Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.



Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen: 0
Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen: 0

Es wurden 25 arbeitsbedingte Unfälle dokumentiert. Davon wurden 7 beim Unfallversicherungsträger angezeigt, hiervon waren 4 Unfälle Wegeunfälle. Die Arten der arbeitsbedingten Verletzungen stellen sich wie folgt dar:
17 x Prellung/Stauchung/Dehnung
3 x Schürfwunde
1 x Zahnverletzung
1 x Nagelverletzung
1 x Überlastungserscheinung
2 x keine direkte Verletzung, aber gemeldet, da Wegeunfall

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Im Rahmen einer umfassenden Gesundheitsförderung können die Mitarbeiter eine Vielzahl an Kosten für Präventivmaßnahmen abrechnen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters. Darüber hinaus sind mit dem Personalrat Dienstvereinbarungen zu den Themen „Ankauf von Familientagen“, „Betriebliches Präventions- und Eingliederungsmanagement“ und „Alkohol/Suchtmittel am Arbeitsplatz“ abgeschlossen worden. „Beruf und Familie“.  

Im Rahmen von regelmäßig durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen durch eine externe Sicherheitsfachkraft bzw. Sicherheitsbeauftragte können Mitarbeiter Anliegen zur Arbeitssicherheit einbringen. Sofern aus Arbeitsschutzgründen relevant, werden in der Folge Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel ergriffen. Informationen zu Themen der Arbeitssicherheit werden in durchzuführenden Schulungen persönlich vermittelt und zudem besteht im internen Anweisungssystem die Möglichkeit, sich zu Themen und Verhaltensweisen selbst zu informieren.  

Es besteht ein Arbeitsschutzausschuss der halbjährlich im großen Rahmen und vierteljährlich im kleineren Rahmen tagt. In diesem Ausschuss sind ein Mitglied der Personalvertretung, die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Sicherheitsbeauftragten, ein MA der Personalabteilung sowie ein Beauftragter des Vorstandes mit entsprechender finanzieller Entscheidungsbefugnis eingebunden. Der Ausschuss dient dazu, die betrieblichen Arbeitsschutzakteure organisiert zusammenzuführen, um Arbeitsschutzbelange zu beraten und bei Bedarf Maßnahmen zu beschließen

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Den Beschäftigten steht jährlich ein umfassendes internes Bildungsangebot zur Verfügung mit sowohl fachlich- als auch persönlichkeitsorientierten Seminaren. Darüber hinaus wird das Bildungsangebot der Nord-Ostdeutschen Sparkassenakademie aktiv genutzt und der Besuch von Seminaren externer Anbieter im Rahmen individueller Gegebenheiten ermöglicht. 2018 wurden insgesamt ca. 464 externe Seminartage zur Weiterbildung genutzt. Eine Auswertung der internen Seminare sowie eine genaue Kennzahl der durchschnittlichen Jahresstunden pro Beschäftigten steht nicht zur Verfügung.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Am 31.12.2018 waren 526 Mitarbeiter in unserer Sparkasse beschäftigt: 152 männliche (28,9 %) und 374 weibliche (71,1 %). Die Altersstruktur sah folgendermaßen aus:

Altergruppe in Jahre Anzahl Anteil
unter 20 8 2%
20 -29 40 8%
30 - 39 72 14%
40 - 49 190 36%
50 - 59 189 36%
60 und älter 27 5%
Gesamt 526 100%

Die Schwerbehindertenquote für 2018 betrug 7,8 %.
 

Der Verwaltungsrat als Kontrollgremium setzt sich wie folgt zusammen: 2 Damen (11%) und 16 Herren (89%):  

Altersgruppe Ergebnisse Anteil
Unter 20 0 0,00 %
20-29 0 0,00 %
30-39 0 0,00 %
40-49 5 27,78 %
50-59 4 22,22 %
60 und älter 9 50,00 %
Gesamt 18 100,00 %

Die Benachteiligung aufgrund von ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der politischen Anschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität widerspricht unserem Selbstverständnis (vgl. Kriterium 15). Wir erheben aus diesem Grund auch nicht, ob unsere Mitarbeiter einen Migrationshintergrund haben oder nicht.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es wurden keine Diskriminierungsfälle gemeldet.