Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Im Berichtsjahr 2019 gab es bei der Sparda-Bank Südwest eG 11 Arbeitsunfälle und 6 Wegeunfälle mit insgesamt 45 Fehltagen. Arbeitsbedingte Todesfälle kommen im Finanzdienstleistungssektor normalerweise nicht vor. 2019 gab es bei der Sparda-Bank Südwest eG erwartungsgemäß keine arbeitsbedingten Todesfälle.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Der Verband der Sparda-Banken hat eine gemeinsame Erklärung mit ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) und der EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft) zum betrieblichen Gesundheitsschutz erarbeitet. Das Ziel ist, in Zeiten, in denen die Anforderungen an die Beschäftigten gestiegen sind, sowie die demografische Entwicklung weiter fortschreitet, die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Mitarbeiter langfristig und nachhaltig aufrecht zu erhalten. Im Rahmen dieses Konzepts Sparda-Balance werden eine Reihe von Maßnahmen z.B. Seminare zum Thema gesundes Essen, Grippeschutzimpfungen durchgeführt. Darüber hinaus werden kontinuierlich Sicherheitsthemen in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat und dem Arbeitssicherheitsbeauftragten besprochen, damit die Interessen der Arbeitnehmerseite ausreichend vertreten werden.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

In der folgenden Aufstellung ist die durchschnittliche jährliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung für das Jahr 2019 dargestellt:  

Auszubildende:
Hier gibt es keinen Unterschied zwischen den Geschlechtern.  

Mitarbeiter:

Führungskräfte:
 

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Für die Sparda-Bank Südwest eG ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Nationalität oder Religion eine Selbstverständlichkeit; daher werden diese Angaben (abgesehen vom Geschlecht) nicht personalstatistisch erfasst.  

Zusammensetzung der Kontrollorgane und Aufteilung der Mitarbeiter der Sparda-Bank Südwest eG – Stand 31.12.2019:  

  Vorstand (Vollzeit)
  Männlich Weiblich
Bis unter 25 - -
Von 25 bis unter 35 - -
Von 35 bis unter 45 - 1
Von 45 bis unter 50 - -
Von 50 bis unter 55 - -
Ab 55 3 -


  Aufsichtsrat
  Männlich Weiblich
Bis unter 25 - -
Von 25 bis unter 35 - 1
Von 35 bis unter 45 1 1
Von 45 bis unter 50 2 -
Von 50 bis unter 55 1 -
Ab 55 9 1
     


  Direktoren/Leiter strat. Stabsstellen (Vollzeit)
  Männlich Weiblich
Bis unter 25 - -
Von 25 bis unter 35 - -
Von 35 bis unter 45 1 1
Von 45 bis unter 50 3 -
Von 50 bis unter 55 1 1
Ab 55 - 1
     


  Abteilungsleiter/Leiter der Gebietsdirektionen (Vollzeit)
  Männlich Weiblich
    Schwerbehinderung  
Bis unter 25 - - -
Von 25 bis unter 35 2 - 2
Von 35 bis unter 45 6 - -
Von 45 bis unter 50 6 -  
Von 50 bis unter 55 7 - 2
Ab 55 3 1 3


  Betriebsrat (Vollzeit)
  Männlich Weiblich
Bis unter 25 -- --
Von 25 bis unter 35 -- --
Von 35 bis unter 45 1 2
Von 45 bis unter 50 2 1
Von 50 bis unter 55 2 1
Ab 55 3 --


  Mitarbeiter - ohne: Vorstand/AR/Inaktive ATZ/Pensionäre - inkl: Azubis / Praktikanten / MA in Mutterschutz/Elternzeit / Werkstud.
  Männlich Weiblich
  Teilzeit Vollzeit Teilzeit Vollzeit
    Schwer- behin- derung   Schwer- behin- derung   Schwer- behin- derung   Schwer- behin- derung
Bis unter 25 2   36   1   40  
Von 25 bis unter 35 2   53   15   53  
Von 35 bis unter 45 1   64 1 66 1 33 1
Von 45 bis unter 50 2 1 46 1 43 1 29  
Von 50 bis unter 55 4 2 45 2 59 8 40 3
Ab 55 2   32 4 44 3 29 3

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Die Sparda-Bank Südwest eG bietet den Beschäftigten ein Meldeverfahren an (sog. „Whistle-Blowing-Kanal“), über das die im Kreditwesengesetz (§25a Abs.1 Satz 6 Nr. 3 KWG) genannten Verstöße unter der Vertraulichkeit der Identität gemeldet werden können. Die Sparda-Gruppe hat die Meldestelle beim Verband der Sparda-Banken zentral eingerichtet.  

Nach den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Verband, kann die Bank nicht die Bekanntgabe der personenbezogenen Daten des meldenden Mitarbeiters verlangen. Die Identität der Mitarbeiter, die von dem Melderecht Gebrauch machen, wird nur dann und nur denjenigen gegenüber offenbart, wenn dazu eine gesetzliche Vorschrift oder eine behördliche Anordnung verpflichtet.

Im Berichtsjahr 2019 lag kein gemeldeter Diskriminierungsfall vor.