Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Im Berichtszeitraum gab es bei der Debeka keine arbeitsbedingten Todesfälle. Die Anzahl der Betriebs­- und Wegeunfälle bei der Debeka bewegen sich seit Jahren auf niedrigem Niveau. Die Anzahl der gearbeiteten Stunden insgesamt 23,6 Millionen.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Die Debeka orientiert sich an den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften bzw. Verordnungen, berufsgenossenschaftlichen Vorgaben sowie den Regelungen der Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft. Weiterhin bestehen Rahmenbetriebsvereinbarungen mit dem Gesamtbetriebsrat und dem Betriebsrat der Bausparkasse zu den Themen Arbeits-­ und Gesundheitsschutz sowie zur Vermeidung erhöhter Arbeitsbelastung.  

Das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) der Debeka verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und basiert auf den drei Handlungsfeldern betriebliche Gesundheitsförderung (BGF), Arbeits-­ und Gesundheitsschutz sowie dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Das Intranet dient hierbei als zentrales Informationsmedium aller Mitarbeiter. Es ist derart gestaltet, dass die Mitarbeiter schnell und unkompliziert auf alle Informationen und Maßnahmen zum BGM zugreifen und über Rundschreiben zeitnah auf Neuerungen aufmerksam gemacht werden können.  

Darüber hinaus haben die Mitarbeiter über das Ideenmanagement die Möglichkeit, ihre Anregungen und Verbesserungsvorschläge einzubringen. Rückmeldungen zu den Angeboten führen zur stetigen Verbesserung und einer Ergänzung des BGM.  

Die Debeka sieht die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter als wesentlichen Faktor für den Unternehmenserfolg an und hat diesen Gedanken in der Unternehmenskultur verankert. Die Belange der Mitarbeiter werden insbesondere durch die Teilnahme der Arbeitnehmervertretung in diversen Gremien wahrgenommen.  

Innerhalb der Hauptverwaltung gibt es folgende Ausschüsse, in denen Probleme und Anliegen zum BGM besprochen und Optimierungsvorschläge erarbeitet werden:

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Debeka Versicherungsgruppe
Mitarbeitendekategorie Ø h/Mitarbeitende
Ø h/männliche Mitarbeitende Ø h/weibliche Mitarbeitende
Außendienst 50,09 49,29 52,74
Innendienst 13,96 16,77 11,5
Auszubildende 87,87 88,67 86,08
gesamt 41,38 45,47 33,61


Debeka Bausparkasse
Mitarbeitendekategorie Ø h/Mitarbeitende Ø h/männliche Mitarbeitende Ø h/weibliche Mitarbeitende
Bausparkasse 31,5 35,3 29,9

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Aufsichtsrat Debeka Versicherungen 2020
Geschlecht abs. %
männlich 17 81
weiblich 4 19
gesamt 21 100

Aufsichtsrat Debeka Versicherungen 2020
Altersstruktur abs. %
unter 30 Jahre 0 0
30 bis 50 Jahre 3 14
über 50 Jahre 18 86
gesamt 21 100

Mitgliedervertreter Debeka Versicherungen 2020
Geschlecht abs. %
männlich 48 67
weiblich 24 33
gesamt 72 100

Mitgliedervertreter Debeka Versicherungen 2020
Altersstruktur abs. %
unter 30 Jahre 0 0
30 bis 50 Jahre 14 19
über 50 Jahre 58 81
gesamt 72 100

Aufsichtsrat Debeka Bausparkasse 2020
Geschlecht abs. %
männlich 6 100
weiblich 0 0
gesamt 6 100

Aufsichtsrat Debeka Bausparkasse 2020
Altersstruktur abs. %
unter 30 Jahre 0 0
30 bis 50 Jahre 4 66,7
über 50 Jahre 2 33,3
gesamt 6 100

Hauptversammlung Debeka Bausparkasse 2020
Geschlecht abs. %
männlich 10 100
weiblich 0 0
gesamt 10 100

Hauptversammlung Debeka Bausparkasse 2020
Altersstruktur abs. %
unter 30 Jahre 0 0
30 bis 50 Jahre 5 50
über 50 Jahre 5 50
gesamt 10 100

Mitarbeitende Debeka-­Gruppe 2020
Geschlecht abs. %
männlich 10.397 64
weiblich 5.829 36
gesamt 16.226 100

Mitarbeitende Debeka­-Gruppe 2020
Altersstruktur abs. %
unter 30 Jahre 4.128 25,4
30 bis 50 Jahre 7.293 45
über 50 Jahre 4.805 29,6
gesamt 16.226 100

Mitarbeitende Debeka­-Gruppe 2020
Nationalität deutsch (%) andere (%)
Außendienst 96,82 3,18
Innendienst 98,15 1,85
Auszubildende 95,24 4,76

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Im Berichtsjahr 2020 wurden 5 (Vorjahr: 5) Diskriminierungsvorfälle festgestellt. Alle wurden nachverfolgt und entsprechend geahndet. Die AGG-Beauftragten haben gemeinsam mit dem Arbeitgeber Abhilfe-, Schutzmaßnahmen und arbeitsrechtliche Maßnahmen/Konsequenzen durchgeführt und die Beschwerdeführenden über das Ergebnis der Prüfung ihrer Beschwerde informiert.