzausschuss, wo er die Interessen der Mitarbeiter in Sicherheitsfragen vertritt. 

Durch unser internes System zur Gesundheitsförderung/-erhaltung (S-Fit) und unsere Betriebssportgemeinschaften unterstützen wir die Mitarbeiter im Bereich Gesundheit. Arbeitsplatzbegehungen werden bei Bedarf durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt. In unseren Gesprächen erörtern wir gemeinsam mit den Mitarbeitern Ausfallzeiten und besprechen, welche Maßnahmen getroffen werden können. Zudem steht ihnen unser Betriebsarzt bei Bedarf zur Verfügung.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Bei durchschnittlich 973 bankspezifisch Beschäftigten (ohne Auszubildende) ergeben sich durchschnittlich 2,03 Weiterbildungstage pro Mitarbeiter p.a. in 2018. Eine Aufteilung nach Geschlecht oder Mitarbeiter-Kategorie kann nicht vorgenommen werden, da die Daten so nicht statistisch erfasst werden.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).


Gruppe
Anzahl
Alter
Freige-stellte Geschlecht
    unter 20 20-29 30-39 40-49 50-59 60 u. älter   M W
Vorstand 4       1 2 1   4  
Verwaltungsrat 24     3 6 10 5   16 8
Führungskräfte 2. Ebene 16     2 3 9 2   14 2
Führungskräfte 3. Ebene 84   3 16 27 28 10   61 23
Mitarbeiter insgesamt 1.280 2 164 181 339 377 124 93 405 875

Stand 31.12.2018 hat die Sparkasse Karlsruhe 1.280 Mitarbeiter (bankspezifisch und nicht bankspezifisch Beschäftigte inkl. freigestellte MA, ohne Auszubildende) beschäftigt. Davon 31,6 % männliche Mitarbeiter und 68,4 % weibliche Mitarbeiter. 

Die Frauenquote bei allen Führungspositionen liegt bei 25 %.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es liegen keine Diskriminierungsfälle vor.