Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

2018 gab es hochgerechnet auf tausend Beschäftigte 78 meldepflichtige Arbeitsunfälle (2017: 65 pro tausend Beschäftigte). Damit ist die Arbeitsunfallquote im Vergleich zu den beiden Vorjahren leicht gestiegen. Wir führen den Anstieg hauptsächlich auf die verhältnismäßig große Anzahl der Müllwerkerinnen und -werker zurück, die wir 2018 eingestellt haben – denn auch bei umfangreichem Sicherheitstraining braucht es Übung, um die Arbeitsabläufe komplett zu verinnerlichen. Die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage ist zwischen 2017 und 2018 von 12.667 auf 14.293 Tage gestiegen. Pro Person sind die Fehltage allerdings zurückgegangen: Jeder Beschäftigte hat 2018 durchschnittlich 24,2 Tage krankheitsbedingt gefehlt (2017: 26,4).  

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Abfallsammlung sind aufgrund ihrer Tätigkeit deutlich gefährdeter für Arbeitsunfälle als die Beschäftigten in der Verwaltung. Arbeitsbedingte Verletzungen entstehen bei der RSAG vor allem in der Logistik, z. B. durch Stolpern, Rutschen und Stürzen in der Abfallsammlung, beim Transport der Abfallbehälter sowie bei der Benutzung des Trittbretts. Auf den Anlagen der Technik liegt das größte Unfallrisiko im Werksverkehr, die gemeldeten Unfälle lassen sich jedoch auf den Umgang mit Maschinen und Werkzeugen zurückführen.  

Im gewerblichen Bereich liegen die meldepflichtigen Arbeitsunfälle bei 112 Unfällen pro tausend Beschäftigte (2017: 83 pro tausend Beschäftigte), in der Verwaltung bei 5 Unfällen pro tausend Beschäftigte (2017: 30 pro tausend Beschäftigte). Für unsere kaufmännischen Angestellten stellen psychische Belastungen ein Gesundheitsrisiko dar.  

Arbeitsbedingte Todesfälle lagen im Berichtszeitraum nicht vor.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Die RSAG befolgt die umfangreichen rechtlichen Vorschriften zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie das umfassende Regelwerk des Hauptverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherer (DGUV). Die umfangreichen berufsgenossenschaftlichen Regeln gelten für die Abfallsammlung und die Abfallbehandlung. Darin sind unter anderem geregelt: die Sicherheit von Fahrzeugen, Maschinen, Arbeitsmitteln und Einrichtungen, die angemessene Schutzkleidung je nach Tätigkeit, sicherheitsgerechtes Verhalten im Straßenverkehr, die Gefahrenbetrachtung der verschiedenen Arbeitsplätze, gesundheitsbewusstes Arbeiten (z. B. bezüglich Hygiene, Lärm, rückenschonendes Arbeiten) und die arbeitsmedizinische Vorsorge.

Die RSAG entwickelt den Arbeits- und Gesundheitsschutz systematisch. Der Ausschuss für Arbeitssicherheit (ASA) tagt viermal pro Jahr, um aktuelle Themen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu besprechen (z. B. das aktuelle Unfallgeschehen, Ergebnisse von Arbeitsplatzbegehungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Berichte der Betriebsärzte). An den ASA-Sitzungen nehmen die Vorständin, Betriebsärzte, die Personalabteilung, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung teil. Zudem nehmen Sicherheitsbeauftragte und Personalvertretungen teil, die die Interessen der Beschäftigten vertreten.

Die Protokolle der ASA-Sitzungen sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Intranet einzusehen. Auch Unterweisungshilfen für die Führungskräfte sowie Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und zur betrieblichen Gesundheitsförderung werden im Intranet veröffentlicht.

Alle Beschäftigten werden jährlich zum Arbeits- und Gesundheitsschutz unterwiesen. Darüber hinaus sensibilisieren wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit regelmäßigen Aushängen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (inklusive interner Unfallmeldungen) sowie zu Angeboten der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

  2014 2015 2016 2017 2018
Weiterbildungstage 464 542 488 378 443
Durchschnittliche Weiterbildungstage pro Beschäftigten 1,1
1,2 1,0  
0,8
 
0,8
in Stunden 8,2 9,0 7,5 6,0 6,0

Die Daten werden nicht aufgeschlüsselt nach Geschlecht oder Angestelltenkategorie erhoben. Die durchschnittlichen Weiterbildungsstunden sind anhand der durchschnittlichen Stundenzahl der Beschäftigten (Stand 2019) berechnet.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

  2015 2016 2017 2018
Führungskräfte:     
Vorstand/Geschäftsführung  1  1 1 2
Frauenquote  100 % 100 % 100 % 50 %
Stabsstellen-/Bereichsleitung  8 8 7
Frauenquote  25 % 25 % 25 % 29 %
Abteilungs-/Betriebsleitungen  9  9 10 10
Frauenquote  33 %  33 % 30 % 30 %
Team-/Anlagenleitungen  19  22 24 23
Frauenquote  53 %  45 % 42 % 39 %
Gesamt:        
Gesamtbelegschaft 457 466 480 590
Frauenquote 23 % 22 % 21 % 20 %

Die Daten werden nicht aufgeschlüsselt nach Alter, Geschlecht oder Angestelltenkategorie erhoben.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Im Berichtszeitraum 2017/18 gab es bei der RSAG einen Diskriminierungsfall. Nach eingehender Prüfung des Falls unter Einbeziehung beider Seiten zogen wir personelle Konsequenzen. Darüber hinaus trafen wir präventive Maßnahmen, mit denen wir solche Fälle künftig vermeiden möchten. Die Werte Respekt, Gleichbehandlung und Toleranz haben wir in unserem Anfang 2019 in Kraft getretenen Verhaltenskodex festgehalten und gemeinsam mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung zur Antidiskriminierung geschlossen. Zudem haben wir die Broschüre „Respekt für alle“ verfasst und an die gesamte Belegschaft verteilt. Sie soll einerseits für das Thema sensibilisieren und andererseits Betroffene dabei unterstützten, gegen diskriminierendes Verhalten vorzugehen.