Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Im Jahr 2020 gab es 7 Arbeitsunfälle, die jedoch in keinem direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Die Verletzungsrate sowie die Rate arbeitsbedingter Erkrankungen liegen, ebenso wie die Abwesenheitsrate aufgrund von arbeitsbedingten Verletzungen oder Erkrankungen, im nicht messbaren Bereich.

Es gibt keine Beschäftigten mit einer Berufskrankheit und keine Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen oder Erkrankungen. Es liegen keine arbeitsbedingten Verletzungen mit schweren Folgen vor.

Die Krankheitsquote liegt, bezogen auf alle Beschäftigten, bei 5,95 %. Dabei konzentrieren sich
ca. 25 % aller Krankheitstage auf eine Gruppe von 20 Beschäftigten (ca. 2,4 % aller Beschäftigten). Dies belegt auch den verantwortungsvollen Umgang mit leistungsgeminderten Beschäftigten.

Da bei der Kreissparkasse Tübingen Arbeitszeitkonten eigenverantwortlich durch die Mitarbeitenden geführt werden, liegt die Anzahl der gearbeiteten Stunden nicht vor.

Die Kreissparkasse Tübingen beschäftigt keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Kreissparkasse kontrolliert werden.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Die Kreissparkasse Tübingen unterstützt die Gesundheit ihrer Beschäftigten mit verschiedenen Maßnahmen. Für die Koordination des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist ein Steuerkreis mit Beteiligung des Personalrats implementiert. Der Steuerkreis trifft sich mindestens dreimal im Jahr. Ferner existiert auf Basis der gesetzlichen Regelungen unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztin, des Personalrats sowie des Personalleiters ein Arbeitsschutzausschuss, der sich in der Regel viermal im Jahr trifft und dort regelmäßig alle Fragen rund um den Arbeitsschutz erörtert.

Die Kreissparkasse Tübingen beschäftigt keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Kreissparkasse kontrolliert werden.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Insgesamt umfasst die Stundenzahl für Schulungsmaßnahmen im Jahr 2020 10.738 Stunden, wobei 4.399 Stunden auf weibliche Beschäftigte und 6.339 Stunden auf männliche Beschäftigte entfielen.

Hinsichtlich der Angestelltenkategorie gibt es keine Differenzierung.

Sofern ein entsprechender Qualifizierungsbedarf festgestellt wird, ermöglichen wir unseren Beschäftigten unabhängig von Geschlecht und Beschäftigungsumfang die Weiterbildung. Dabei fördern wir Langzeitlehrgänge durch bezahlte Freistellungen sowie durch die weitgehende Übernahme der Weiterbildungskosten.

Zwischenzeitlich fördern wir in vielen Fällen durch individuelles Coaching und Lerngruppen mit fachlichen Paten die Qualifikation unserer Beschäftigten. Eine stundenweise Erfassung der Aus- und Weiterbildungszeiten ist auch vor diesem Hintergrund nicht möglich.

Die Gesamtausgaben für Weiterbildungen (ohne die Ausgaben für die Ausbildung) belaufen sich jährlich auf ca. 700.000 Euro.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Verwaltungsrat der Kreissparkasse Tübingen (zum 31.12.2020):

Grundlage für die Zusammensetzung des Verwaltungsrates ist das Sparkassengesetz für Baden-Württemberg. Danach besteht der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Tübingen aus dem Vorsitzenden (Vorsitzender des Kreistags des Landkreises Tübingen), elf weiteren Mitgliedern und sechs von den Beschäftigten gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Beschäftigten. Die weiteren Mitglieder werden nach Maßgabe des Sparkassengesetzes für Baden-Württemberg vom Kreistag des Landkreises Tübingen bestellt. 

Mitglieder insgesamt: 18 Altersstruktur/Anzahl der Mitglieder: Zur Diversitätskategorie „Minderheiten“ werden keine Daten erhoben.  

Beschäftigte der Kreissparkasse Tübingen (zum 31.12.2020):

Insgesamt: 838 Beschäftigte Altersstruktur: Beschäftigte in Teilzeit: 320 (38 Prozent) Auszubildende: 38 Zur Diversitätskategorie „Minderheiten“ werden keine Daten erhoben.  

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es liegen keine Diskriminierungsvorfälle vor.